Vom Drehtürpatient zum Drehtürkrankenhaus  

erstellt am
19. 01. 04

Hartinger: Gebot der Stunde ist die Gesundheitsfinanzierung aus einer Hand
Wien (sva) - Grundsätzlich positiv wurde am Freitag (16. 01.) das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Geriatrischen Krankenhaus der Stadt Graz von der für den Spitalsbereich zuständigen Geschäftsführerin des Hauptverbandes Mag. Beate Hartinger kommentiert: "Dieses Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Gesundheitsfinanzierung aus einer Hand, und wird bei den kommenden Verhandlungen noch viel Staub aufwirbeln. Hier werden die grotesken Reibungsverluste deutlich, wenn jede öffentliche Institution wegen einem falsch verstandenen Spargedanken versucht, die Gelder von anderen Institutionen auszugeben."

Der VfGH hat nun festgehalten, dass das Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz als öffentliche Krankenanstalt auch Anspruch auf öffentliche Gelder hat, für die vorerst die Sozialversicherungsträger aufkommen müssen. Weiters wurde vom VfGH ausdrücklich festgehalten: "Für die leistungsverpflichteten Träger der sozialen Krankenversicherung können sich daraus jedoch keine Mehrbelastungen ergeben, sind sie doch berechtigt, vom jeweiligen Landesfond gemäß § 1042 ABGB den Ersatz der vereinbarungswidrig verursachten Mehrkosten zu verlangen."

Hintergrund des Erkenntnisses ist ein jahrelanger Rechtsstreit wegen der besonderen Stellung des geriatrischen Krankenhauses. Dieses ist zwar eine öffentliche Krankenanstalt, wird jedoch nicht vom Landesfond finanziert.
Das gegenständliche Urteil des VfGH ist die bisher letzte Station auf der Suche des Krankenhauses nach öffentlichen Geldern. "Das Anrufen verschiedener Schiedskommissionen, ein mehrjähriger Rechtsstreit und eine Unsumme an Rechtsanwaltskosten war notwendig um herauszufinden, dass einem öffentlichem Krankenhaus auch öffentliche Gelder zustehen", charakterisiert Hartinger das Problem.

"Wir werden uns in Zukunft derartige Ressourcenverschwendungen nicht mehr leisten können. Hier muss es zu einem Umdenken der zahlreichen Verantwortungsträger kommen. Nur bei der Gesundheitsfinanzierung aus einer Hand, bei der die Letztverantwortung in einer zentralen Stelle gebündelt wird, können wir in Zukunft sicherstellen, dass die Gelder aus dem Gesundheitswesen auch den Patienten anstatt den Rechtsanwälten zugute kommen", prognostizierte Hartinger abschließend.
 
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