EU-Parlament beschließt strenge Verwertungsziele für Verpackungen
Brüssel (evp-ed) - "Mindestens sechzig Prozent des gesamten Verpackungsmülls in allen
EU-Mitgliedstaaten müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2008 verwertet oder in Abfallverbrennungsanlagen
mit Energierückgewinnung verbrannt werden. Das ist ein sensationeller Beschluss, den das Europäische
Parlament mit dem Rat finden konnte. Diesem Vermittlungsverfahren sind immerhin jahrelange Diskussionen vorausgegangen.
Jetzt stehen wir vor der umweltpolitischen einmaligen Situation, dass bis zu achtzig Prozent des Verpackungsmülls
wiederverwertet werden müssen, anstatt auf Deponien vor sich hin zu rotten", sagte die ÖVP-Europaparlamentarierin
Dr. Marilies Flemming am Donnerstag (29. 01.) in Brüssel.
Das Ergebnis des Vermittlungsausschuss sieht vor, dass bis Ende 2008 mindestens 55 und höchstens 80 Prozent
der Verpackungsabfälle stofflich verwertet werden müsse. Bis Ende 2008 müssen weiters Mindestzielvorgaben
für die stoffliche Verwertung der in Verpackungsabfällen enthaltenen Materialien erreicht werden. 60
Gewichtsprozent für Glas sowie für Papier und Karton, 50 Gewichtsprozent für Metalle, 22,5 Gewichtsprozent
für Kunststoffe und 15 Gewichtsprozent für Holz sind dabei die entscheidenden Eckdaten. Dieser Kompromiss
war jedoch nicht einfach zu erzielen: "Es gab und gibt in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Schwierigkeiten
in der Umsetzung. Irland, Portugal und Griechenland dürfen jetzt aufgrund ihrer besonderen Situation nach
eigenem Ermessen eine Frist für die Erreichung der Zielvorgaben setzen. Diese Ausnahme läuft jedoch spätestens
Ende 2011 aus", informierte Flemming.
Bezüglich der Zielvorgaben der neuen Richtlinie kam es auch zu einer Einigung zwischen Parlament, Rat und
Kommission über die Notwendigkeit einer vorübergehenden Ausnahmeregelung für die Beitrittsländer.
Diese Ausnahmen sollen auf Grund von Anfragen der Beitrittsländer entschieden werden. Ende der Ausnahmefrist
für Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Litauen, die Slowakei und Slowenien ist spätestens
2012, für Malta 2013, für Polen 2014 und für Lettland 2015.
Für die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen müssen Rücknahme-, Sammel- und Verwertungssysteme
durch die Mitgliedstaaten eingerichtet werden. "Solche Systeme sollten der Beteiligung aller betroffenen Seiten
offen stehen. Sie müssen auch so beschaffen sein, dass Importprodukte keine Benachteiligung erfahren, keine
Handels-hemmnisse oder Wettbewerbs-verzerrungen entstehen und die größtmögliche Rückgabe von
Verpackungsabfällen sichergestellt wird", sagte Flemming. "Alle Beteiligten der gesamten Verpackungskette
sollten ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden. Mit dieser Richtlinie können wir aber sicherstellen,
dass die Umweltauswirkungen von Verpackungs-müll so weit wie möglich verringert werden", so Flemming
abschließend. |