Verfassungsreform: Wirtschaft sieht Grundrechtekatalog als »Diskussionsgrundlage«  

erstellt am
18. 02. 04

WKÖ-Generalsekretärin Hochhauser: Handlungsbedarf bei sozialen Grundrechten, Berücksichtigung von EU-Verfassungsnormen positiv
Wien (pwk) - "Der heute (17. 02., Anm.) vorgestellte Vorschlag eines Grundrechtskatalogs für eine neue österreichische Bundesverfassung ist aus Sicht der Wirtschaft eine Diskussionsgrundlage für die weiteren Beratungen im Österreich-Konvent." Anna-Maria Hochhauser, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich, begrüßt vor allem, dass es gelungen ist, in einer übersichtlichen Form "in lediglich 23 Artikeln die künftigen Grundrechte zusammenzufassen." Positiv sei auch, so Hochhauser, dass der Entwurf sowohl die bestehenden Grundrechte als auch die in der europäischen Grundrechte-Charta und in der europäischen Menschenrechts-Konvention fixierten Grundrechte enthält: "Mit den nun vorliegenden Vorschlägen wird bereits auf die geplante Verfassung für Europa Rücksicht genommen."

Die künftige Verfassung für Europa enthält auch soziale Grundrechte - die jedenfalls auf die österreichischen Verhältnisse zu modifizieren sind und ebenfalls in den heimischen Grundsrechtskatalog aufgenommen wurden. Hochhauser: "Über weite Strecken ist der gesamte Grundrechtekatolog ein positiver Ansatz. Intensiv diskutieren müssen wir aber noch über den Bereich der sozialen Grundrechte, etwa wenn sie über EU-Normen hinausgehen. Hier besteht noch Handlungsbedarf. So ist etwa bei der Ausformulierung neben dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit auch zu berücksichtigen, dass verfassungsmäßig verankerte Rechte auch von entsprechenden Pflichten begleitet werden. Bei der endgültigen Formulierung der sozialen Grundrechte im zuständigen Ausschuss des Österreich-Konvents ist wie schon bisher darauf Rücksicht zu nehmen, dass einerseits soziale Sicherheit ordentlich in der Verfassung verankert ist, aber andererseits weiterhin die Möglichkeit besteht, notwendige Strukturreformen mit Augenmaß auch verfassungskonform umsetzen zu können." Im Bereich der sozialen Grundrechte müsse es daher noch ausführliche Diskussionen im Österreich-Konvent geben.

Größten Wert legt die WKÖ-Generalsekretärin darauf, dass analog zur geplanten europäischen Verfassung die Sozialpartnerschaft auch in der österreichischen Verfassung berücksichtigt wird: "Gerade die Erfolge der Sozialpartner bei der Abfertigung Neu oder beim Arbeitnehmerschutz zeigen, wie wichtig der soziale Dialog für die österreichische Politik und den Wirtschaftsstandort sind. Deshalb ist es wie auf europäischer Ebene mehr als gerechtfertigt, dass dieser soziale Dialog der Sozialpartner entsprechend in der künftigen österreichischen Verfassung verankert wird."
     
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