Burgstaller: Salzburg auf gutem Weg beim Gender Mainstreaming
Salzburg (lk) - „Die Frauenpolitik im Land Salzburg kommt auf die Überholspur“, sagte Frauenreferentin
Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Gabi Burgstaller am Dienstag (10. 02.) zur Arbeit
des Büros für Frauenfragen und Chancengleichheit des Landes Salzburg (BFF) im Jahr 2003. Die Bilanz lasse
deutlich erkennen, dass Salzburg auf einem guten und konsequenten Weg zu mehr Chancengleichheit ist.
Beim „Gender Mainstreaming“ geht es um die Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen
von Frauen und Männern, also Chancengleichheit, in allen Lebensbereichen. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde
Gender Mainstreaming als umfassende Strategie europäischer Gleichstellungspolitik verankert. „Diese neue Strategie
verlangt, dass die Interessen von Frauen und Männern von Anfang an berücksichtigt werden“, resümierte
Mag. Romana Rotschopf, Frauen- und Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes. „Letztendlich müsste sie Frauenförderung
als Reparaturmaßnahme überflüssig machen.“
Auch wenn die Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming in der Salzburger Landespolitik und -verwaltung
und im Landesdienst noch in den Kinderschuhen steckt, wurden 2003 wesentliche Schritte gesetzt: So hat die Landesregierung
am 10. April 2003 das Gender Mainstreaming zum verbindlichen Leitprinzip für alle Bereiche der Salzburger
Landespolitik und -verwaltung erhoben. Für die Umsetzung von Gender Mainstreaming wurde die ständige
„Koordinationsgruppe Gender Mainstreaming“ eingerichtet. Diese hat sich unter Vorsitz von Hofrätin Dr. Monika
Kalista im Herbst 2003 konstituiert. Bereits im April 2004 werden ein Zwischenbericht und ein mittelfristiges Arbeitsprogramm
erwartet. Das Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit unterstützt die Landesverwaltung als Kompetenz-
und Steuerungsstelle. Zweitens hat die Legistik allen Fachabteilungen und Dienststellen des Landes den klaren Auftrag
zur „Gender-Prüfung“ bei allen Gesetzesvorhaben erteilt.
Positive Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission
Alle Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission des Landes waren 2003 positiv für die betroffenen
Frauen. Die Fälle betrafen Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg und mittelbare Diskriminierung bei der
Entlohnung. Auch bei den zirka 40 Interventions- und Beschwerdefällen zeigte sich der Bedarf an unterstützenden
und überprüfenden Instanzen, die sich für Gleichberechtigung und Chancengleichheit einsetzen. Probleme
mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beim Wiedereinstieg von Frauen sowie bei angestrebter Eltern-Teilzeit
standen dabei im Vordergrund. Vermehrt kommen auch Fragen von Mitarbeiterinnen der Landeskrankenanstalten – ein
deutlicher Hinweis, dass der Prozess der Umstrukturierung in den Landeskrankenanstalten auch aus der Perspektive
der Gleichbehandlung ein sehr sensibles Unterfangen ist.
Im Landesdienst standen legistische Maßnahmen im Vordergrund. Die Verhandlungen mit der Legistik und der
Personalabteilung zum Frauenförderplan im Landesdienst konnten abgeschlossen werden und führten zu einem
gemeinsamen Ergebnis, nämlich zum Entwurf des Landeslehrer/innen-Gleichbehandlungsgesetzes. Dieser Entwurf
wird nach sieben Jahren Vorarbeit und Verhandlungen von der Legistik zum Gesetz gemacht.
Chancengleichheit darf etwas kosten
2003 standen insgesamt 1,262.200 Euro zur Förderung der Chancengleichheit zur Verfügung. Für Frauenförderung
wurden 1,183.451 Euro, das sind 93,8 Prozent des gesamten Betrages, ausgegeben, davon 916.800 Euro zur Finanzierung
der drei Frauenhäuser. 345.400 Euro wurden mehr als 60 Frauenorganisationen, Projekten und Initiativen zur
Verfügung gestellt, die in allen Regionen des Bundeslandes für die Umsetzung von Frauenförderung
und Chancengleichheit verantwortlich sind. Etwa ein Zehntel des Budgets (127.000 Euro) wurden für die Finanzierung
der kostenlosen Rechtsberatung, der Projekt- und Veranstaltungsdurchführung, für die Produktion der Zeitschrift
„if-Informationen für die Frau in Salzburg“ sowie sonstiger Drucksorten und Projektdokumentationen, für
die Organisation und Durchführung der Vernissagen von Künstlerinnen im BFF sowie für die Öffentlichkeitsarbeit
eingesetzt.
2003 lag der Schwerpunkt in der Positionierung gegenüber beabsichtigten Diskriminierungen und Schlechterstellungen
von Frauen in arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht. Insgesamt 35 Bundes- und Landesgesetze und Verordnungen
sowie sonstige Begutachtungsentwürfe sind eingelangt und wurden bearbeitet. Von besonderer Relevanz waren
– überwiegend kritische – Stellungnahmen des Frauenbüros zu diversen Gesetzesvorhaben, denen sich das
Land Salzburg weitgehend angeschlossen hat. |