BM Pröll: Strengere Kennzeichnungsvorschriften für GVOs unerlässlich  

erstellt am
24. 02. 04

1. Treffen der Vertragsparteien zum Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit
Wien (bmlfuw) - Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) müssen noch genauer und aussagekräftiger werden. Nur so können in Zukunft Staaten entsprechende Maßnahmen wie etwa Importverbote für innerstaatlich nicht zugelassene GVOs verhängen. Dies betont Umweltminister Pröll anlässlich des ersten Treffens zur Umsetzung des Cartagena Protokolls über biologische Sicherheit, das von 23.-27. Februar in Kuala Lumpur (Malaysien) stattfindet.

Das Protokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt regelt die grenzüber- schreitende Verbringung von GVO mit Hilfe eines weltweiten Zulassungs- und Informations- verfahren: ein wesentlicher Kernbereich ist ein verstärkter Informationsaustausch über Risiken von landwirtschaftlichen Massenwaren, die GVO enthalten (etwa Soja und Mais in Futter- mitteln). Beim Export von GVO, die in die Umwelt ausgebracht werden sollen (Saatgut, Tiere etc.), ist darüber hinaus ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durch das Importland vorgesehen. Von besonderer Bedeutung ist, dass erstmals in einem internationalen Umwelt- abkommen das Vorsorgeprinzip nicht nur in der Präambel, sondern auch im operativen Teil ausgeführt ist und dass das Protokoll anderen internationalen Abkommen (wie z.B. WTO) gleichberechtigt ist.

Mittlerweile sind bereits 87 Staaten dem Protokoll beigetreten. In Kuala Lumpur geht es jetzt darum, eine Lösung für noch offene Fragen zu finden. Leitgedanke dabei ist die effektive Umsetzung des Protokolls in der Praxis.

Bei den Verhandlungen wird der Verbesserung der Kennzeichnungs- und Haftungsregelungen eine besonders hohe Bedeutung zukommen. Derzeit sehen die Vorschriften des Protokolls vor, landwirtschaftliche Massenprodukte mit dem Vermerk „kann GVO beinhalten“ zu kennzeichnen. Für die einzelstaatlichen Vorschriften muss jedoch eindeutig die Identität des Organismus feststehen, um die Einfuhr von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen zu verhindern. Der Begriff „kann GVO beinhalten“ ist für Österreich auf keinen Fall akzeptabel und hier wird sicherlich hart verhandelt werden, führte Pröll aus.

Neben genauerer Kennzeichnungsregelungen soll auch über die Schaffung von Anreizen zur Schadensvermeidung im Vorfeld und für größere Vorsicht im Umgang mit GVO diskutiert werden. Dabei werden sich die EU-Staaten gemeinsam für eine Verursacherhaftung einsetzen. Die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen hat größte Priorität.

Das erste Treffen der Vertragsparteien wird auch Anlass sein, die Erarbeitung von allgemein anerkannten Haftungsregelungen voranzutreiben. Dazu soll ein internationales Gremium aus Fach- und Rechtsexperten eingerichtet werden, die an Hand von bereits bestehenden nationalen und internationalen Haftungsvorschriften die Fragen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Transfer von GVO erörtern werden.

Gegenstand der Gespräche wird weiters das Herzstück des Systems, das Biosafety Clearing House, sein. Diese zentrale Anlaufstelle ist in die operative Phase eingetreten und stellt per Internet Informationen über die jeweiligen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zu gentechnisch veränderten Organismen zur Verfügung, aber auch Informationen zum tatsächlichen Handel mit GVO. Es gilt, das Biosafety Clearing House in seiner Rolle weiter zu stärken und gleichberechtigten Zugang auch für Staaten mit unzureichender Internetanbindung zu schaffen.

Für Österreich und die EU hat die Schaffung von weltweiten Regelungen zur GVO-Verbringung größte Bedeutung. Die kürzlich in Kraft getretenen EU-Verordnungen zur grenzüberschreitenden Verbringung und zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen sind ein Beispiel für den vorsorgenden Umgang mit GVO. Deshalb war Österreich bereits von Beginn an aktiv an den Verhandlungen zum Protokoll beteiligt und im August 2002 unter den ersten ratifizierenden Staaten, betonte Pröll die Vorreiterrolle Österreichs auf diesem äußerst sensiblen Gebiet.
     
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