Lichterkette für die Ungeborenen in Salzburg  

erstellt am
23. 01. 04

Salzburg (youthforlife) - Am 23. Jänner begehen wir den Jahrestag der Parlamentsabstim- mung zur Fristenregelung. Vor genau 30 Jahren wurde der Einspruch des Bundesrates gegen das neue Abtreibungsgesetz mit einer knappen Mehrheit von 92 zu 89 Stimmen abgelehnt. Unbeachtet blieb jedoch nicht nur die Entscheidung des Bundesrates, sondern in weiterer Folge auch die Verfassungsklage der Salzburger Landesregierung, sowie das damals größte Volksbegehren in der Geschichte der Zweiten Republik.

Mit dem Inkrafttreten der Fristenregelung hat Österreich seinen Status als Rechtsstaat verloren: Seit fast 30 Jahren wird einer wehrlosen Minderheit das Recht auf Leben versagt. Dass wir trotzdem 'Demokratie' an unsere Fahnen heften, ist Heuchelei. Tatsache ist eine Tyrannei der Mehrheit.

Trotz der Erkenntnis, dass das Leben bei der Empfängnis beginnt, bestimmte man 1974 willkürlich eine Tötungsfrist von 12 Wochen: Zu diesem Zeitpunkt empfindet das Kind nachweislich Schmerz, alle Organe sind vorhanden, und das Herz schlägt. Vieles weist darauf hin, dass für die Entscheidungsträger von damals wissenschaftliche Fakten keine Rolle spielten. Nicht zuletzt ignorierten sie auch die Auswirkungen der Abtreibung auf die Psyche der Frau. Das Post-Abortion-Syndrome war damals schon bekannt und hat sich inzwischen vielfach auf schmerzliche Weise bestätigt.

Wir, die wir heute unter 30 sind, verdanken unser Leben einem glücklichen Zufall: Wir waren erwünscht. Aber unzählige unserer Geschwister und Altersgenossen sind durch Abtreibung gestorben, und noch immer sterben jährlich Zig-tausende. Dass sich das Unrecht der Abtreibung eingebürgert hat, heißt nicht, dass es deshalb zum Recht geworden ist. Viele Systeme und Gesetze sind schon zugrunde gegangen, weil die Menschen auf Dauer kein Unrecht aushalten. Früher oder später wird auch die Fristenregelung fallen - und so wie wir heute mit Entsetzen auf die Sklaverei oder auf die Massenmorde unseres Jahrhunderts zurückblicken, so werden sich die kommenden Generationen dafür schämen, dass wir unseren eigenen Kindern das Recht auf Leben verwehrt haben.

Anlässlich des 30. Jahrestags der Parlamentsabstimmung veranstaltet der Verein 'Jugend für das Leben' am 24. Jänner in Salzburg eine Lichterkette für die Ungeborenen. Würdigen wollen wir dadurch auch den damaligen Mut der Salzburger Landesregierung, gegen die Fristenregelung Klage zu erheben. Die Lichterkette soll ein Zeichen sein, dass uns der Rechtsschutz unserer ungeborenen Mitmenschen mehr denn je am Herzen liegt.

Programm:

17.30 Uhr Lichterkette am Alten Markt
19.00 Uhr Gottesdienst mit WB Dr. Andreas Laun in der Franziskanerkirche
20.15 Uhr Agape in der KHG mit Bilanz über 30 Jahre Fristenregelungsbeschluss


Die Fristenregelung ist verfassungswidrig!
Ein Exklusivinterview mit Prof. Dr. Wolfgang Waldstein zum 30. Jahrestag des Beharrungsbeschlusses der Fristenregelung im Nationalrat ist auf der Homepage von "Jugend für das Leben" nachzulesen: http://www.youthforlife.net/detail.php?id=178
 
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