AK: Mehr Sicherheit für Konsumenten bei irreführender Gesundheitswerbung auf Lebensmitteln  

erstellt am
04. 03. 04

Wildwuchs mit Gesundheitswerbung nimmt stark zu - Konsumenten dürfen nicht getäuscht werden - AK für Schutzregeln im Lebensmittelgesetz
Wien (ak) - Strenge Regeln für Gesundheitswerbung im Lebensmittelgesetz fordert die AK. Denn viele Gesundheitsaussagen sind so allgemein, dass die Konsumenten dadurch irregeführt werden, sagt AK-Lebensmittelexperte Heinz Schöffl. Auf Grund eines EuGH-Urteils im Vorjahr wurde allerdings das Genehmigungsverfahren für Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln im österreichischen Lebensmittelgesetz gestrichen. Die AK fordert daher eine rasche Novellierung des Lebensmittelgesetzes und strenge harmonisierte europäische Regelungen. Auch verbotene krankheitsbezogene Angaben für Lebensmittel müssen wirksamer kontrolliert werden.

Gegen einen beginnenden Wildwuchs mit Gesundheitswerbung muss etwas unternommen werden. Immer häufiger werden Lebensmittel mit einzelnen Wirkstoffen angereichert, sagt Schöffl. Die Konsumenten sind zunehmend verunsichert durch gesundheitsbezogene Werbeaussagen, wie zB Kaupastillen mit Ballaststoffen, mit denen man in 4 Wochen 12 Kilogramm abnehmen kann; Ballaststoffe aus Krebsen, die das Fett verschwinden lassen; Verbessert das Wohlbefinden, stärkt die Abwehrkräfte; Harmonie für Körper und Seele bei Kräutertee; mit der Vitalität von Erde, Wasser und Sonne bei Müsliriegel; vitalisierende Frische bei Aloe Vera-Joghurt Drink; Wellness-Drink für die Frau, der die Lebenslust steigert, die Leistungsfähigkeit verbessert, das Immunsystem stärkt und den Stimmungshaushalt balanciert - mit Wirkstoff einer chinesischen Wurzel, welcher der Harmonisierung des weiblichen Körperhaushaltes dient.

Nachdem das Zulassungsverfahren für gesundheitsbezogene Angaben im österreichischen Lebensmittelgesetz im vorigen Sommer ersatzlos gestrichen wurde, müssen sowohl auf EU-Ebene als auch im österreichischen Lebensmittelgesetz strenge Spielregeln festgelegt werden, verlangt Schöffl. Bei der Werbung mit Gesundheit sind nach Ansicht der AK zum Schutz der Konsumenten strengere Maßstäbe anzulegen als für andere "marktschreierische " Werbung, da die Konsumenten die Richtigkeit der Aussagen zu den gesundheitlichen Auswirkungen einerseits nicht selbst überprüfen können, andererseits aber Gesundheit zu einem wichtigen Kaufanreiz geworden ist und künftig wohl auch noch wichtiger werden wird. Es ist auch aus AK-Konsumentensicht unzumutbar, dass manche Firmen immer wieder mit EU-weit verbotener krankheitsbezogener Werbung am Markt auftreten. So werden zB Nahrungsergängzungsmittel gegen "Frauenbeschwerden, wie Unterleibsproblemen und Stimmungsschwankungen" oder Produkte als "blutdrucksenkend, blutreinigend, schmerzstillend oder blutstillend" beworben. Immer wieder werden auch Nahrungsergänzungen gegen Herz- und Gefäßkrankheiten oder sogar Krebs angepriesen. Häufig können Konsumenten derartige fragwürdige Werbungen im Internet vorfinden.

Zur Verbesserung der Sicherheit für die Konsumenten fordert die AK daher:

  • Wirksame Kontrollen: Gesundheitsbezogene Werbeaussagen, vor allem aber auch verbotene krankheitsbezogene Werbeaussagen, müssen konsequenter kontrolliert werden, zB durch Schwerpunktaktionen im Auftrag des Gesundheitsministeriums. Es sind auch derartige Werbungen bei der Vermarktung von Produkten übers Internet zu kontrollieren.
  • Meldepflicht für Unternehmer: Unternehmer müssen vor der Vermarktung ihrer Produkte verpflichtend dem Gesundheitsministerium zumindest melden, welche gesundheitsbezogenen Angaben sie verwenden.
  • Beweislast bei Unternehmer: Der Unternehmer muss beweisen, dass er die Konsumenten durch die verwendeten gesundheitsbezogenen Abgaben nicht täuscht.
  • Wissenschaftlich überprüfte Werbeaussagen: Die Werbebehauptungen müssen fundiert und wissenschaftlich überprüft worden sein und auf etablierter und unumstrittener wissenschaftlicher Kenntnis basieren. Im Fall einer Kontrolle muss der Unternehmer der Behörde qualifizierte Unterlagen vorlegen.
  • Positiv-Liste vom Gesundheitsministerium: Das Gesundheitsministerium soll eine Positiv-Liste erstellen, in der anerkannte gesundheitsbezogene - nicht irreführende - Angaben stehen, die am österreichischen Markt verwendet werden. Diese Liste soll auch als Basis für eine künftige europäische Liste zugelassener Gesundheitsangaben dienen.
  • Register für Werbeaussagen: Für Konsumenten soll ein zugängliches Register für Produkte und Werbeaussagen, die am österreichischen Markt verwendet werden, geschaffen werden. Das könnte die Ernährungsagentur führen.
  • Bessere Informationen für Konsumenten: Die Unternehmer sollen zur qualifizierten Informationen verpflichtet werden.
     
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