Wichtiger Sieg für Konsumentinnen und Konsumenten im Kampf gegen falsche Zinsverrechnung  

erstellt am
30. 01. 04

Sensationelles Urteil des HG Wien – Erstmals Entscheidung zu falscher Zinsverrechnung bei Wohnbauförderungsdarlehen
Wien (bmsg) - Ein sensationelles Urteil hat das Handelsgericht Wien in einem Verfahren, das Konsumentenschutzminister Mag. Herbert Haupt beim VKI (Verein für Konsumenten- information) gegen die BA-CA in Auftrag gegeben hat, gefällt: Das Erstgericht entschied im Falle einer falschen Zinssatzanpassung bei einem geförderten Wohn-Darlehen erstmals zu Gunsten der Konsumenten. Haupt: "Dies ist ein wichtiger Sieg für alle Konsumentinnen und Konsumenten, denen aufgrund falscher Zinsverrechnungen der Banken ein Nachteil erwachsen ist. Das heute (29. 01., Anm.) gefällte Urteil bestätigt unser unermüdliches Streben nach Gerechtigkeit im Sinne des Konsumentenschutzes", so Haupt.

Zinsen nach oben "angepasst"
Die Geschädigten hatten im Jahr 1991 - damals noch bei der Z, heute BA-CA - ein gefördertes Wohnbaudarlehen aufgenommen. Dem Vertrag entsprechend wäre die beklagte Partei auf Grund des Wohnbauförderungsgesetzes verpflichtet gewesen, die dem Kunden verrechneten Zinssätze jeweils dem Zinssatz bestimmter Bundesanleihen anzupassen. Genau dies ist im Zeitraum 1991 bis 1995 nicht passiert: Vielmehr wurde der Zinssatz bereits neun Tage nach Vertragsabschluss massiv erhöht.

Bereicherungsanspruch verjährt erst nach 30 Jahren
Der Richter gibt den Konsumenten dem Grunde nach Recht und legt auch fest, wie die richtige Abrechnung vorzunehmen sei. In Bezug auf Verjährung dieser Forderung stellt sich der Richter in seiner ausführlichen rechtlichen Begründung gegen die jüngst vom OGH ergangenen Entscheidungen: bereicherungsrechtliche Ansprüche können 30 Jahre lang zurückgefordert werden. Der vom OGH vorgenommene Vergleich mit Ansprüchen von Mietern nach dem Mietrechtsgesetz und Kleingartengesetz wird als nicht gegeben angesehen. Ein Bankkunde dürfe darauf vertrauen, dass die Vorschriften des Bankwesengesetzes eingehalten werden und die Bank korrekt und richtig abrechnet. Es sei für den Bankkunden viel schwieriger nachzuprüfen, inwieweit sich ein Zinssatz ändere und welche Auswirkungen dies auf den konkreten Kredit habe, als die Überprüfung der Anpassung eines Mietvertrages.

Darüber hinaus könne der Anspruch auch auf den Titel des Schadenersatzes gestützt werden. Hier gilt die dreijährige Verjährung erst ab Kenntnis des Schadens.

"Dieses Urteil beweist einmal mehr, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir werden in unserem Bestreben nach Gerechtigkeit für die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Lande nicht aufgeben", so Konsumentenschutzminister Haupt abschließend.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
     
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