Kontingente für Nicht-EU-Bürger im Jahr 2004  

erstellt am
23. 01. 04

Bozen (lpa) - Südtirol wird als Vorschuss auf das Kontingent für 2004 insgesamt 12.000 Arbeitsgenehmigungen für saisonale Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft ausstellen können. Die Anträge können bei den Arbeitsämtern des Landes eingereicht werden, sobald die entsprechende Maßnahme im Gesetzesanzeiger veröffentlicht wird. "Wir rechnen damit, dass diese Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht", teilt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, in einer Aussendung mit.

Auch einige wenige Kontingente für Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit werden darunter sein. Die zuständige Landesrätin für Arbeit, Luisa Gnecchi, hat die Nachricht aus Rom positiv aufgenommen, spricht aber in Zusammenhang mit den unbefristeten Genehmigungen von einer "lächerlich geringen Zahl, die in keiner Weise dem effektiven Bedarf Rechnung trägt."

In der Landesabteilung Arbeit laufen die Vorbereitungen auf die Veröffentlichung der Kontingente auf Hochtouren. Wie Abteilungsdirektor Helmuth Sinn mitteilt, werden die 12.000 Kontingente im Verhältnis zu den von Südtirol beantragten insgesamt 17.400 Genehmigungen zwischen der Landwirtschaft und dem Gastgewerbe aufgeteilt. Somit sind vorerst für das Gastgewerbe 3409 Genehmigungen reserviert und die übrigen 8591 für die Landwirtschaft vorgesehen. Um einen geordneten Ablauf gewährleisten zu können, hat die Landesabteilung Arbeit einen Zeitplan erarbeitet, nach dem die verschiedenen Anträge eingereicht werden können.

Demnach können bis einschließlich Freitag, 27. Februar 2004, nur jene landwirtschaftlichen Betriebe und Gastbetriebe eine saisonale Arbeitsgenehmigung beantragen, welche die saisonalen Arbeitskräfte bis innerhalb Mittwoch, 30. Juni 2004 benötigen bzw. für welche der Arbeitsbeginn innerhalb dieses Zeitraums vorgesehen ist. Ab Montag, 1. März, schließlich können auch jene Arbeitgeber die Genehmigungen beantragen, welche die Saisonarbeiter erst zu einem späteren Zeitpunkt beschäftigen, wie zum Beispiel die Landwirte für die Erntearbeiten. "Damit ist allen geholfen, weil vorerst die unmittelbaren Notwendigkeiten der Saisonbetriebe berücksichtigt werden können und somit auch die Arbeitsämter des Landes nicht überlaufen werden", erklärt Abteilungsdirektor Sinn.

"Die verschiedenen Bestimmungen und Kontingentierungen für verschiedene Nicht-EU-Länder sind heuer recht komplex", sagt Sinn. Deshalb werden ab dem morgigen Freitag alle weiteren wichtigen Informationen zu den verschiedenen Kontingenten und zu den organisatorischen Bestimmungen auf der Webseite der Abteilung Arbeit veröffentlicht.

Informationen: http://www.provinz.bz.it/arbeit
 
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