Steuerreform fördert Beschäftigung im Tourismus  

erstellt am
29. 01. 04

Schenner: »Die Maßnahmen stärken Wirtschaftsstandort und bringen Wachstum« – Branchensprecher sieht wesentliche steuerliche Entlastung der Tourismuswirtschaft
Wien (pwk) - Die nun angekündigten Maßnahmen im Rahmen der 2. Etappe der Steuerreform der Bundesregierung sind sehr zu begrüßen, stellt der Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Johann Schenner, fest. Eine künftig niedrigere Abgabenquote von 43,5 % bringe Impulse für das Wachstum im Tourismus und fördere die Beschäftigung.

Als besonders positiv seien die geplante deutliche Entlastung bei der Körperschaftssteuer durch die substantielle Absenkung des Steuersatzes von 34 % auf 25 % und die kommende Tarifreform bei der Einkommensteuer zu sehen. Die Regierung setze damit für die heimischen Tourismusbetriebe einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Standortattraktivität und helfe letztlich den Betrieben, sich im internationalen Wettbewerb besser zu behaupten.

Die im Zuge der Steuerreform verbesserte Einkommenssituation der heimischen Urlaubsgäste sollte der Tourismuswirtschaft zusätzliche positive Impulse verleihen.

Um die Vorteile des niedrigeren Körperschaftssteuertarifes zu nützen, wird es bei den Betrieben verstärkt zur Gründung von Kapitalgesellschaften kommen. Nicht zuletzt deshalb setzt sich die Tourismussparte seit längerer Zeit für die Einführung der Rechtsform einer Kleinen Aktiengesellschaft in Österreich ein, weil man mit dieser in Deutschland und in der Schweiz gute Erfahrungen gemacht hat.

Für das Gastgewerbe sei, so Schenner weiter, vor allem auch die Abschaffung der Schaumweinsteuer, welche dem Fiskus zuletzt ein Steuervolumen von etwa 23,5 Mio. Euro gebracht hat, sehr erfreulich. Damit werde endlich eine sogenannte Bagatellsteuer gänzlich abgeschafft. "Weiters freut uns natürlich auch die vorgesehene Absenkung der Biersteuer. Das ist ein Signal in die richtige Richtung", betont Schenner.

Festzuhalten sei, dass im Zuge der 2. Etappe der Steuerreform per 1.1.2005 andere Steuern nicht erhöht werden sollen und damit keine zusätzlichen Belastungen auf die Wirtschaft zukommen.

Nach der für kleinere Unternehmen wichtigen Begünstigung für nicht entnommene Gewinne - die schon in der 1. Etappe der Steuerreform eingeführt wurde, genauso wie die Liquidätsentlastung durch den Wegfall der 13. Umsatzsteuervorauszahlung - wurden jetzt als weiterer Schritt auch Entlastungen für die Kapitalgesellschaften auf Schiene gebracht. "Wenn man die beiden Etappen der Bundesregierung im Zusammenhang sieht, ergibt sich insgesamt eine wesentliche steuerliche Entlastung der Tourismuswirtschaft", fasst Bundesspartenobmann Schenner zusammen.
     
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