Kaum Ausnahmen für das Aufsperren am Sonntag in der letzten Legislaturperiode
Linz (lk) - In Oberösterreich regelt eine Verordnung die Beschäftigung von Arbeitnehmern
zum Warenverkauf an Sonntagen. An den 312 Sonntagen in der letzten Legislaturperiode von 1997 bis 2003 wurden lediglich
15 Mal Ausnahmen von der Sonntagsruhe gewährt und dies jeweils nur in einer der 445 Gemeinden. Hauptgründe
für die Ausnahmen waren: Veranstaltungen im Rahmen der jeweiligen Landesausstellungen, Ortsbildmessen oder
touristische Großveranstaltungen. Lediglich vier Mal wurde in den letzten vier Jahren eine Verordnung betreffend
längeres Offenhalten an Werktagen zur Durchführung von Einkaufsnächten oder sonstigen Einkaufevents
erlassen.
Dieses positive Resümee über die Aufrechterhaltung der Sonntagsordnung zog Landeshauptmann Dr. Josef
Pühringer aus Anlass des Endes der letzten Legislaturperiode und des Jahreswechsels.
Pühringer: "Die Sonntagsruhe, die bei uns sogar in der Landesverfassung verankert wird, wird hoch gehalten.
Nicht nur in Erklärungen, sondern vor allem auch in der Tat. Ausnahmen werden genau geprüft und sorgsam
überlegt, vor allem auch im Interesse der im Handel beschäftigten Menschen, insbesondere der Frauen,
die in diesem Bereich eine große Mehrheit haben."
Die Tatsache, dass es relativ wenig Ansuchen um Ausnahmen gibt, beweist auch die Richtigkeit der oö. Lösung,
die hinsichtlich der Sonntagsruhe relativ restriktiv ist, aber im Gesamten insbesondere für die Tourismusregionen
auch die nötige Dynamik beinhaltet.
Pühringer kündigte an, dass Oberösterreich in Sachen Ladenöffnungszeiten auch in Zukunft den
bisherigen Weg konsequent weitergehen werde. |