Brüssel (eu-int) - Erkki Liikanen, der für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige
EU-Kommissar, stellte am Dienstag (27. 01.) in Brüssel eine Reihe von Maßnahmen
vor, die bei der Durchsetzung des Spam-Verbots der EU helfen sollen. Schwerpunkte dieser Maßnahmen sind die
wirksame Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten, technische Lösungen und Selbstregulierung der Industrie,
Sensibilisierung der Verbraucher und internationale Zusammenarbeit.
„Gesetze allein bringen die Spam-Flut nicht zum Stehen", erklärte Erkki Liikanen. „Wenn wir alle - Mitgliedstaaten,
Unternehmen und Verbraucher - unsere Hausaufgaben machen, dann können die heute vorgestellten zusätzlichen
Maßnahmen sehr zur Verringerung der Menge an Spam beitragen, der derzeit die Vorteile der elektronischen
Post und anderer elektronischer Kommunikationsmittel für unsere Gesellschaft und Wirtschaft untergräbt."
Die als Spam bekannte unerwünschte elektronische Werbung hat Besorgnis erregende Ausmaße angenommen.
Nach Schätzungen vom Dezember 2003 handelte es sich bei mehr als der Hälfte des E-Mail-Verkehrs in der
EU um Spam.(1) Spam ist aus zahlreichen Gründen ein Problem: Verletzung der Privatsphäre, Täuschung
der Verbraucher und eventuell schädlicher Einfluss auf Minderjährige. Außerdem führt er bei
den Unternehmen zu zusätzlichen Kosten, Produktivitätsverlusten usw. Allgemeiner untergräbt er das
Vertrauen der Verbraucher, das Voraussetzung für den Erfolg des elektronischen Geschäftsverkehrs, elektronischer
Dienste und der Informationsgesellschaft als Ganzes ist.
Auf rechtlicher Ebene verbietet die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation unerbetene Werbung
gegenüber Einzelpersonen in der ganzen EU, wobei für bestehende Kundenbeziehungen eine begrenzte Ausnahme
gilt. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, ihre Rechtsvorschriften bis zum 31. Oktober 2003 entsprechend anzupassen
(siehe IP/03/1663).
In der heute vorgelegten Mitteilung werden eine Reihe von Maßnahmen zur Ergänzung dieser Vorschriften
und zur möglichst wirksamen Umsetzung des „Spam-Verbots" genannt. Diese Maßnahmen genießen
breite Unterstützung bei den Beteiligten, wie sich bei einer öffentlichen Arbeitstagung im Oktober 2003
bestätigte.
Zwar wird die Kommission diese Anstrengungen so weit wie möglich unterstützen, doch müssen vor allem
die EU-Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Behörden, die Wirtschaft, die Verbraucher und Nutzer des
Internet und der elektronischen Kommunikationsdienste aktiv werden, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf
internationaler Ebene.
Schwerpunkte dieser Maßnahmen sind die wirksame Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten und die Behörden,
technische Lösungen und Selbstregulierung der Industrie, Sensibilisierung der Verbraucher und internationale
Zusammenarbeit. So müssen die zuständigen Behörden mit den erforderlichen Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnissen
zur Aufspürung und Verfolgung von „Spammern", zur Anpassung der Werbepraktiken an die Zustimmungsregelung
und zur Information der Nutzer darüber, wie sie Spam vermeiden können und welchen Nutzen ihnen die Filterung
und Sicherheitsmaßnahmen bringen können, ausgestattet werden.
Auch die internationale Dimension ist wichtig, da ein Großteil des Spam von außerhalb der Europäischen
Union stammt. Neben bilateralen Kontakten mit z. B. den USA ist die Kommission am 2./3. Februar Gastgeber einer
OECD-Arbeitstagung über Spam in Brüssel, auf der mögliche Lösungen auf internationaler Ebene
untersucht werden sollen. Außerdem wird die Kommission untersuchen, wie sie die Ergebnisse des UN-Weltgipfels
über die Informationsgesellschaft in Bezug auf Spam am besten umsetzen kann.
Die Kommission wird - unter anderem über die informelle Arbeitsgruppe zu unerwünschten Mitteilungen -
die Durchführung dieser Maßnahmen im Laufe des Jahres 2004 überwachen. Spätestens Ende 2004
wird sie überprüfen, ob zusätzliche Korrekturmaßnahmen erforderlich sind.
Hintergrundinformationen
Einer im Juli 2002 verabschiedeten EU-Richtlinie zufolge gilt ein europaweites Spam-Verbot gegenüber Einzelpersonen.
Abgesehen von einer begrenzten Ausnahme für bestehende Kundenbeziehungen ist die E-Mail-Werbung nur nach vorheriger
Zustimmung gestattet (Artikel 13 der Richtlinie 2002/58/EG - Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation).
Diese so genannte Zustimmungsregelung gilt auch für SMS-Nachrichten und andere elektronische Nachrichten,
die auf einem mobilen oder festen Endgerät eingehen. Die Mitgliedstaaten können auch unerbetene elektronische
Werbepost an Unternehmen verbieten.
Frist für die Umsetzung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation war der 31. Oktober
2003. Gegen eine Reihe von Mitgliedstaaten, die der Kommission keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie
in nationales Recht mitgeteilt haben, wurden Verstoßverfahren eingeleitet (siehe IP/03/1663).
Der Kommissar Liikanen umriss im Juli letzten Jahres, wie die Kommission die Spam-Flut zu bekämpfen beabsichtigt
(siehe IP/03/1015). Am 16. Oktober 2003 fand eine eintägige Arbeitstagung statt, um erforderliche Maßnahmen
zur Ergänzung der EU-Vorschriften zu erörtern und sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen (IP/03/1373).
Die heute verabschiedete Mitteilung stützt sich auf die Ergebnisse dieser Arbeitstagung. |