LH Durnwalder zu Staatsratsbeschluss über Zweitsprachenunterricht  

erstellt am
19. 01. 04

Bozen (lpa) - Mit einiger Überraschung hat Landeshauptmann Luis Durnwalder am Freitag (16. 01.) Vormittag auf die Entscheidung des Staatsrates reagiert, dem Antrag auf Aussetzung des Italienischunterrichts in der ersten Klasse Grundschule stattzugeben. Der Staatsrat selbst habe 1992 in einem Gutachten die Einführung des Zweitsprachenunterrichts in der ersten Klasse Grundschule ermöglicht. "Die Landesregierung wird sich am kommenden Montag mit den Auswirkungen dieser Entscheidung befassen", kündigt Landeshauptmann Durnwalder an.

Es sei eigenartig, dass der Staatsrat als Gerichtsorgan jetzt genau das Gegenteil von dem entscheide, was er im Jahr 1992 in einem Gutachten festgelegt habe. "Damals hat der Staatsrat es uns ermöglicht, dass wir mit Landesgesetz den Zweitsprachenunterricht in der ersten Klasse Grundschule nicht nur auf freiwilliger Basis, sondern als eigenes Fach einrichten können", erklärt Landeshauptmann Durnwalder. Auf der Grundlage dieses Gutachtens habe die Landesregierung im Jahr 1994 den Deutschunterricht in den ersten Klassen der italienischsprachigen Schulen eingeführt.

"Wir wissen alle, dass das Erlernen von Sprachen im Kindesalter eine große Bereicherung für die Erweiterung des kulturellen Horizonts mit sich bringt. In ganz Europa wird heute daher darauf geachtet, dass die Kinder möglichst früh mehrere Sprachen lernen", betont Durnwalder. Aus diesem Grund habe sich die Landesregierung im Frühjahr des vergangenen Jahres auch für die Einführung des mündlichen Italienischunterrichts im Ausmaß einer Unterrichtsstunde in der ersten Klasse Grundschule entschieden.

Eine Begründung für die Entscheidung des Staatsrates stehe derzeit noch aus, die Landesregierung werde auf jeden Fall alles daran setzen, das Erlernen der Zweitsprache in den ersten Klassen der deutschsprachigen Schulen auch weiterhin zu ermöglichen. "Der Artikel 19 des Autonomiestatuts schreibt vor, dass der Zweitsprachenunterricht an den Südtiroler Schule ab der 2. oder 3. Klasse Grundschule verpflichtend ist. Das heißt nach unserer Auffassung nicht, dass wir nicht auch früher damit beginnen können", unterstreicht Durnwalder die Haltung der Landesregierung.

Bereits in ihrer Sitzung am kommenden Montag werde sich die Landesregierung mit den Auswirkungen dieser Entscheidung des Staatsrates - vor allem in Bezug auf das betroffene Schulpersonal - befassen, so Durnwalder.
 
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