Umsetzung des EU-Rechtsbestand muss strenger eingefordert
werden
Wien (sk) - "Die Mitglieder des Frauenausschusses appellieren an zehn EU-Kommissions- mitglieder, Gleichstellungspolitik
sowohl innerhalb ihrer Dienststellen als auch in ihren Politikbereichen besser zu berücksichtigen",
erklärt SPÖ-Europaabgeordnete Christa Prets anlässlich des am Mittwoch (14. 01.)
im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmten Berichts über die Bemühungen der Kommission im
Bereich der Chancengleichheit.
"Die letztjährigen Bemühungen der Kommission zur Förderung der Chancengleichheit für Männer
und Frauen sind in einigen Politikbereichen der Union durchwegs positiv zu bewerten, jedoch nicht ausreichend",
so die Europaabgeordnete. Im Bereich Chancengleichheit gibt es gegenwärtig neun EU-Richtlinien, die mit dem
EU-Beitritt von jedem Land umzusetzen sind. "Für die zukünftigen Jahresberichte der Kommission zu
Chancengleichheit fordern wir in einem gesonderten Kapitel eine Übersicht über die Umsetzung der Rechtsvorschriften
zur Gleichstellungspolitik in den derzeitigen Mitgliedsstaaten und den Betrittskandidaten. Rückstände,
Mängel und die von der Kommission diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen sollen offen gelegt werden",
erklärt Prets.
Der Frauenausschuss fordert auch, dass das EU-Parlament besser über die erzielten Ergebnisse von geförderten
Projekten informiert wird. Prets dazu: "Sowohl die jährlichen Aktionsprogramme als auch die aus den Strukturfonds
geförderten Projekte müssen bewertet werden". Eine weitere Forderung richtet sich an die künftigen
EU-Mitgliedsstaaten: Diese werden aufgefordert bis Mai 2004 eine Sensibilisierungskampagne für die Gleichstellung
von Frauen und Männer durchzuführen.
Als sehr begrüßenswert bezeichnet die Europaabgeordnete den Vorschlag der EU-Kommission für eine
weitere Richtlinie im Bereich Gleichstellung, konkret die Förderung des Grundsatzes der Chancengleichheit
für Frauen und Männer beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Prets als dafür künftig zuständige
EP-Berichterstatterin abschließend: "Die Annahme dieser Richtlinie würde einen Meilenstein in Richtung
Gleichstellung bedeuten, gleichzeitig sind die Mitgliedstaaten jedoch aufgerufen, die bisherigen Richtlinien dringend
in nationales Recht umzusetzen." |