Ettl: Gegen Aushöhlung der EU-Arbeitszeitregelung  

erstellt am
12. 02. 04

Prets: Frauen am ehesten betroffen
Wien (sk) - "Ein deutliches Signal an die Mitgliedsstaaten, die EU-Arbeitszeitrichtlinie ernst zu nehmen", sieht der SPÖ-Europaabgeordnete Harald Ettl in der heutigen Annahme eines Berichtes zur Arbeitszeitgestaltung im Europäischen Parlament. "Nur durch rechnerische Tricks wie die Ausdehnung des Bezugszeitraums auf bis zu ein Jahr wird die legale Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche in vielen Staaten der EU nicht überschritten", erklärt der EU-Abgeordnete am Mittwoch (11. 02.) anlässlich der Abstimmung. Durch Missbrauch der großzügigen opting-out-Bestimmungen sei die Richtlinie in den vergangenen Jahren zusätzlich ausgehöhlt worden. "Ein eklatanter Misstand, der heute vom EP klar aufgezeigt wurde und EU-Kommission wie Regierungen raschest zum Handeln veranlassen muss." So sei die Möglichkeit, auf Unternehmensebene zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Überschreitungen der 48 Stunden zu vereinbaren, vor allem in Großbritannien auf ganze Branchen ausgedehnt worden, kritisiert der Europaabgeordnete.

Ettl: "Darüber hinaus ist die Abschaffung der zuständigen Kontrollbehörden zur Einhaltung der Arbeitszeithöchstgrenzen in den meisten EU-Staaten zur bedauerlichen Regel geworden. Angesichts dieser Fehlentwicklungen wurde die EU-Kommission unmissverständlich aufgefordert, endlich den längst versprochenen Evaluierungsbericht hinsichtlich der negativen Folgeerscheinungen von längerer Arbeitszeit auf die private wie berufliche Situation vorzulegen."

Ein Punkt, den auch SPÖ-Europaabgeordnete Christa Prets, Mitglied im Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit, hervorstreicht: "Vor allem Frauen sind die Leidtragenden immer längerer Arbeitszeiten, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie kaum bzw. nur mit großen Abstrichen möglich machen." Außerdem würden Frauen in immer größeren Ausmaß die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschreiten, da sie aufgrund der schlechten Entlohnung vermehrt zur Ausübung von zwei Teilzeitjobs gezwungen seien.
     
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