Bund muss Kosten bei Getränkesteuer-Rückzahlungen übernehmen
Wien (rk) - "Die österreichischen Städte erwarten bei dem für den 11. März
angesetzten Gespräch über den Finanzausgleich eine Neutralisierung der Ausfälle durch die Steuerreform
2004/05 von rund 400 Millionen Euro. Dies kann etwa durch eine Erhöhung des Anteils an den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben von derzeit etwa 13 Prozent um ein Prozent erfolgen. Schließlich wurden wir bei der Beteiligung
an den steuerpolitischen Maßnahmen des Jahres 2000 im Ausmaß von 29 Milliarden Schilling bzw. 2,1 Milliarden
Euro vom Bund geflissentlich übersehen", erklärte Dkfm. Dr. Erich Pramböck, Generalsekretär
des Österreichischen Städtebundes, am Donnerstag (04. 03.) aus Anlass der
anstehenden ersten Gespräche zum Finanzausgleich. "Eine weitere finanzielle Trockenlegung unserer Städte
werden wir nicht hinnehmen", stellte Pramböck klar.
Pramböck zur Getränkesteuerfrage: "Hier sind in Erfüllung des VwGH-Erkenntnisses vom 4. Dezember
umfangreiche Recherchen notwendig. Sollte es zu Rückzahlungen kommen, dann wird der Bund zu seiner Zusage
stehen müssen, die erwachsenden Kosten zu 100 Prozent zu übernehmen."
Prüfungen lohnabhängiger Abgaben - Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Kommunalsteuer -
würden seit 1. Jänner 2003 "nur von einem, nicht mehr von drei Prüfern zu verschiedenen Zeitpunkten
durchgeführt", so Pramböck. "Leider lässt der Erfolg dieser als Verwaltungsvereinfachung
geplanten Maßnahme bis heute zu wünschen übrig: Die größeren Städte haben einen
jährlichen Ausfall von 10 Millionen Euro zu verkraften."
"Der Verlust fiele noch weit höher aus, hätten die Gemeinden nicht ihre eigenen Prüfer ausgeschickt.
Bund und Länder müssen unverzüglich die Zahl der Prüfer massiv anheben sowie die Schulungen
in Fragen der Prüfung der Kommunalsteuer intensivieren", unterstrich der Städtebund-Generalsekretär.
Die Kommunalsteuer sei für die Kommunen die "bei weitem wichtigste Abgabe". "Jede Gefährdung
der Zahlungsmoral hätte desaströse Auswirkungen", schloss Pramböck. |