Innsbruck (rms) - Die Stadt Innsbruck hat den Preis für künstlerisches Schaffen 2004 für
den Kunstzweig „Musik“ mit folgenden Teilgebieten ausgeschrieben: Ein Instrumentalwerk größeren formalen
Zusammenhangs in beliebiger, auch orchestraler Besetzung, wahlweise ein Vocalwerk (einschließlich Kantaten
und Oratorien oder 5 bis 10 Lieder), bzw. wahlweise ein(e) 1 Oper, Kurzoper, Musical, Singspiel oder größere
Arbeiten auf dem Gebiet der Film- und Fernsehmusik.
Die Geldpreise betragen pro Teilgebiet: 3.700 € (1. Preis), 2.500 € (2. Preis), 1.500 € (3. Preis). Bewerbungsberechtigt
sind Kunstschaffende, die entweder in Innsbruck geboren sind oder seit sechs Jahren ihren ordentlichen Wohnsitz
in Tirol - einschließlich Südtirol - haben.
Die eingereichten Arbeiten müssen in den letzten fünf Jahren vor der Ausschreibung vollendet worden sein.
Eine neuerliche Vorlage bereits eingereichter Werke ist nicht möglich.
Die zu bewertenden Arbeiten sind (in fünffacher Ausfertigung) in der Zeit vom 10. bis 19. Mai 2004 beim Stadtmagistrat
Innsbruck, Magistratsabteilung V - Kulturamt, Herzog-Friedrich-Str. 21, 2. Stock, Telefon 5360/1654, mit dem Beisatz
„Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen 2004“ unter einem Kennwort, jedoch
ohne Angabe des Namens, einzureichen. Darüber hinaus sind in einem eigenen, verschlossenen Briefumschlag,
auf dem das Kennwort des Bewerbers angeführt ist, vorzulegen: Name, Adresse und Geburtstag des Bewerbers,
der Nachweis über die Bewerbungsberechtigung (Kopie Meldezettel oder Geburtsurkunde) sowie die Erklärung,
dass sich der Bewerber mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden erklärt. |