Wien (ak) - Konsumenten, die unwissentlich Produktnachahmungen oder Raubkopien verwenden, dürfen nicht
mit gewerblichen Produktfälschern gleichgesetzt werden, verlangen die AK Konsumentenschützer. Denn nach
einem EU Richtlinienentwurf sollen solche Konsumenten ähnliche Verfahren und Strafen wie gewerblichen Produktpiraten
drohen. Das ist völlig überzogen. Die AK lehnt daher Abänderungsanträge zu einem EU-Richtlinienentwurf
über den Schutz geistigen Eigentums ab.
Die AK-Konsumentenschützer fordern:
Klare Regeln, was Konsumenten erlaubt ist
Produzenten, die mit ihren Produktfälschungen oft mehr Gewinne machen als der Hersteller des Originals
oder im großen Stil illegale Kopien vertreiben, dürfen mit Konsumenten angesichts der unklaren Rechtslage
nicht in einen Topf geworfen werden. Strafen sind nur bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen zu gewerblichen Zwecken
zu verhängen.
Keine Strafen für Konsumenten beim unwissentlichen Kauf von Fälschungen
Es muss klargestellt sein, dass Konsumenten, die unwissentlich Kopien oder Fälschungen (etwa gefälschte
Designermode) erwerben, keinerlei Sanktionen zu befürchten haben. Auch Konsumenten, die gelegentlich zu privaten
Zwecken Musiktauschbörsen nutzen, dürfen nicht betroffen sein.
Rechte bewahren
Außerdem greift der Entwurf zu weit in die Zivilverfahrensordnungen der Mitgliedsstaaten ein. Die
AK ist gegen eine gerichtliche Auskunftserzwingung, und es darf auch kein Druck auf die beklagte Partei ausgeübt
werden, dass sie in ihren Besitz befindliche Beweismittel vorlegen muss. Das geht weit davon ab, dass der, der
Rechte hat, die Rechtsverletzung zu beweisen hat.
Gewerbliche Raubkopierer und Fälscher von Markenartikel bescheren den Rechteinhabern von Originalen satte
Einnahmenverluste. Mit ihrem Richtlinienvorschlag möchte die EU-Kommission dreister Produktpiraterie den Kampf
ansagen: massive Verfahrenserleichterungen für die Inhaber von Urheber- oder Markenschutzrechten und strenge
Strafen sollen abschrecken. Die vom Rat und Parlament vorgeschlagenen Abänderungen sind aber für Konsumenten
sehr nachteilig: jede, auch kleinste Rechteverletzung zu privaten Zwecken kann grundsätzlich verfolgt werden.
Dass die Sanktionsmaßnahmen "verhältnismäßig" sein sollen, ist für die AK-Konsumentenschützer
kein Grund zur Entwarnung. Der ursprüngliche Entwurf beschränkte sich noch auf gewerbliche Piraterie
oder "nachhaltige Schäden" für die Rechteinhaber. |