Kommission begrüßt neue Vorschriften zur Ausschaltung des „toten Winkels" an
Kraftfahrzeugen
Brüssel (eu.int) - Die Kommission begrüßt die soeben vom Europäischen Parlament
und vom Rat verabschiedete neue Richtlinie über Rückspiegel und andere Einrichtungen für indirekte
Sicht an Kraftfahrzeugen. Ziel ist mehr Sicherheit durch verbesserte Spiegelsysteme und beschleunigte Einführung
neuer Techniken zur Verbesserung der indirekten Sicht von PKW- Bus- und LKW- Fahrern. Viele schwere Unfälle
ereignen sich an Kreuzungen, Einmündungen und in Kreisverkehren, weil Fahrer wegen des "toten Winkels"
andere Verkehrsteilnehmer im Nahbereich ihres Fahrzeugs nicht wahrnehmen. Die Vorschriften der Richtlinie sind
deshalb auf die Verkleinerung dieses toten Winkels gerichtet. Die ersten Auswirkungen der neuen Richtlinie werden
ab 2005 an neuen Fahrzeugmodellen sichtbar werden. Bis Ende des Jahrzehnts wird sie dann schrittweise für
alle Fahrzeuge Gültigkeit erlangen.
Erkki Liikanen, für Unternehmen und Informationsgesellschaft zuständiger Kommissar: "Als Fahrer
sind wir alle für die Verbesserung der Verkehrssicherheit verantwortlich. Doch auch Rechtsvorschriften können
mehr Sicherheit schaffen. Zwar ist das grundsätzlich Aufgabe nationaler Stellen, doch nur eine europäische
Regelung mit einheitlichen Vorschriften für den Automobilbau kann sie bei ihrem Bemühen wirksam unterstützen."
Unfälle infolge des toten Winkels ereignen sich häufig beim Fahrtrichtungswechsel an Kreuzungen, Einmündungen
und in Kreisverkehren. Sind daran größere Fahrzeuge wie LKW und Busse beteiligt, werden ungeschützte
Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Zweiradfahrer oft schwer verletzt oder gar getötet.
Die neue Richtlinie beruht auf Studien und Forschungsergebnissen, die die Kommission mit den Mitgliedstaaten, der
Industrie und anderen Interessengruppen erörtert hat. Mit ihr wird die bestehende und zuletzt 1988 geänderte
Rückspiegelrichtlinie um besondere Bestimmungen zur Verkleinerung des toten Winkels ergänzt (siehe auch
IP/02/36).
Die wichtigsten Neuerungen:
- Das vorgeschriebene Mindestsichtfeld wurde für bestimmte Fahrzeuge vergrößert;
- Bestimmte Fahrzeuge müssen mit zusätzlichen Spiegeln ausgerüstet werden (LKW mit Frontspiegeln,
PKW mit Außenspiegeln auf der Beifahrerseite);
- Entsprechend dem Fortschritt werden die technischen Merkmale von Spiegeln (z. B. Krümmungsradius der Oberfläche)
neu bestimmt;
In bestimmten Fällen können statt Spiegel andere Systeme für indirekte Sicht wie Kamera-Monitor-Systeme
installiert werden. Die Mitgliedstaaten, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Verbraucherschutzorganisationen
haben die Kommission in ihrem Vorhaben bestärkt.
Information: http://europa.eu.int/comm/enterprise/automotive/index.htm
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