Universitätsreform  

erstellt am
26. 01. 04

Gehrer: Verfassungsgerichtshof bestätigt Universitätsgesetz 2002
Gehrer: Die Autonomie ist der richtige Weg für moderne Universitäten
Wien (bm:bwk) - „Das Universitätsgesetz 2002 bildet die Grundlage für die größte Universitätsreform, die es jemals in Österreich gegeben hat, und ist ein Meilenstein für die weitere Entwicklung der Universitäten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem heutigen Erkenntnis das Universitätsgesetz 2002 bestätigt“, erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer am Freitag (23. 01.).

Die Entscheidung des VfGh zeigt, dass alle Regelungen der Autonomie der Universität, im Besonderen die Bestellung von weniger als der Hälfte der Universitätsräte durch die Bundesregierung die Autonomie der Universitäten gewährleistet. Damit wurde auch die im UG 2002 festgelegte Konstruktion des Universitätsrates anerkannt. Der Universitätsrat ist als Kontroll- und Aufsichtsorgan gemeinsam mit dem Rektorat und dem Senat für das Management der modernen Universitäten verantwortlich. Die bildungspolitische Gesamtverantwortung und damit auch die Finanzierungsverpflichtung liegen mit dem UG 2002 auch weiterhin beim Staat. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung, die dem Steuerzahler gegenüber die politische Verantwortung trägt, einen Teil der Universitätsräte bestellt.

„Mit dem Universitätsgesetz 2002 verfügen die Universitäten über die notwendigen Rahmenbedingungen, um im internationalen wissenschaftlichen Wettbewerb noch besser zu bestehen. Studierenden sowie Wissenschafterinnen und Wissenschaftern bieten sich dadurch neue Chancen in Lehre und Forschung. Damit wird der Wissenschaftsstandort Österreich gestärkt,“ so Gehrer, „Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gibt den Universitäten jene Sicherheit, die sie bei der engagierten Umsetzung des neuen Universitätsgesetzes brauchen. Die Feststellung des Höchstgerichts, dass die Gestaltung und der Inhalt der Leistungsvereinbarungen zwischen Universität und Bund neu zu regeln sind, verstärkt die Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Universitäten. Jetzt kommt es darauf an, diesen Prozess konstruktiv zu unterstützen und nicht durch Ablehnung des vom Verfassungsgerichtshof geprüften, demokratisch legitimierten Universitätsgesetzes 2002 die Universitäten weiter zu verunsichern.“

 

 Uni-Reform: Niederwieser größtenteils zufrieden mit VfGH-Entscheidung
Wien (sk) - Größtenteils zufrieden zeigte sich SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser am Freitag (23. 01.) gegenüber dem Pressedienst der SPÖ mit der Entscheidung des Verfassungs- gerichtshofes (VfGH) zur Universitätsreform. So begrüßte Niederwieser, dass die ab 2007 geplanten Leistungsvereinbarungen vom VfGH aufgehoben wurden.

Der Weg zur Privatisierung der Universitäten sei gestoppt worden. Universitäten anzubieten, sei Aufgabe des Staates und könne nicht ausgegliedert werden. Wie Niederwieser betonte, könnten die Unis nun von einer gesicherten Finanzierung ausgehen. "Dies ist ein wichtiger Erfolg, der hochschulpolitisch langfristig wirken wird", freut sich der SPÖ-Bildungssprecher.

Die Argumente des VfGH zum Universitätsrat könne er, Niederwieser, nicht nachvollziehen. Dass der Gesetzgeber 1993 mit dem Universitätsrat dasselbe gemeint hat wie 2002 stimme nicht, "dies kann ich als damaliger Verhandler bestätigen und das weiß der VfGH auch selbst". Die Möglichkeit, dass der Universitätsrat künftig ohne Zwei-Drittel-Mehrheit zu einem neuen Gremium umgebaut werden kann, lasse sehr viel an Veränderung zu. Der VfGH gebe dafür "grünes Licht", so Niederwieser, der betonte, dass sich die SPÖ dafür einsetzen werde, dass nicht nur Mitglieder des Unterstützungskomitees für Wolfgang Schüssel vertreten sein werden, sondern die Kompetenzen zwischen Senat und Rat zu einer echten Autonomie umgestaltet werden und echte Mitbestimmung möglich wird.

Abschließend zeigte sich der SPÖ-Bildungssprecher im "Großen und Ganzen" zufrieden mit der Entscheidung.

 

 Bleckmann: VfGH-Entscheid ist Abfuhr für Rot-Grün
Wien (fpd) - Als klare Abfuhr für die Reform- und Modernisierungsverweigerer in den Reihen von Rot und Grün begrüßte FPÖ-Wissenschaftssprecherin Dr. Magda Bleckmann das Erkenntnis des VfGH zur Uni-Reform. Österreich brauche einen modernen Universitätsbetrieb. Die Bundesregierung habe dazu hervorragende Rahmenbedingungen gesetzt.

Die Kernstücke der SPÖ-Einsprüche seien abgelehnt worden. Die SPÖ-Interpretations- versuche des Erkenntnisses seien geradezu grotesk. SPÖ, Grüne und die dunkelrot geführte ÖH sollten den VfGH-Spruch zur Kenntnis nehmen und im Bildungsbereich wieder zur Tagesordnung übergehen, so Bleckmann abschließend.

 

 Grünewald: Wichtiger Eckpunkt der Uni-Reform aufgehoben
Wien (grüne) - "Durch den heutigen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes ist ein wichtiger Eckpunkt der Universitätsreform gefallen, der die Grundlage der Budgetverteilung ist. Wenn die Regierung hier keine Lösung findet, sind Chaos und Konflikt vorprogrammiert", reagiert Kurt Grünewald, Wissenschaftssprecher der Grünen, auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hat die Leistungsvereinbarungen, die die Basis für die Budget sind, die die Unis vom Bund erhalten, als verfassungswidrig erklärt. Es bleibe aber ein bitterer Beigeschmack erhalten, dass nämlich die versprochene Autonomie der Universitäten keine wahre Autonomie ist.
     

 Wir versuchen prinzipiell, an dieser Stelle Aussendungen
aller der vier im Parlament vertretenen Parteien aufzunehmen

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