Gehrer: Frist für Studienbeihilfe hat begonnen  

erstellt am
23. 02. 04

Bildungsministerium rät, sich rechtzeitig bei den Stipendienstellen zu informieren
Wien (bm:bwk) - Am Freitag (20. 02.) beginnt die Frist, in der Anträge auf Studienbeihilfe für das Sommersemester gestellt werden können. „Es zahlt sich aus, sich bei den Stipendienstellen der Studienbeihilfenbehörde zu informieren. Im letzten Studienjahr haben drei von vier Studierenden, die um eine Studienförderung angesucht haben, diese auch bewilligt bekommen,“ erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 161 Mio. Euro für Studienbeihilfen bereitgestellt. „Dank unseres guten Studienförderungssystems ist sichergestellt, dass jeder, der studieren will und die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, auch studieren kann“, so Gehrer. Anspruch auf Studienbeihilfe haben Personen, die in Österreich an einer Universität, einer Fachhochschule, Akademie oder Privatuniversität als ordentliche Hörer studieren oder für die Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind. Darüber hinaus müssen soziale Bedürftigkeit und ein günstiger Studienerfolg vorliegen.

Neben der Studienbeihilfe gibt es eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Unterstützung der Studierenden: Ab heuer können Studienbeiträge steuerlich abgesetzt werden, was rund 10.000 berufstätigen Studierenden zugute kommen wird. Berufstätige Studierende können für die letzten 18 Monate ihres Studiums ein Studienabschlussstipendium beantragen. Die Förderung von zinsbegünstigten Studiendarlehen mit 2% durch den Bund wird auch heuer fortgesetzt.

Für das Sommersemester 2004 können Anträge auf Studienbeihilfe bis 15. Mai 2004 bei der Studienbeihilfenbehörde gestellt werden. Näheres zum Thema Studienförderung und alle dafür notwendigen Voraussetzungen (Einkommen, Studienerfolg etc.) findet man auf der Homepage der Studienbeihilfenbehörde unter http://www.stipendium.at.
     
zurück