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WEB-Skandal: Bundesminister Haupt veranlasst Sammelklagen gegen Salzburger Sparkasse |
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VKI führt im Auftrag des Ministeriums Sammelklagen für geschädigte Anleger durch Wien (bmsg) - Konsumentenschutzminister Mag. Herbert Haupt ermöglicht durch seine Unterstützung die Einbringung von Sammelklagen gegen die Salzburger Sparkasse gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), den Anwälten der durch den WEB-Skandal Geschädigten und dem Prozesskostenfinanzierer AdvoFin. Ein Musterprozess soll die Haftung der Bank für ihre Organe klären. Die Sammelklagen sollen verhindern, dass mittlerweile berechtigte Ansprüche verjähren. Es wird mit Streitwerten bis zu 50 Mio Euro gerechnet. Bundesminister Haupt gibt sich optimistisch: "Mit dieser in Österreich beispiellosen Aktion zum Schutz von geprellten Kleinanlegern werden wir verhindern, dass sich mitverantwortliche Banken aus der Verantwortung stehlen." Der WEB-Bautreuhand-IMMAG Skandal hinterließ tausende geschädigte Kleinanleger In drei Strafverfahren wurden die Haupttäter, aber auch Beitragstäter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch führende Organe der Salzburger Sparkasse waren darunter. Das diesbezügliche Strafurteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, das Beweisverfahren ergibt aber ausreichend Anhaltungspunkte, um gegen die Salzburger Sparkasse Schadenersatzforderungen in Millionen-Euro-Höhe auf dem Zivilrechtsweg ableiten zu können. Die Salzburger Sparkasse hat die Ansprüche zurückgewiesen und war auch nicht zu Gesprächen über einen Verjährungsverzicht bereit. Ende Jänner 2004 haben nun die Rechtsanwälte Dr. Werner Steinacher, Dr. Manfred Korn und Ploil, Krepp & Partner in einer Musterklage zehn typische Sachverhalte eingeklagt. Das Verfahren wird vom Versicherungsverband unterstützt und soll eine Klärung der strittigen Sach- und Rechtsfragen bringen. Wenn nun aber tausende weitere Geschädigte den Ausgang des Musterprozesses einfach abwarten würden, dann würden deren berechtigte Forderungen zwischenzeitlich verjähren. Drohende Verjährung von Forderungen kann abgewendet werden Um diese drohende Verjährung von Forderungen zu verhindern, hat sich nun der für Konsumentenschutz zuständige Bundesminister Mag. Herbert Haupt eingeschaltet und den VKI beauftragt, zusammen mit den Anwälten der Geschädigten Sammelklagen nach österreichischem Recht zu organisieren. Das Prozesskostenrisiko wird vom österreichischen Prozesskostenfinanzierer AdvoFin übernommen. Die Geschädigten tragen also selbst kein Risiko, verpflichten sich aber, im Erfolgsfall an AdvoFin eine Quote von 37 Prozent des ersiegten Betrages zu bezahlen. Diese Sammelklagen haben das Ziel, eine Verjährung berechtigter Ansprüche zu verhindern. "Damit ergibt sich für die geschädigten Anleger erstmals eine hohe Wahrscheinlichkeit ihren restlichen Schaden ersetzt zu erhalten," zeigt sich Minister Haupt erfreut. Beteiligung an Sammelklagen Die Beratung der geschädigten Anleger und die Führung der Sammelklagen liegt in der Hand folgender Rechtsanwälte: Dr. Werner Steinacher Rechtsanwalt GmbH, Jahnstraße 11, 5020 Salzburg, Tel. 0662/88 34 73, Fax 0662/88 34 73-2, E-Mail: office@law-sbg.at, http://www.law-sbg.at oder http://www.web-klagen.at Dr. Manfred Korn, Stelzhamerstraße 5a, 5020 Salzburg, Tel. 0820/82 00 78, Fax 0820/82 00 79, E-Mail: manfred.korn@kanzleizentrum.at, http://www.web-drei.at Dr. Rudolf Tobler, Untere Hauptstraße 72, 7100 Neusiedl am See, Tel. 02167/22 53, Fax 02167/22 53-13, E-Mail: office@tobler-goetz.at, http://www.web-rechtsverfolgung.at Geschädigte sind aufgerufen, sich mit den Anwälten in Verbindung zu setzen. Im Internet kann man auf den Homepages der genannten Anwälte die notwendigen Informationen zur Teilnahme an Sammelklagen auffinden und herunterladen. |
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