Städtebund startet E-Government-Offensive  

erstellt am
27. 02. 04

E-Government nicht zum Nulltarif zu haben
Wien (rk) - "Nachdem der Bund mit dem E-Government-Gesetz und der Einrichtung von Registern den wertvollen Rahmen für E- Government gesetzt hat, muss er nun Städte und Gemeinden bei der Entwicklung von Anwendungssoftware unterstützen. Sonst bleibt E- Government zwar ein schickes Schlagwort, aber unleistbar", erklärte Dkfm. Dr. Erich Pramböck, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, am Donnerstag (26. 02.) anlässlich des Inkrafttretens des E-Government-Gesetzes am 1. März. "Übertriebene Erwartungen hinsichtlich möglicher Einsparungen sind vorerst eher unangebracht. Immerhin müssen die Städte und Gemeinden nun zwei Behördenzugänge organisieren - den konventionellen und den elektronischen", stellte Pramböck klar.

Die österreichischen Städte und Gemeinden seien Vorreiter in Sachen E-Government, so Pramböck. Nach einer Umfrage bei den Städtebund-Gemeinden vom Herbst 2003 bieten derzeit 45 Prozent der größeren Städte Online-Formulare an, weitere 27 Prozent planen, dieses Angebot aufzunehmen. 11 Prozent verwenden durchgängige elektronische Transaktionen, weitere 18 stehen unmittelbar vor deren Einsatz. "Der Städtebund unterstützt diese Maßnahmen zur nachhaltigen Verwaltungsmodernisierung mit einem umfangreichen Angebot punkto E-Government auf der Homepage www.staedtebund.at/ ", betonte Pramböck.

Das am 1. März in Kraft tretende E-Government-Gesetz regelt unter anderem das Konzept "Bürgerkarte", die Führung des Standarddokumentenregisters, die sichere elektronische Aktenführung, spezielle Fragen des Datenschutzes, die elektronische Signatur einschließlich einer Signatur "light" bis Ende 2007, elektronische Zustelldienste sowie die Gebührenbefreiung bei elektronischer Eingabe mittels "Bürgerkarte" bis Ende 2006.

Aus der Sicht des Städtebundes sei "E-Government außerordentlich begrüßenswert, weil der Servicecharakter der Verwaltung und das ständige Bemühen um Bürgernähe und Effizienz unterstrichen" würden. "Genau genommen bedeutet E-Government den Zugang zu Behörden vom Wohnzimmertisch aus. Auch die Wirtschaft kann bequem vom Unternehmenssitz aus ihre Amtswege elektronisch erledigen", schloss Pramböck.
     
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