ELWOG-Novelle 2004 Voraussetzung für Senkung der Netztarife
Wien (bmwa) - Mit der am Dienstag (02. 02.) im Ministerrat beschlossenen
Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz hat Österreich die Umsetzung der neuen
Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, die die Europäische Union nach 6-jähriger Erfahrung im liberalisierten
Elektrizitätsbinnenmarkt („Revisions-Richtlinie") im Juni vorigen Jahres erlassen hat, in nationales
Recht erfüllt. "Österreich ist damit bei der Umsetzung der gesellschaftlichen Entflechtung - "Legal
Unbundling" - der österreichischen Stromversorger einer Vorreiter in der EU. Diese Entflechtung ist die
Vorausetzung für die Senkung der Netztarife, die in Österreich europaweit zu den höchsten
gehören", betonte heute, Dienstag, Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein.
Mit dieser Richtlinie will die EU die Liberalisierung der Energiemärkte europaweit beschleuigen. Österreich
hat hier mit einigen wenigen Staaten bereits eine Vorreiterrolle eingenommen und bereits die meisten in der EU-Richtlinie
vorgesehenen Neuerungen eingeführt. Begonnen hat die erste Etappe der Strommarktliberalisierung am 19. Februar
1999, die vollständige Liberalisierung wurde ab 1.10.2001 in Österreich umgesetzt.
Ein Anpassungsbedarf an die neue Rechtslage in der EU ergab sich daher lediglich in der gesellchaftlichen
Entflechtung der österreichischen Stromversorger, also der Trennung von Produktion, Vertrieb und Netz.
In Österreich bereits umgesetzt ist:
- Regulierungsbehörden, die über bestimmte Mindestzuständigkeiten verfügen, wobei
insbesondere sicher zu stellen ist, dass die Tarife für die Übertragung und Verteilung alle Energiekonsumenten
gleich behandeln und die Tarife kostenorientiert sind.
- Recht der Haushalts-Kunden und Kleinunternehmen auf Versorgung mit Elektrizität einer bestimmten Qualität
zu leicht vergleichbaren, transparenten und angemessenen Preisen.
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