Österreich bei »Unbundling« einer der Vorreiter  

erstellt am
04. 03. 04

ELWOG-Novelle 2004 Voraussetzung für Senkung der Netztarife
Wien (bmwa) - Mit der am Dienstag (02. 02.) im Ministerrat beschlossenen Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz hat Österreich die Umsetzung der neuen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, die die Europäische Union nach 6-jähriger Erfahrung im liberalisierten Elektrizitätsbinnenmarkt („Revisions-Richtlinie") im Juni vorigen Jahres erlassen hat, in nationales Recht erfüllt. "Österreich ist damit bei der Umsetzung der gesellschaftlichen Entflechtung - "Legal Unbundling" - der österreichischen Stromversorger einer Vorreiter in der EU. Diese Entflechtung ist die Voraus­etzung für die Senkung der Netztarife, die in Österreich europaweit zu den höchsten gehören", betonte heute, Dienstag, Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein.

Mit dieser Richtlinie will die EU die Liberalisierung der Energiemärkte europaweit beschleu­igen. Österreich hat hier mit einigen wenigen Staaten bereits eine Vorreiterrolle eingenommen und bereits die meisten in der EU-Richtlinie vorgesehenen Neuerungen eingeführt. Begonnen hat die erste Etappe der Strommarktliberalisierung am 19. Februar 1999, die vollständige Liberalisierung wurde ab 1.10.2001 in Österreich umgesetzt.

Ein Anpassungsbedarf an die neue Rechtslage in der EU ergab sich daher lediglich in der gesell­chaftlichen Entflechtung der österreichischen Stromversorger, also der Trennung von Produktion, Vertrieb und Netz.

In Österreich bereits umgesetzt ist:

  • Regulierungsbehörden, die über bestimmte Mindest­zuständig­keiten verfügen, wobei insbesondere sicher zu stellen ist, dass die Tarife für die Übertragung und Verteilung alle Energiekonsumenten gleich behandeln und die Tarife kostenorientiert sind.
  • Recht der Haushalts-Kunden und Kleinunternehmen auf Versorgung mit Elektrizität einer bestimmten Qualität zu leicht vergleichbaren, transparenten und angemessenen Preisen.
     
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