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erstellt am
28. 01. 04

Gehrer: Mehr Autonomie für die Donauuniversität Krems durch neues Gesetz
Wien (bm:bwk) - Der Ministerrat stimmte am Dienstag (27. 01.) der Regierungsvorlage zum neuen Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) zu, mit dem tragende Säulen des Universitätsgesetzes 2002 auch für die Donau-Universität Krems Anwendung finden werden. „Das neue Gesetz bedeutet nicht nur eine Aufwertung für die Donau-Universität sondern auch für den Standort Krems. Die Donau-Universität erhält mehr Autonomie, kann eigenständig Professoren berufen und wird Maßnahmen zu Qualitätssicherung setzen“, erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer.

Das neue DUK-Gesetz 2004 bringt der Donau-Universität Krems mehr Autonomie bei der Studienplangestaltung für die Universitätslehrgänge, bei der Einteilung der inneren Organisationsstruktur und bei der Personalenwicklung. Darüber hinaus enthält das neue Bundesgesetz für die Donau-Universität Krems einen klaren Auftrag, zur Qualitäts- und Leistungssicherung ein eigenes Qualitätsmanagement-System aufzubauen. Dies bringt den Studierenden eine größere Sicherheit, dass sie an der Donau-Universität Krems eine hochwertige Ausbildung erhalten. „Ziel ist, dass die Donau-Universität Krems zu einem mitteleuropäischen Kompetenzzentrum für Weiterbildung mit großer Strahlkraft in die neuen Mitgliedsländer der EU wird“, so Gehrer. Das neue Gesetz gibt die notwendige Autonomie, um auf Bedürfnisse im Bereich der Weiterbildung flexibler und schneller reagieren zu können.

An der Donau-Universität Krems wird universitäre Weiterbildung in derzeit 65 Lehrgängen angeboten. Im Wintersemester 2003/04 nützen 2.381 Studierende die Angebote in den Fachrichtungen Wirtschafts- und Managementwissenschaften, Telekommunikation, Information und Medien, Europäische Integration, Kulturwissenschaften sowie Umwelt- und Medizinische Wissenschaften.
 
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