Bauer: Verfahren kann jetzt in Österreich fortgesetzt werden
Wien (pwk) - Der EUGh hat das Vorabentscheidungsverfahren abgeschlossen, die langwierige Angelegenheit
Brennermaut geht damit in eine für die Transportwirtschaft erfreuliche Schluss- etappe, erklärt der Geschäftsführer
des Fachverbandes Güterbeförderung in der WKÖ, Rudolf-Christian Bauer, in einer ersten Stellungnahme.
Bekanntlich haben zahlreiche Transportunternehmer wegen zuviel bezahlter Brennermaut in den Jahren 1995 bis 1999
eine Klage beim Handelsgericht Wien gegen die ASFINAG und gegen die Republik Österreich eingereicht. Nach
dem Durchlaufen des Instanzenzuges hatte der Oberste Gerichtshof beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg
um eine Vorabentscheidung in vier Rechtsfragen gebeten.
Die Europarechtsspezialisten der Mödlinger Anwaltskanzlei Beck, Krist und Bubits haben ganze Arbeit geleistet,
kommentiert Bauer. Mit der für die Transportunternehmer erfreulichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
kann das Verfahren jetzt in Österreich fortgesetzt werden. Konkret geht es um zuviel bezahlte Maut in den
Jahren 1995 bis 1999. Das Rückerstattungsvolumen beträgt etwa 250 Millionen EURO.
Da sich das Verhältnis der Mauthöhen trotz geringfügiger Absenkungen durch Änderungen bei der
Straßenbenützungsabgabe nicht geändert hat, bestehe ein weiterer grundsätzlicher Rückerstattungsanspruch
bis 2003. Dieser müsste allerdings in einem neuen Verfahren erwirkt werden, stellt Bauer fest. |