Hartinger: Gebot der Stunde ist die Gesundheitsfinanzierung aus einer Hand
Wien (sva) - Grundsätzlich positiv wurde am Freitag (16. 01.) das
Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Geriatrischen Krankenhaus der Stadt Graz von der für den Spitalsbereich
zuständigen Geschäftsführerin des Hauptverbandes Mag. Beate Hartinger kommentiert: "Dieses
Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Gesundheitsfinanzierung aus einer Hand, und wird bei den kommenden Verhandlungen
noch viel Staub aufwirbeln. Hier werden die grotesken Reibungsverluste deutlich, wenn jede öffentliche Institution
wegen einem falsch verstandenen Spargedanken versucht, die Gelder von anderen Institutionen auszugeben."
Der VfGH hat nun festgehalten, dass das Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz als öffentliche Krankenanstalt
auch Anspruch auf öffentliche Gelder hat, für die vorerst die Sozialversicherungsträger aufkommen
müssen. Weiters wurde vom VfGH ausdrücklich festgehalten: "Für die leistungsverpflichteten
Träger der sozialen Krankenversicherung können sich daraus jedoch keine Mehrbelastungen ergeben, sind
sie doch berechtigt, vom jeweiligen Landesfond gemäß § 1042 ABGB den Ersatz der vereinbarungswidrig
verursachten Mehrkosten zu verlangen."
Hintergrund des Erkenntnisses ist ein jahrelanger Rechtsstreit wegen der besonderen Stellung des geriatrischen
Krankenhauses. Dieses ist zwar eine öffentliche Krankenanstalt, wird jedoch nicht vom Landesfond finanziert.
Das gegenständliche Urteil des VfGH ist die bisher letzte Station auf der Suche des Krankenhauses nach öffentlichen
Geldern. "Das Anrufen verschiedener Schiedskommissionen, ein mehrjähriger Rechtsstreit und eine Unsumme
an Rechtsanwaltskosten war notwendig um herauszufinden, dass einem öffentlichem Krankenhaus auch öffentliche
Gelder zustehen", charakterisiert Hartinger das Problem.
"Wir werden uns in Zukunft derartige Ressourcenverschwendungen nicht mehr leisten können. Hier muss es
zu einem Umdenken der zahlreichen Verantwortungsträger kommen. Nur bei der Gesundheitsfinanzierung aus einer
Hand, bei der die Letztverantwortung in einer zentralen Stelle gebündelt wird, können wir in Zukunft
sicherstellen, dass die Gelder aus dem Gesundheitswesen auch den Patienten anstatt den Rechtsanwälten zugute
kommen", prognostizierte Hartinger abschließend. |