Wildwuchs mit Gesundheitswerbung nimmt stark zu - Konsumenten dürfen nicht getäuscht
werden - AK für Schutzregeln im Lebensmittelgesetz
Wien (ak) - Strenge Regeln für Gesundheitswerbung im Lebensmittelgesetz fordert die AK. Denn
viele Gesundheitsaussagen sind so allgemein, dass die Konsumenten dadurch irregeführt werden, sagt AK-Lebensmittelexperte
Heinz Schöffl. Auf Grund eines EuGH-Urteils im Vorjahr wurde allerdings das Genehmigungsverfahren für
Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln im österreichischen Lebensmittelgesetz gestrichen. Die AK fordert daher
eine rasche Novellierung des Lebensmittelgesetzes und strenge harmonisierte europäische Regelungen. Auch verbotene
krankheitsbezogene Angaben für Lebensmittel müssen wirksamer kontrolliert werden.
Gegen einen beginnenden Wildwuchs mit Gesundheitswerbung muss etwas unternommen werden. Immer häufiger werden
Lebensmittel mit einzelnen Wirkstoffen angereichert, sagt Schöffl. Die Konsumenten sind zunehmend verunsichert
durch gesundheitsbezogene Werbeaussagen, wie zB Kaupastillen mit Ballaststoffen, mit denen man in 4 Wochen 12 Kilogramm
abnehmen kann; Ballaststoffe aus Krebsen, die das Fett verschwinden lassen; Verbessert das Wohlbefinden, stärkt
die Abwehrkräfte; Harmonie für Körper und Seele bei Kräutertee; mit der Vitalität von
Erde, Wasser und Sonne bei Müsliriegel; vitalisierende Frische bei Aloe Vera-Joghurt Drink; Wellness-Drink
für die Frau, der die Lebenslust steigert, die Leistungsfähigkeit verbessert, das Immunsystem stärkt
und den Stimmungshaushalt balanciert - mit Wirkstoff einer chinesischen Wurzel, welcher der Harmonisierung des
weiblichen Körperhaushaltes dient.
Nachdem das Zulassungsverfahren für gesundheitsbezogene Angaben im österreichischen Lebensmittelgesetz
im vorigen Sommer ersatzlos gestrichen wurde, müssen sowohl auf EU-Ebene als auch im österreichischen
Lebensmittelgesetz strenge Spielregeln festgelegt werden, verlangt Schöffl. Bei der Werbung mit Gesundheit
sind nach Ansicht der AK zum Schutz der Konsumenten strengere Maßstäbe anzulegen als für andere
"marktschreierische " Werbung, da die Konsumenten die Richtigkeit der Aussagen zu den gesundheitlichen
Auswirkungen einerseits nicht selbst überprüfen können, andererseits aber Gesundheit zu einem wichtigen
Kaufanreiz geworden ist und künftig wohl auch noch wichtiger werden wird. Es ist auch aus AK-Konsumentensicht
unzumutbar, dass manche Firmen immer wieder mit EU-weit verbotener krankheitsbezogener Werbung am Markt auftreten.
So werden zB Nahrungsergängzungsmittel gegen "Frauenbeschwerden, wie Unterleibsproblemen und Stimmungsschwankungen"
oder Produkte als "blutdrucksenkend, blutreinigend, schmerzstillend oder blutstillend" beworben. Immer
wieder werden auch Nahrungsergänzungen gegen Herz- und Gefäßkrankheiten oder sogar Krebs angepriesen.
Häufig können Konsumenten derartige fragwürdige Werbungen im Internet vorfinden.
Zur Verbesserung der Sicherheit für die Konsumenten fordert die AK daher:
- Wirksame Kontrollen: Gesundheitsbezogene Werbeaussagen, vor allem aber auch verbotene krankheitsbezogene Werbeaussagen,
müssen konsequenter kontrolliert werden, zB durch Schwerpunktaktionen im Auftrag des Gesundheitsministeriums.
Es sind auch derartige Werbungen bei der Vermarktung von Produkten übers Internet zu kontrollieren.
- Meldepflicht für Unternehmer: Unternehmer müssen vor der Vermarktung ihrer Produkte verpflichtend
dem Gesundheitsministerium zumindest melden, welche gesundheitsbezogenen Angaben sie verwenden.
- Beweislast bei Unternehmer: Der Unternehmer muss beweisen, dass er die Konsumenten durch die verwendeten gesundheitsbezogenen
Abgaben nicht täuscht.
- Wissenschaftlich überprüfte Werbeaussagen: Die Werbebehauptungen müssen fundiert und wissenschaftlich
überprüft worden sein und auf etablierter und unumstrittener wissenschaftlicher Kenntnis basieren. Im
Fall einer Kontrolle muss der Unternehmer der Behörde qualifizierte Unterlagen vorlegen.
- Positiv-Liste vom Gesundheitsministerium: Das Gesundheitsministerium soll eine Positiv-Liste erstellen, in
der anerkannte gesundheitsbezogene - nicht irreführende - Angaben stehen, die am österreichischen Markt
verwendet werden. Diese Liste soll auch als Basis für eine künftige europäische Liste zugelassener
Gesundheitsangaben dienen.
- Register für Werbeaussagen: Für Konsumenten soll ein zugängliches Register für Produkte
und Werbeaussagen, die am österreichischen Markt verwendet werden, geschaffen werden. Das könnte die
Ernährungsagentur führen.
- Bessere Informationen für Konsumenten: Die Unternehmer sollen zur qualifizierten Informationen verpflichtet
werden.
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