Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer begrüßt die neue
Transparenz
Wien (bmj) - Als wichtigen Schritt im Rahmen der e-Government-Vorhaben bezeichnet Justizminister
Dr. Dieter Böhmdorfer die neue Einsichtsmöglichkeit in die gerichtlichen Geschäftsregister: "Damit
können erstmals Parteienvertreter, insbesondere Rechtsanwälte, rund um die Uhr online Einsicht nehmen.
Wir haben damit wieder eindrucksvoll die führende Rolle Österreichs unter Beweis gestellt. Der von der
EU während der belgischen Ratspräsidentschaft der Europäischen Union verliehene e-Government-Award
für den Elektronischen Rechtsverkehr unterstreicht die Anerkennung des Auslands.“
Die ab Mitte Jänner mögliche elektronische Registereinsicht wird zunächst im Bereich der Zivil-
und Exekutionsverfahren offen stehen, weil diese den Hauptanteil der gerichtlichen Verfahren stellen. Dabei reicht
die abzufragende Information von den Einbringungsdaten der Klagen und sonstigen Schriftsätze über alle
gerichtlichen Termine bis zum Inhalt von Beschlüssen. Wo sich der Papierakt derzeit befindet, kann aus dem
Register ersehen werden.
Auch Notare haben die Möglichkeit, den neuen Dienst zu nutzen, indem sie in ihrer Funktion als Gerichtskommissäre
den Zugang zu den Verlassenschaftsverfahren erhalten.
Der Minister betont, dass der Nutzen nicht nur bei den Rechtsanwälten und Notaren liegt, sondern auch den
einzelnen Parteien zu Gute kommt.
Durch ein doppeltes Identitätsprüfungsverfahren ist sichergestellt, dass die Einsicht in die Falldaten
ausschließlich für die – im konkreten Verfahren - Berechtigten möglich ist und auch diese erhalten
nur jene Fälle angezeigt, in denen sie selbst Partei oder Parteienvertreter sind.
Alle Partner des Projektes „Gerichtliche Akteneinsicht online“, die mit der Durchführung beauftragten Telekommunikationsdienstleister,
der Fachverband UBIT der Wirtschaftskammer sowie der Österreichische Rechtsanwaltskammertag betonten die große
Bedeutung dieses wichtigen Schrittes zur weiteren Modernisierung der österreichischen Justiz.
In keinem Staat in Europa besteht diese externe elektronische Einsichtsmöglichkeit in die Geschäftsregister
der Justiz. So wie das österreichische Grundbuch, das Firmenbuch und die Ediktsdatei von jedem auf der ganzen
Welt einsehbar sind, sind nunmehr im Wege des Internet Abfragen der Geschäftsregister der Justiz für
die Verfahrensparteien und Vertreter ohne örtliche Begrenzung möglich. |