Impulse für ein Europäisches Familienrecht  

erstellt am
16. 02. 04

Uni Salzburg vertritt Österreich bei europaweit wichtigem Forschungsprojekt
Salzburg (universität) - Grenzüberschreitende Familienverhältnisse nehmen aufgrund der Freizügigkeit für EU-BürgerInnen innerhalb der Europäischen Union ständig zu. Doch derzeit hat jedes EU-Land sein eigenes Familienrecht. Die Folge: Oft wird die persönliche Mobilität der EU-BürgerInnen einschränkt, die Zahl der familienrechtlichen Probleme steigt.

Eine wesentliche Verbesserung könnte eine Harmonisierung der in Europa geltenden Familien- und Erbrechte bringen, wie sie die „Commission on European Family Law“ (CEFL) anstrebt.

Bei der CEFL arbeiten RechtsexpertInnen aus insgesamt 22 Mitgliedstaaten der EU, den Beitrittsländern Osteuropa, der EFTA sowie aus Russland zusammen. Österreich ist durch die Rechtswissenschafterin Marianne Roth, Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Salzburg, vertreten.

Hauptziel des Forschungsprojekts ist es, in der Praxis für mehr sozialen Schutz und eine bessere Lebensqualität der EU-BürgerInnen zu sorgen, betont Roth, die bis Ende Februar als Gastprofessorin an der McGeorge Law School, USA, lehrt. Dazu wird zunächst die Rechtssituation und vor allem die einschlägige Rechtspraxis in den Teilnehmerländern erhoben und verglichen. Auf dieser Basis sollen „Prinzipien des Europäischen Familienrechts“ formuliert werden. Diese in die Form von Rechtsnormen gekleideten Prinzipien wären zwar für die nationalen Gesetzgeber nicht bindend, könnten aber jenen Ländern, die eine Modernisierung ihres Familienrechts planen, „als Inspirationsquelle dienen“.

Thema Scheidungsrecht
Als ersten Teilbereich haben die ExpertInnen der CEFL das Scheidungsrecht bearbeitet. Unter anderem auch deshalb, weil in diesem Bereich in Europa gemeinsame Tendenzen zu beobachten sind. Zunächst wurden 22 Landesberichte zu den Scheidungsgründen und zum Unterhalt von Geschiedenen erstellt und diese in zwei Bänden publiziert. Nach Auswertung des umfangreichen vergleichenden Materials arbeitet die CEFL derzeit an der Formulierung von Prinzipien des Europäischen Scheidungsrechts.

Marianne Roth: „Auch wenn diesen Prinzipien keine unmittelbare Geltung zukommt, setzten sie doch wichtige Impulse in der aktuellen Diskussion um eine Europäisierung des Familienrechts. Denn gerade in diesem emotional sensiblen Bereich wird eine Rechtsangleichung nur dann Erfolg haben, wenn es trotz aller Unterschiede gelingt, die Gemeinsamkeiten der einzelnen Familienrechtssysteme hervorzuheben und so auch in familienrechtlichen Belangen ein europäisches Identitätsbewusstsein zu schaffen. Die Arbeitssprache der CEFL ist Englisch. Die Prinzipien werden jedoch in drei authentischen Fassungen vorliegen, in Englisch, Französisch und Deutsch. Die einzelnen Prinzipien werden mit erläuternden Kommentaren versehen, die nicht nur deren Entstehungsgeschichte aufzeigen, sondern auch umfassende rechtsvergleichende Hintergrundinformationen liefern. Näheres unter http://www.sbg.ac.at/plus/plus_2_04/aktuelles/feb04/roth.htm
     
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