1. Treffen der Vertragsparteien zum Cartagena
Protokoll über die biologische Sicherheit
Wien (bmlfuw) - Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVOs)
müssen noch genauer und aussagekräftiger werden. Nur so können in Zukunft Staaten entsprechende
Maßnahmen wie etwa Importverbote für innerstaatlich nicht zugelassene GVOs verhängen. Dies betont
Umweltminister Pröll anlässlich des ersten Treffens zur Umsetzung des Cartagena Protokolls über
biologische Sicherheit, das von 23.-27. Februar in Kuala Lumpur (Malaysien) stattfindet.
Das Protokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt regelt die grenzüber- schreitende
Verbringung von GVO mit Hilfe eines weltweiten Zulassungs- und Informations- verfahren: ein wesentlicher Kernbereich
ist ein verstärkter Informationsaustausch über Risiken von landwirtschaftlichen Massenwaren, die GVO
enthalten (etwa Soja und Mais in Futter- mitteln). Beim Export von GVO, die in die Umwelt ausgebracht werden sollen
(Saatgut, Tiere etc.), ist darüber hinaus ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durch das Importland vorgesehen.
Von besonderer Bedeutung ist, dass erstmals in einem internationalen Umwelt- abkommen das Vorsorgeprinzip nicht
nur in der Präambel, sondern auch im operativen Teil ausgeführt ist und dass das Protokoll anderen internationalen
Abkommen (wie z.B. WTO) gleichberechtigt ist.
Mittlerweile sind bereits 87 Staaten dem Protokoll beigetreten. In Kuala Lumpur geht es jetzt darum, eine Lösung
für noch offene Fragen zu finden. Leitgedanke dabei ist die effektive Umsetzung des Protokolls in der Praxis.
Bei den Verhandlungen wird der Verbesserung der Kennzeichnungs- und Haftungsregelungen eine besonders hohe Bedeutung
zukommen. Derzeit sehen die Vorschriften des Protokolls vor, landwirtschaftliche Massenprodukte mit dem Vermerk
„kann GVO beinhalten“ zu kennzeichnen. Für die einzelstaatlichen Vorschriften muss jedoch eindeutig die Identität
des Organismus feststehen, um die Einfuhr von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen zu verhindern.
Der Begriff „kann GVO beinhalten“ ist für Österreich auf keinen Fall akzeptabel und hier wird sicherlich
hart verhandelt werden, führte Pröll aus.
Neben genauerer Kennzeichnungsregelungen soll auch über die Schaffung von Anreizen zur Schadensvermeidung
im Vorfeld und für größere Vorsicht im Umgang mit GVO diskutiert werden. Dabei werden sich die
EU-Staaten gemeinsam für eine Verursacherhaftung einsetzen. Die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für
den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen hat größte Priorität.
Das erste Treffen der Vertragsparteien wird auch Anlass sein, die Erarbeitung von allgemein anerkannten Haftungsregelungen
voranzutreiben. Dazu soll ein internationales Gremium aus Fach- und Rechtsexperten eingerichtet werden, die an
Hand von bereits bestehenden nationalen und internationalen Haftungsvorschriften die Fragen im Zusammenhang mit
dem grenzüberschreitenden Transfer von GVO erörtern werden.
Gegenstand der Gespräche wird weiters das Herzstück des Systems, das Biosafety Clearing House, sein.
Diese zentrale Anlaufstelle ist in die operative Phase eingetreten und stellt per Internet Informationen über
die jeweiligen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zu gentechnisch veränderten Organismen zur
Verfügung, aber auch Informationen zum tatsächlichen Handel mit GVO. Es gilt, das Biosafety Clearing
House in seiner Rolle weiter zu stärken und gleichberechtigten Zugang auch für Staaten mit unzureichender
Internetanbindung zu schaffen.
Für Österreich und die EU hat die Schaffung von weltweiten Regelungen zur GVO-Verbringung größte
Bedeutung. Die kürzlich in Kraft getretenen EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Verbringung und
zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen sind ein Beispiel für
den vorsorgenden Umgang mit GVO. Deshalb war Österreich bereits von Beginn an aktiv an den Verhandlungen zum
Protokoll beteiligt und im August 2002 unter den ersten ratifizierenden Staaten, betonte Pröll die Vorreiterrolle
Österreichs auf diesem äußerst sensiblen Gebiet. |