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Sozialpolitik / Heimvertrags- und Heimaufenthaltsgesetz |
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erstellt am
30. 01. 04
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Huainigg:
Rechte für Behinderte Menschen bei Heimaufenthalten
Heimaufenthalts- und Heimvertragsgesetz gewährleisten ein Höchstmaß an
Schutz
Wien (övp-pk) - "Wenn behinderte Menschen in Heimen untergebracht werden müssen, bedarf
es abgesicherter Rechte und Pflichten, die nunmehr vertraglich festgehalten werden", sagte ÖVP-Behindertensprecher
Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg am Donnerstag (29. 01.) anlässlich der Debatte über
das Heimvertrags- und Heimaufenthaltsgesetzes im Nationalrat. "Wo bisher Willkür oder auch Goodwill herrschte,
werden nunmehr erstmals persönliche Freiräume definiert, die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben sichern
sollen." Durch das Heimaufenthaltsgesetz werde endlich auch ein Rahmen für die Zulässigkeit von
freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Pflegeheimen geschaffen. Die persönliche Freiheit des Einzelnen
dürfe nur unter bestimmten Voraussetzungen und der individuellen Situation entsprechend beschränkt werden.
"Es ist gelungen, ein Gesetz zu schaffen, das den Menschenrechten und der Würde des Menschen voll Rechnung
tragen wird", so der ÖVP-Behindertensprecher.
Nach dem Heimaufenthaltsgesetz seien freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur zulässig, wenn geistig
behinderte oder psychisch kranke Menschen ernsthaft Gefahr laufen, sich selbst oder andere zu gefährden. "Dabei
ist sensibel darauf zu achten, dass ihre Privatsphäre und ihr persönlicher Freiraum nach Möglichkeit
erhalten bleiben", so Huainigg. Die Aufbewahrung von Menschen in Netzbetten oder das Fesseln an Stühle
aufgrund einer Überforderung des Pflegepersonals werde damit ausgeschlossen. "Personen, an denen freiheitsbeschränkende
Maßnahmen vorgenommen werden, bekommen einen Bewohnervertreter zur Seite gestellt, der die Interessen des
Betroffenen zu wahren hat. Das gewährleistet ein Höchstmaß an Schutz für alle Beteiligten."
"In einer Entschließung wird der Bundesminister für Justiz aufgefordert, Ende 2006 einen Bericht
über die Erfahrungen mit dem Heimaufenthaltsgesetz vorzulegen", so der ÖVP-Behindertensprecher.
Dadurch werde sichergestellt, dass die Anwendung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in der Praxis
genau beobachtet werden, um bei Bedarf Verbesserungen vornehmen zu können.
"Besonders wichtig ist mir die Anerkennung der Gebärdensprache und der Einsatz der Gebärdensprache
bei behindertenspezifischen Themen im Nationalrat", sagte Huainigg. Aus diesem Grund habe er die heutige Gebärdensprachdolmetschung
des Tagesordnungspunktes über das Heimaufenthaltsgesetz angeregt. "Auch gehörlose Menschen sollen
politische Prozesse und parlamentarische Debatten mitverfolgen können", sagte der ÖVP-Behindertensprecher
und wies auch darauf hin, dass die Präsidiale des Nationalrates zugestimmt habe, alle Live-Übertragungen
der Parlamentsdebatten im Fernsehen mit Simultan-Untertiteln zu versehen. |
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Blecha: »Endlich - auch Heimbewohner haben Rechte durch Schutzgesetze«
Endlich - auch Heimbewohner haben Rechte durch Schutzgesetze
Bundesheimvertrags- und Heimaufenthaltsgesetz heute im Parlament zur Beschlussfassung
Wien (sk) - "Seit 1999 vom Pensionistenverband verlangt, noch im selben Jahr von Univ.Prof.
Dr. Barta und PVÖ-Konsumentsprecher Dr. Fritz Koppe fix und fertig ausgearbeitet, von der SPÖ erstmals
im April 2000 im Nationalrat eingebracht, von den Regierungsparteien seither schubladiert, heute endlich beschlossen"
- so skizzierte PVÖ-Präsident Karl Blecha am Donnerstag (29. 01.) die "Geschichte"
des Bundes-Heimvertrags- und des Heimaufenthalts-Gesetzes.
"Damit gibt es endlich eine bundeseinheitliche Regelung der Verträge und Rechte für die 65.000 Bewohner
der Pflegeheime", freut sich der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ) über
die heutige Beschlussfassung.
"Nach Pflegeheimskandalen in allen Bundesländern konnten die zuständigen Ministerien nicht länger
die Verantwortung tragen, dass Pensionisten hilf- und rechtlos in ihren Betten lagen, dass halbseitig Gelähmte
nicht gefüttert wurden, nicht ausreichend gepflegt oder ohne zwingenden Grund eingesperrt und ihrer Bewegungsfreiheit
behindert wurden", so Blecha am Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
"Unverständlich bleibt allerdings, dass dieses Gesetz erst mit 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt werden soll",
empört sich Blecha. "Muss ein seiner Bewegungsfreiheit beraubter Heimbewohner wirklich eineinhalb Jahre
warten, bis ihm Gerechtigkeit wiederfährt? Unverständlich ist laut Blecha auch, dass nach dem Tod eines
Heimbewohners derzeit seine persönlichen Utensilien in der Regel binnen Stunden in Säcken verpackt und
ins Depot gestellt werden. "Für eine pietätvolle Räumung muss den Angehörigen eine angemessene
Frist eingeräumt werden", so seine Kritik am Gesetz.
Von der Regierung unberücksichtigt geblieben sind auch folgende Forderung des Pensionistenverbandes:
- Das Heimaufenthaltsgesetz schützt vor Freiheitsberaubung. Dieser Schutz ist dem Verein der Sachwalter
und dessen Mitarbeitern übertragen. Dieser Schutz wirkt jedoch nur in jenen Fällen, die dem Verein für
Sachwalter und den von diesen bestellten sogenannten "Heimbewohnervertretern" bekannt ist. Dem Heimvertrauensmann
und Heimbesuchern, die auf nichtbetreute und in ihrer Freiheit beschränkte Heimbewohner aufmerksam werden,
muss das Recht eingeräumt werden, von sich aus zugunsten des hilflos im Gitterbett liegenden Menschen aktiv
zu werden.
- Qualifizierten Mitarbeitern der Pensionistenverbände muss das Recht eingeräumt werden, Heime zu besuchen
und die Einhaltung der neuen Rechtsvorschriften zu überprüfen.
- Ein entscheidender Mangel des neuen Gesetzes ist auch, dass die Schutzbestimmungen - von Ausnahmen abgesehen
- zunächst nur für neue Verträge gelten, die nach dem 1. Juli 2004 abgeschlossen werden. Die geltenden
Verträge bleiben zunächst durch das neue Gesetz unberührt und daher bleiben alle bisher nicht ordentlich
betreuten oder finanziell ausgebeuteten Heimbewohner weiterhin ihrem Schicksal überlassen.
"Der Pensionistenverband Österreichs ist nicht bereit, dies passiv zur Kenntnis zu nehmen. Der Österreichische
Seniorenrat hat auf Grund des Konsumentenschutzgesetzes (die neuen Bestimmungen sind formell als Teil des Konsumentenschutzgesetzes
gestaltet) die Möglichkeit, Vertragsteile durch 'Verbandsklage' anzufechten. Der Pensionistenverband wird
daher systematisch rechtswidrige Verträge sammeln und durch Prozesse deren Verbesserung erzwingen. Pensionistenschutz
lässt sich nicht mehr dauernd verhindern", kündigte Blecha an.
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Bleckmann: Ein guter Tag für Österreichs Pensionisten
Wien (fpd) - "Jahrzehntelang haben Österreichs Seniorinnen und Senioren auf menschliche,
klare und gerechte Regelungen bei Heimverträgen und bei Heimaufenthalt warten müssen", freute sich
FPÖ-Generalsekretärin Magda Bleckmann über die am Donnerstag (29. 01.)
im Parlament zu beschließenden Gesetze zum Heimvertrags- und Heimaufenthaltsgesetz.
Es sei ein Verdienst der FPÖ, und hier insbesonders des Justiz- und Sozialministers, dieses Jahrhundertwerk
für Österreichs Pensionisten initiiert zu haben. "Während SPÖ und ÖVP reden und versprechen,
handeln wir Freiheitliche", so Bleckmann. Schockierende und tragische Fälle, wie wir gerade im roten
Wien in letzter Zeit erlebt haben, dürften einfach nicht achselzuckend hingenommen werden. "Mit der FPÖ
in der Regierung wird es kein Martyrium bis zum Lebensende geben, sondern einen verdienten, geruhsamen und sicheren
Lebensabend", betonte Bleckmann.
Bleckmann listete die herausragenden Verbesserungen für Österreichs alte Menschen beim Heimvertragsgesetz
im Detail auf: Verträge würden endlich gebührenfrei gestellt werden, vor der Unterschrift müsse
eine umfassende Information über das Leistungsspektrum erfolgen, die Form und der Inhalt der Verträge
seien endlich genau definiert. Alte Menschen die nicht mehr für sich selbst entscheiden können, bekämen
jetzt einen Sachwalter vom Verein für Sachwalter bestellt, womit vielen Fällen von Missbrauch durch Heimleitungen
endlich ein freiheitlicher Riegel vorgeschoben werde. Es gebe eine Obergrenze von 400 Euro bei Kautionen, wobei
bei Sozialhilfeempfängern diese Grenze bei 300 Euro limitiert sei. Ebenfalls erfolge in Zukunft eine Minderung
des Entgeltanspruchs bei Nichtanwesenheit im Heim, zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt und die Kündigung
durch die Heimvertretung werde massivst erschwert.
Mit dem Heimaufenthaltsgesetz werde endlich einem Wunsch vieler Österreicherinnen und Österreicher, vor
allem aus dem Pflegebereich entsprochen. Bisher habe es hier eine rechtliche Grauzone gegeben, was für die
FPÖ ein inakzeptabler Zustand gewesen sei. "Jetzt wird kein geistig gesunder Mensch mehr in seinen Freiheitsrechten
beschränkt. Wer gesunden alten Menschen Windeln zwangsweise anlegt, um in der Nacht seine Ruhe zu haben, wird
jetzt endlich bestraft", freute sich Bleckmann. Disziplinäre Maßnahmen seien nur mehr in Ausnahmefällen
möglich. "Wir als Regierung haben jahrzehntelange Versäumnisse endlich aufgearbeitet; Ich möchte
auch die Länder auffordern, sich am Kärntner Modell ein Beispiel zu nehmen und "Alt werden daheim",
oder den Pflegescheck umzusetzen" so Bleckmann abschließend. |
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Wir versuchen prinzipiell, an dieser Stelle
Aussendungen
aller der vier im Parlament vertretenen Parteien aufzunehmen
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