Lebensmittelkennzeichnung nach wie vor schlecht - Nachkontrollen zeigen:
Kennzeichnungselemente fehlen und unleserliche Fuzelschriften
Wien (ak) - Die Konsumenten brauchen mehr Klarheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, verlangt
AK-Konsumentenschützer Heinz Schöffl. Stichprobenartige AK-Nachkontrollen zeigen: Die Lebensmittelkennzeichnung
hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verbessert. Vor allem auch unübersichtliche Etiketten sowie unleserliche
Fuzelschriften machen den Konsumenten das Leben schwer. Die AK verlangt daher: Mindestschriftgrößen,
mehr Kontrollen und härtere Strafen.
Konkret fordert die AK:
- Mindestschriftgrößen für Etiketten: Häufig ist die Schriftgröße der Etiketten
nur ein Millimeter oder sogar winziger. Das ist zu klein, daher müssen Mindestschriftgrößen festgelegt
werden, um die Lesbarkeit am Etikett zu garantieren. Dabei ist auch auf den Kontrast von Schrift- und Etikettfarbe
zu achten. Unverbindliche Empfehlungen zur Schriftgröße, wie derzeit in einem Erlass des Gesundheitsministeriums
festgelegt, sind unzureichend.
- Mehr Kontrollen und strengere Strafen: Die Lebensmittelkennzeichnung muss eingehalten werden. Verstärkte
Schwerpunktkontrollen im Auftrag des Gesundheitsministeriums sind nötig, bei Nichteinhaltung muss es endlich
wirksame Verwaltungsstrafen geben. Die durchschnittlichen Verwaltungsstrafen liegen derzeit nach wie vor nur bei
rund 70 Euro je angezeigten Fall.
- Konsumentenfreundliche Etiketten: Das Etikett soll konsumentenfreundlich auf der Vorderseite des Produkts angebracht
werden.
Die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung sieht zwar vor, dass Lebensmittel deutlich sichtbar und gut lesbar
gekennzeichnet sein müssen. Aber das ist nicht immer der Fall, wie ein AK-Test bereits im Vorjahr zeigte:
Fast jedes zehnte Produkt war schleißig gekennzeichnet, zB fehlende Mengenangaben der wertbestimmenden Bestandteile,
falsche Schachbezeichnung, fehlendes Haltbarkeitsdatum. Für Konsumenten besonders unbefriedigend: Bei rund
zwei Drittel der untersuchten Produkte war das Etikett unübersichtlich gestaltet und unzureichend lesbar,
wie zB häufig bei Zuckerwaren, alkoholfreien Erfrischungsgetränken oder Feinkost-Aufstrichen. AK-Nachkontrollen
bei den am unleserlichsten etikettierten Produkten zeigen jetzt: Die Kennzeichnung hat sich nicht verbessert, obwohl
die AK die beanstandeten Produkte bereits im Vorjahr beim Marktamt angezeigt hat. Die Anzeigen haben jedoch mangels
konkreter Vorgaben für die Schriftgröße bislang offensichtlich zu keinen oder zu nicht effizienten
Strafen geführt.
Verpackte Waren müssen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: Sachbezeichnung, Name und Anschrift
der Firma (Erzeuger, Verpacker oder Verkäufer), Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Angabe der
Zutaten, Mengenmäßige Angabe wertbestimmender Bestandteile, Lagertemperaturen und -bedingungen (wenn
sie wesentlich sind); Sichtfeldregelung: Sachbezeichnung, Füllmenge, Haltbarkeit und Alkoholgehalt müssen
im gleichen Sichtfeld angebracht sein. Für die Haltbarkeitsangabe genügt der Hinweis, an welcher Stelle
des Etiketts die Angabe zu finden ist.
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