Freier Warenverkehr  

erstellt am
20. 02. 04

Kommission startet Konsultation über die Verbesserung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung
Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat eine Online-Konsultation gestartet, die der Verbesserung der praktischen Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung dienen soll. Die gegenseitige Anerkennung, ein Grundpfeiler des Binnenmarkts, soll es möglich machen, dass Erzeugnisse, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden, auch in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden können, und zwar ohne dass sie unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen genügen müssen. Auf diese Weise sollen kostenaufwändige technische und bürokratische Belastungen für die Unternehmen vermieden werden. Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung findet Anwendung auf Produkte, für die es keine harmonisierten EU-Regelungen gibt, also EG-Richtlinien oder EG-Verordnungen die beispielsweise technische Spezifikationen oder Verpackungsvorschriften für alle Mitgliedstaaten verbindlich festlegen. Offensichtlich sind jedoch die Verwaltungen und die Wirtschaftsteilnehmer in vielen Mitgliedstaaten mit dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung nicht vertraut oder haben Probleme bei seiner Anwendung. Alle Betroffenen sind daher aufgerufen, mit Hilfe des „Systems zur interaktiven Politikgestaltung" bis zum 30. April 2004 den kurzen und benutzerfreundlichen Fragebogen zu beantworten, der auf der speziellen Konsultations-Website der Kommission „Ihre Stimme in Europa" abrufbar ist: http://europa.eu.int/yourvoice/consultations/index_de.htm

Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein kommentierte den Start der Konsultation wie folgt: „Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung verringert den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen, schafft eine größere Auswahl für die Verbraucher, kurbelt den Wettbewerb an und hält die Preise niedrig. Europa ist darauf angewiesen, dass das Prinzip auch funktioniert. Noch zu oft verweigern die Mitgliedstaaten sicheren, qualitativ hochwertigen Produkten aus anderen EU-Staaten den Zugang zu ihren Märkten. Auf der anderen Seite kennen nur wenige Unternehmer ihr Recht auf gegenseitige Anerkennung oder nehmen es in Anspruch. Wir müssen das System verbessern. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden unsere Entscheidung über das weitere Vorgehen maßgeblich beeinflussen."

Ziel der Konsultation ist es, von Mitgliedstaaten, Unternehmen und Verbraucherorganisationen Vorschläge zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung für Produkte zu erhalten. Die Kommission hat sich bemüht, den Angesprochenen die Beantwortung möglichst einfach zu machen, indem sie für die Konsultation das Internet-gestützte System der interaktiven Politikgestaltung nutzt (vgl. IP/01/519). Die eingesammelten Rückmeldungen werden ausgewertet und tragen somit zur Verbesserung des Regierungshandelns bei.

Der Fragebogen zur Konsultation kann bis zum 30. April 2004 über die Internetseite der Kommission „Ihre Stimme in Europa" abgerufen werden. Diese kürzlich wieder eingerichtete zentrale Anlaufstelle bietet Zugang zu den Konsultationen der Kommission und deren Ergebnissen in allen Politikbereichen.

Eine Beschreibung sowie Links zum Fragebogen finden Sie unter:
http://europa.eu.int/yourvoice/consultations/index_de.htm

Die statistischen Auswertungen werden im Mai 2004 ebenfalls dort veröffentlicht. Genauere qualitative Analysen folgen im Juli 2004.

Was ist gegenseitige Anerkennung? Wo liegen die Probleme?
Die gegenseitige Anerkennung ist ein Grundpfeiler des Binnenmarktes. Aufgrund dieses Prinzips soll der Bestimmungsmitgliedstaat den Verkauf aller Produkte erlauben, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht wurden, es sei denn, zum Schutz der Verbraucher oder der Umwelt sind strengere nationale Vorschriften erforderlich.

Es gibt keine besonderen Verfahrensvorschriften und keinen zusätzlichen „Papierkrieg". Darin liegt die Stärke, aber auch die Schwäche des Prinzips. Bei Problemen gibt es nur wenig oder gar keine Transparenz, es gibt keinen gemeinsamen Ansatz zur Bewertung der Angemessenheit von Schutzvorschriften und keine eindeutigen Widerspruchsverfahren für Unternehmen, wenn ihren Produkten der Zugang zu den nationalen Märkten verwehrt wird. Daher geben viele Unternehmen bestimmte Märkte auf oder sind gezwungen, ihre Erzeugnisse an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen, was wiederum die Preise in die Höhe treibt. Nach der Erweiterung wird dies möglicherweise noch öfter vorkommen.

Die Kommission prüft daher, wie sie die Funktionsweise des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung für Produkte verbessern kann. Eine Möglichkeit bestünde darin, die praktische Funktionsweise des Prinzips rechtlich zu stärken und zwar im Wege einer EU-Rechtsvorschrift.

Was wurde bisher unternommen und was kann noch getan werden?
Im Oktober 2003 hat die Kommission eine Mitteilung veröffentlicht, in der das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung erläutert wurde, und die die Unternehmen und nationalen Verwaltungen bei der praktischen Umsetzung unterstützen sollte (IP/03/1470).

Die Binnenmarktstrategie 2003-2006 (vgl. IP/03/645 und MEMO/03/100) sieht die Möglichkeit vor, dass im Wege von EU-Vorschriften Schlüsselprinzipien aufgestellt werden, die die korrekte Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung gewährleisten sollen.

So könnte ein diesbezüglicher Kommissionsvorschlag zum Beispiel Folgendes beinhalten:

  • besondere Vorschriften für eine bessere Strukturierung des Prinzips, dadurch könnte die Transparenz erhöht und die nationalen Verwaltungen stärker motiviert werden, mehr im „europäischen Sinne" zu handeln;
  • eine Mitteilungspflicht gegenüber der Kommission bezüglich der Fälle, in denen die gegenseitige Anerkennung verweigert wird;


Schaffung von Widerspruchsmöglichkeiten für Unternehmen, deren Produkten der Marktzugang verweigert wurde.

     
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