Mit Wahlkarten für die Landtagswahl kann nur innerhalb des Bundeslandes Salzburg die Stimme
abgegeben werden
Salzburg (lk) - Für die Wahlen am Sonntag, 7. März, gibt es Wahlkarten, mit denen auch
außerhalb des zuständigen Wahlsprengels gewählt werden kann. Wahlkarten können bis 4. März
beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Mit Wahlkarten für die Landtagswahl kann in jeder
Gemeinde des Bundeslandes Salzburg gewählt werden, nicht jedoch in Kärnten, wo am gleichen Tag die Landtagswahl
stattfindet.
Mit Wahlkarten für die Gemeindevertretungs- bzw. Bürgermeisterwahl kann nur innerhalb der Hauptwohnsitzgemeinde,
das heißt auch in einem anderen Wahlsprengel, gewählt werden. Wahlkarten für diese Wahlen empfehlen
sich praktisch nur für jene, die ihre Stimme bei einer Besonderen Wahlkommission, z. B. in Krankenhäusern,
abgeben oder von einer Fliegenden Wahlkommission besucht werden wollen, weil sie bettlägerig sind. |