Geriatrische Patienten dürfen nicht alleingelassen werden
Wien (sv) - Betreffend der heute erhobenen Forderung des Verbandes Geriatrischer Krankenhäuser
hielt die für den Spitalsbereich zuständige Geschäftsführerin des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger, Mag. Beate Hartinger, fest, dass bereits seit mehreren Wochen Vertragsverhandlungen
mit dem Geriatrischen Krankenhaus der Stadt Graz laufen. "Leider", so Hartinger, "trifft den Hauptverband
in diesem Fall die Schadensminderungspflicht, sodass er nicht die Mittel bereitstellen kann, die für die Patienten
notwendig sind. Hat doch der Verfassungsgerichtshof in seinem vor kurzem veröffentlichten Erkenntnis ausdrücklich
festgehalten, dass nicht die Sozialversicherung sondern die Krankenanstaltenfonds für die Finanzierung zuständig
sind."
Durch die absurde rechtliche Konstruktion müssen zwar die Sozialversicherungsträger die finanziellen
Mittel vorerst bereitstellen, können sie aber in der Folge von den Krankenanstaltenfonds gemäß
§ 1042 ABGB zurückfordern. In diesem Gerichtsverfahren müssen die Kassen jedoch nachweisen können,
dass sie nur die geringstmöglichen Aufwendungen getätigt haben. Können die Krankenkassen dies nicht
nachweisen, werden ihnen die Aufwendungen von den Krankenanstaltenfonds nicht ersetzt. "Dieser Streit ums
Geld wird leider seit Jahren auf dem Rücken der geriatrischen Patienten ausgetragen", hält Hartinger
fest und verweist gleichzeitig auf Ihre Presseaussendung vom 16.1.2004 zum selben Thema.
Als Lösung dieser Problematik schlägt Hartinger vor, dass das Land Steiermark schnell und unbürokratisch
die Kostenübernahme für das Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz anerkennt. Weigert sich das Land
Steiermark dies zu tun, bleibt den Patienten vorerst nur die Hoffnung, dass die Gesundheitsreform der Bundesregierung
die Finanzierung aus einer Hand umsetzt und so derartige Absurditäten in Zukunft verhindert werden. |