Der Startschuss für E-Government ist gefallen  

erstellt am
27. 01. 04

Wien (pwk) - "Der Beschluss zur "Bürgerkarte" ist der Schlüssel zur Welt des E-Government", zeigt sich Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information + Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zufrieden. IT-Sicherheitsexperte Pollirer war einer der Teilnehmer an der Sitzung des parlamentarischen Verfassungsausschusses zur "Bürgerkarte".

Kommende Woche soll nun im Parlament das E-Government-Gesetz beschlossen werden. Es wird Regelungen über eine neue "Bürgerkarte" als Mittel zum elektronischen Identitätsnachweis, über ein "Standarddokumentenregister" zum elektronischen Nachweis von wichtigen Personenstands- und anderen Daten sowie über ein technisch sicheres Verfahren der elektronischen Zustellung von behördlichen Schriftstücken enthalten.

Jetzt müssten benutzerfreundliche E-Government-Anwendungen möglichst rasch auf Schiene gebracht werden. "Die im Verfassungsausschuss vorgebrachten Bedenken der Datenschützer sind natürlich ernst zu nehmen", so Pollirer. Deshalb sollte bei der Entwicklung von Anwendungen besonderes Augenmerk auf den Datenschutz gelegt werden. Das E-Government-Gesetz selbst sieht aber seiner Meinung nach ausreichende Schutzmechanismen vor.

Bezüglich der von den Oppositionsparteien kritisierten Komplexität der Gesetzesvorlage räumt Pollirer ein, dass die rechtlichen Regelungen ihre Komplexität aus der Bedeutung der Materie beziehen. "Umso einfacher sollen - eben aufgrund eindeutiger Vorgaben im Hintergrund - die Anwendungen handzuhaben sein." Dadurch werde der eigene PC zum "One Stop-Shop" für Verwaltungswege. Und das gerade auch für Bewohner des ländlichen Raumes, die sich durch E-Government die Anreise zu den oft weit entfernten Verwaltungssitzen ersparen.

E-Government bedeutet, dass alle Serviceleistungen der Verwaltung an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr genutzt werden können. Die gesamte Prozesskette - von der Einbringung des elektronischen Aktes über die interne Weiterverarbeitung bis zur Zustellung des Bescheides - kann elektronisch abgewickelt werden.
 
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