Tierschutzgesetz  

erstellt am
25. 02. 04

Schüssel: Bundeseinheitlich höchste Qualitätsstandards
Bundesregierung berät über Bundes-Tierschutz-Gesetz
Wien (bpd) - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel berichtete am Dienstag (24. 02.) im Pressefoyer über die Vorlage für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz. "Das ist ein grundlegendes und wichtiges Reformgesetz für diese Bundesregierung. Zum ersten Mal wurde hier der Versuch unternommen, die Tierschutzangelegenheiten bundeseinheitlich nach höchsten Qualitätsstandards zu regeln. Wir haben mit diesem Entwurf einen großen Konsens in der Bundesregierung, mit den Parlamentariern und mit Experten erzielen können", so der Bundeskanzler. Ausdrücklich dankte Schüssel den Experten Dr. Pechlaner, Dr. Troxler und Mag. Gsandtner für deren Unterstützung bei der Ausarbeitung.

Konkret wird das neue Bundes-Tier-Schutz-Gesetz folgende Eckpunkte umfassen: Künftig müssen auch Tiere in Privatbesitz artgerecht gehalten werden. Die Pelztierhaltung wird verboten. Die Legebatterien werden in Österreich ab Ende 2008 verboten, drei Jahre früher als auf EU-Ebene. Verboten wird ferner die dauernde Anbindehaltung. Wildtiere dürfen in Zirkussen nicht mehr gehalten werden. Das Kuppieren von Tieren ist grundsätzlich verboten. Hunde und Katzen müssen künftig mit Chips gekennzeichnet werden. Tierquälerei wird mit bis zu 15.000 Euro und dem Verbot von Tierhaltung bestraft.

Zusätzlich habe man Ergänzungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf hinzugenommen, so Schüssel. Demnach soll die Förderung des Tierschutzes explizit im Gesetz verankert werden. Die Grundsätze der Tierhaltung werden noch stärker präzisiert. Wenn Tierhalter etwa gegen Bestimmungen verstoßen, können sie auch mittels Bescheid zur Verbesserung angehalten werden. Ebenso sieht das Gesetz weisungsfreie Tierschutz-Ombudsmänner vor. Auch wird ein Tierschutzrat zur Beratung der Bundesregierung eingerichtet. "Vor allem das wichtige und heikle Thema der Übergangsfristen ist präzise in der Weise geregelt, dass dem geltenden Rechtsbestand die 15a-Vereinbarungen zugrunde gelegt werden. Das ist wichtig, weil die Sorge bestanden hat, dass schärfere Bestimmungen in Bundesländern aufgeweicht werden könnten", so Schüssel.

Allerdings seien noch einige Punkte zu diskutieren, so Schüssel weiter. Dazu gehört die Frage der Staatszielbestimmung, die jedoch im Österreichkonvent geklärt werden sollte. Als weiteren Diskussionspunkt nannte der Bundeskanzler die Verankerung des Tieres als Mitgeschöpf in §1 des Bundes-Tier-Schutzgesetzes. Auf österreichische Initiative wurde dies bereits im europäischen Verfassungsentwurf festgehalten. Auch die Frage des Schächtens sei noch nicht geklärt. "Wir haben uns gemeinsam darauf geeinigt, dass das Betäuben vorgeschrieben wird. Es ist nun verfassungsrechtlich zu beurteilen, zu welchem Zeitpunkt diese Betäubung zu geschehen hat. Hier liegen konkurrierende Verfassungsprinzipien vor. Diese Frage bedarf einer rein sachlichen Klärung. Wichtig dabei ist vor allem, die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit mit einem umfassenden Tierschutz zu vereinen", so Schüssel.

Die Vorlage zum Tierschutzgesetz ist unter http://www.bka.gv.at im Internet abrufbar.

 

 Sima zu Schüssel-Euphorie: Keine SPÖ-Zustimmung für Verschlechterungen der Standards
Verzögerungstaktik inakzeptabel - Volksbegehrens-Forderungen müssen umgesetzt werden
Wien (sk) - Die rasche Übermittlung des neuen Entwurfes des Bundestierschutzgesetzes und ernsthafte Verhandlungen darüber forderte SPÖ-Umweltsprecherin Ulli Sima am Dienstag (24. 02.): "Das bisher vorgelegte war bekanntlich über weite Strecken völlig inakzeptabel, vor allem im Nutztierbereich. Bis heute gibt es keine Grundlage, über die auf parlamentarischer Ebene seriös diskutiert werden könnte", stellte Sima fest. Über die heute von Kanzler Schüssel verbreitete "Euphorie" nach dem Ministerrat, wonach es in "zwei bis drei" Wochen einen Ministerratsbeschluss geben solle, äußerte Sima Skepsis: "Seit Ewigkeiten verspricht die ÖVP ein Bundestierschutzgesetz, seit der vollmundigen Ankündigung des Bundeskanzlers sind 15 Monate vergangen, auf einen endgültige Gesetzesvorlage, die nicht die 'Vorversion der Vorversion' ist, warten wir auch seit Wochen", kritisiert Sima die Verzögerungen scharf.

Sima erinnerte in diesem Zusammenhang einmal mehr daran, dass es für das Bundestierschutzgesetz einer zwei Drittel-Mehrheit im Parlament und daher einer Zustimmung der SPÖ zum Gesetzesentwurf bedürfe: "Wir werden uns den Entwurf nun genau anschauen, die Knackpunkte für uns liegen im Nutztierbereich, wo die bisherigen Vorschläge mehr als mangelhaft waren. Daneben fordern wir eine unabhängige, weisungsfreie Tieranwaltschaft. Mit uns wird es zu keiner Verschlechterung der jetzigen Standards kommen", stellte Sima klar. Eine Wiedereinführung der Käfighaltung in jenen Bundesländern, die bereits ein Verbot beschlossen haben, dürfe es keinesfalls geben, sie fordert einmal mehr ein generelles Aus für die Käfighaltung. "Die Hinhaltetaktik der ÖVP in Sachen Tierschutz ist unerträglich, während in anderen Bereichen ein Affentempo vorgelegt und so genannte Reformen ohne mit der Wimper zu zucken durchgezogen werden, spielt beim Tierschutz Zeit offenbar überhaupt keine Rolle", so Sima abschließend.

 

 Wittauer erfreut über Zurückstellung des Tierschutzgesetzes
»FPÖ will ein modernes effektives bundeseinheitliches Tierschutzgesetz«
Wien (fpd) - Daß das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz im Ministerrat zurückgestellt worden sei, sei sehr erfreulich, betonte FPÖ-Tierschutzsprecher Abg. Klaus Wittauer.

Laut Wittauer gibt es seit langem konstruktive Gespräche mit dem Koalitionspartner. Es bestehe die berechtigte Hoffnung, daß diese Verhandlungen in nächster Zeit positiv abgeschlossen werden könnten. Aber es seien in den Verhandlungen noch einige essenzielle Fragen offen geblieben, wie etwa die Frage des Schächtens (Schlachten ohne Betäubung), des Verbots der Legebatterien, die Verankerung der Staatszielbestimmung in der Verfassung oder die finanzielle Absicherung von Tierschutzorganisationen, führte Wittauer aus. "Das Ziel der FPÖ ist ein modernes effektives bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zum vermehrten Wohle der Tiere.

 

 Schüssel bei Tierschutzgesetz auf Crash-Kurs
Weinzinger: Kein Tierschutzgesetz ohne Käfigverbot und unabhängige Tieranwaltschaft
Wien (grüne) - "Bundeskanzler Schüssel befindet sich beim Tierschutzgesetz auf Crash-Kurs. Selbst nach monatelanger Verzögerung hat er noch nicht einmal mit dem Koalitionspartner eine Einigung zustande gebracht. Gespräche mit der Opposition und der Tierschutzbewegung hat er noch überhaupt keine geführt. Eine inhaltliche Einigung über eine modernes Tierschutzgesetz ist noch in weiter Ferne", so Brigid Weinzinger, Tierschutzsprecherin der Grünen.

Derzeit finden sich im Entwurf weder die Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens, noch zentrale Anliegen wie die Einrichtung einer unabhängigen Tieranwaltschaft, ein rasches Verbot der Käfighaltung von Legehennen und die Verankerung des Tierschutzgesetzes in der Verfassung. "Die Querelen innerhalb der Koalition um den Tierschutz belegen, dass Schüssel die Interessen der Agrarlobby auf Biegen und Brechen durchdrücken will und dafür sogar ein Scheitern in Kauf nimmt. Sein Wahlversprechen, ein MODERNES Tierschutzgesetz zu schaffen, hat er allein wegen der gravierenden Mängel schon gebrochen. Es bleibt abzuwarten, ob die FPÖ einmal mehr nur große Töne von sich gibt und dann wieder umfällt", so Weinzinger.
     
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