Wesentliche Schritte für Chancengleichheit gesetzt  

erstellt am
11. 02. 04

Burgstaller: Salzburg auf gutem Weg beim Gender Mainstreaming
Salzburg (lk) - „Die Frauenpolitik im Land Salzburg kommt auf die Überholspur“, sagte Frauenreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Gabi Burgstaller am Dienstag (10. 02.) zur Arbeit des Büros für Frauenfragen und Chancengleichheit des Landes Salzburg (BFF) im Jahr 2003. Die Bilanz lasse deutlich erkennen, dass Salzburg auf einem guten und konsequenten Weg zu mehr Chancengleichheit ist.

Beim „Gender Mainstreaming“ geht es um die Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern, also Chancengleichheit, in allen Lebensbereichen. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde Gender Mainstreaming als umfassende Strategie europäischer Gleichstellungspolitik verankert. „Diese neue Strategie verlangt, dass die Interessen von Frauen und Männern von Anfang an berücksichtigt werden“, resümierte Mag. Romana Rotschopf, Frauen- und Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes. „Letztendlich müsste sie Frauenförderung als Reparaturmaßnahme überflüssig machen.“

Auch wenn die Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming in der Salzburger Landespolitik und -verwaltung und im Landesdienst noch in den Kinderschuhen steckt, wurden 2003 wesentliche Schritte gesetzt: So hat die Landesregierung am 10. April 2003 das Gender Mainstreaming zum verbindlichen Leitprinzip für alle Bereiche der Salzburger Landespolitik und -verwaltung erhoben. Für die Umsetzung von Gender Mainstreaming wurde die ständige „Koordinationsgruppe Gender Mainstreaming“ eingerichtet. Diese hat sich unter Vorsitz von Hofrätin Dr. Monika Kalista im Herbst 2003 konstituiert. Bereits im April 2004 werden ein Zwischenbericht und ein mittelfristiges Arbeitsprogramm erwartet. Das Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit unterstützt die Landesverwaltung als Kompetenz- und Steuerungsstelle. Zweitens hat die Legistik allen Fachabteilungen und Dienststellen des Landes den klaren Auftrag zur „Gender-Prüfung“ bei allen Gesetzesvorhaben erteilt.

Positive Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission
Alle Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission des Landes waren 2003 positiv für die betroffenen Frauen. Die Fälle betrafen Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg und mittelbare Diskriminierung bei der Entlohnung. Auch bei den zirka 40 Interventions- und Beschwerdefällen zeigte sich der Bedarf an unterstützenden und überprüfenden Instanzen, die sich für Gleichberechtigung und Chancengleichheit einsetzen. Probleme mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beim Wiedereinstieg von Frauen sowie bei angestrebter Eltern-Teilzeit standen dabei im Vordergrund. Vermehrt kommen auch Fragen von Mitarbeiterinnen der Landeskrankenanstalten – ein deutlicher Hinweis, dass der Prozess der Umstrukturierung in den Landeskrankenanstalten auch aus der Perspektive der Gleichbehandlung ein sehr sensibles Unterfangen ist.

Im Landesdienst standen legistische Maßnahmen im Vordergrund. Die Verhandlungen mit der Legistik und der Personalabteilung zum Frauenförderplan im Landesdienst konnten abgeschlossen werden und führten zu einem gemeinsamen Ergebnis, nämlich zum Entwurf des Landeslehrer/innen-Gleichbehandlungsgesetzes. Dieser Entwurf wird nach sieben Jahren Vorarbeit und Verhandlungen von der Legistik zum Gesetz gemacht.

Chancengleichheit darf etwas kosten
2003 standen insgesamt 1,262.200 Euro zur Förderung der Chancengleichheit zur Verfügung. Für Frauenförderung wurden 1,183.451 Euro, das sind 93,8 Prozent des gesamten Betrages, ausgegeben, davon 916.800 Euro zur Finanzierung der drei Frauenhäuser. 345.400 Euro wurden mehr als 60 Frauenorganisationen, Projekten und Initiativen zur Verfügung gestellt, die in allen Regionen des Bundeslandes für die Umsetzung von Frauenförderung und Chancengleichheit verantwortlich sind. Etwa ein Zehntel des Budgets (127.000 Euro) wurden für die Finanzierung der kostenlosen Rechtsberatung, der Projekt- und Veranstaltungsdurchführung, für die Produktion der Zeitschrift „if-Informationen für die Frau in Salzburg“ sowie sonstiger Drucksorten und Projektdokumentationen, für die Organisation und Durchführung der Vernissagen von Künstlerinnen im BFF sowie für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt.

2003 lag der Schwerpunkt in der Positionierung gegenüber beabsichtigten Diskriminierungen und Schlechterstellungen von Frauen in arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht. Insgesamt 35 Bundes- und Landesgesetze und Verordnungen sowie sonstige Begutachtungsentwürfe sind eingelangt und wurden bearbeitet. Von besonderer Relevanz waren – überwiegend kritische – Stellungnahmen des Frauenbüros zu diversen Gesetzesvorhaben, denen sich das Land Salzburg weitgehend angeschlossen hat.
     
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