Flemming: Endlich gibt es eine Verpackungs-Lösung!  

erstellt am
30. 01. 04

EU-Parlament beschließt strenge Verwertungsziele für Verpackungen
Brüssel (evp-ed) - "Mindestens sechzig Prozent des gesamten Verpackungsmülls in allen EU-Mitgliedstaaten müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2008 verwertet oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannt werden. Das ist ein sensationeller Beschluss, den das Europäische Parlament mit dem Rat finden konnte. Diesem Vermittlungsverfahren sind immerhin jahrelange Diskussionen vorausgegangen. Jetzt stehen wir vor der umweltpolitischen einmaligen Situation, dass bis zu achtzig Prozent des Verpackungsmülls wiederverwertet werden müssen, anstatt auf Deponien vor sich hin zu rotten", sagte die ÖVP-Europaparlamentarierin Dr. Marilies Flemming am Donnerstag (29. 01.) in Brüssel.

Das Ergebnis des Vermittlungsausschuss sieht vor, dass bis Ende 2008 mindestens 55 und höchstens 80 Prozent der Verpackungsabfälle stofflich verwertet werden müsse. Bis Ende 2008 müssen weiters Mindestzielvorgaben für die stoffliche Verwertung der in Verpackungsabfällen enthaltenen Materialien erreicht werden. 60 Gewichtsprozent für Glas sowie für Papier und Karton, 50 Gewichtsprozent für Metalle, 22,5 Gewichtsprozent für Kunststoffe und 15 Gewichtsprozent für Holz sind dabei die entscheidenden Eckdaten. Dieser Kompromiss war jedoch nicht einfach zu erzielen: "Es gab und gibt in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Schwierigkeiten in der Umsetzung. Irland, Portugal und Griechenland dürfen jetzt aufgrund ihrer besonderen Situation nach eigenem Ermessen eine Frist für die Erreichung der Zielvorgaben setzen. Diese Ausnahme läuft jedoch spätestens Ende 2011 aus", informierte Flemming.

Bezüglich der Zielvorgaben der neuen Richtlinie kam es auch zu einer Einigung zwischen Parlament, Rat und Kommission über die Notwendigkeit einer vorübergehenden Ausnahmeregelung für die Beitrittsländer. Diese Ausnahmen sollen auf Grund von Anfragen der Beitrittsländer entschieden werden. Ende der Ausnahmefrist für Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Litauen, die Slowakei und Slowenien ist spätestens 2012, für Malta 2013, für Polen 2014 und für Lettland 2015.

Für die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen müssen Rücknahme-, Sammel- und Verwertungssysteme durch die Mitgliedstaaten eingerichtet werden. "Solche Systeme sollten der Beteiligung aller betroffenen Seiten offen stehen. Sie müssen auch so beschaffen sein, dass Importprodukte keine Benachteiligung erfahren, keine Handels-hemmnisse oder Wettbewerbs-verzerrungen entstehen und die größtmögliche Rückgabe von Verpackungsabfällen sichergestellt wird", sagte Flemming. "Alle Beteiligten der gesamten Verpackungskette sollten ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden. Mit dieser Richtlinie können wir aber sicherstellen, dass die Umweltauswirkungen von Verpackungs-müll so weit wie möglich verringert werden", so Flemming abschließend.
     
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