GVO: Kommission macht Bestandsaufnahme  

erstellt am
29. 01. 04

Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission führte am Mittwoch (28. 01.) eine Orientierungsdebatte zum Thema genetisch veränderte Organismen (GVO) und damit zusammenhängende Fragen, um sich ein Bild von den Fortschritten in den vergangenen Jahren bei der Schaffung eines umfassenden EU-Regelungsrahmens für GVO zu machen. Sie befürwortete den Ansatz, die ordnungsgemäße Anwendung des neuen EU-Rechts in der gesamten EU zu überwachen

"Die EU hat ein klares, transparentes und strenges System zur Regulierung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel sowie Pflanzen eingeführt. Unsere Rechtsvorschriften stellen sicher, dass in der EU zugelassene GVO sicher für den menschlichen Verzehr und die Freisetzung in die Umwelt sind. Eine eindeutige Kennzeichnung bietet den Landwirten die Wahlfreiheit beim Anbau und den Verbrauchern beim Kauf. Es ist nur logisch, wenn dieses sichere System auch künftig in der Praxis angewendet wird und die EU die noch ausstehenden Zulassungen zügig bearbeitet." sagte Kommissionspräsident Romano Prodi.

Die Kommission billigte den Vorschlag zur Zulassung der GV-Süßmaissorte BT11 als Lebensmittel, der nunmehr dem Rat zur Entscheidung weitergeleitet wird.

Sie einigte sich weiter darauf, den Entwurf einer Zulassung der GV-Maissorte NK603 an den Regelungsausschuss zu übermitteln, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, Ziel ist eine Abstimmung im Februar.

Außerdem war die Kommission sich hinsichtlich der Notwendigkeit einig, auf EU-Ebene die einzelnen Schutzmaßnahmen verschiedener Mitgliedstaaten in Bezug auf GVO zu prüfen.

Die Kommission beabsichtigt weiterhin, in Kürze Kennzeichnungsschwellenwerte für das nicht beabsichtigte Vorhandensein von GV-Saatgut in Nicht-GV-Sorten vorzuschlagen.

Ebenfalls diskutierte die Kommission nationale Maßnahmen zur Koexistenz. Da es bei der Frage der Koexistenz ausschließlich um GVO geht, die in der EU zugelassen sind und damit als sicher aus Umwelt- und Gesundheitsschutzsicht gelten , wäre ein pauschales Verbot aller GVO, das sich nicht mit dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt begründen lässt, unvereinbar mit dem EU-Recht. Die Kommission erklärte jedoch, dass GV-freie Zonen durchaus möglich seien, falls sich Bauern freiwillig dazu zusammenschließen. Sie bekräftigte, dass nationale Maßnahmen zur Koexistenz angemessen sein und den Besonderheiten der fraglichen Sorte entsprechen müssen und nicht einfach nur allgemeine Einschränkungen für den Anbau festlegen dürfen.

Die Kommission betonte, dass die Mitgliedstaaten gesetzlich verpflichtet sind, alle nationalen oder regionalen Maßnahmen zur Koexistenz der Kommission mitzuteilen.

Außerdem beabsichtigt die Kommission, ihre Koordinierungsrolle zu verstärken und den Austausch bewährter Verfahren und von Informationen zur Koexistenz aktiv zu fördern.

Weitere Information zu EU-Politik und -Recht im Bereich GVO finden Sie unter:
http://europa.eu.int/comm/food/food/biotechnology/gmfood/index_en.htm
     
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