AK fordert mehr Klarheit am Lebensmitteletikett  

erstellt am
15. 03. 04

Lebensmittelkennzeichnung nach wie vor schlecht - Nachkontrollen zeigen: Kennzeichnungselemente fehlen und unleserliche Fuzelschriften
Wien (ak) - Die Konsumenten brauchen mehr Klarheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, verlangt AK-Konsumentenschützer Heinz Schöffl. Stichprobenartige AK-Nachkontrollen zeigen: Die Lebensmittelkennzeichnung hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verbessert. Vor allem auch unübersichtliche Etiketten sowie unleserliche Fuzelschriften machen den Konsumenten das Leben schwer. Die AK verlangt daher: Mindestschriftgrößen, mehr Kontrollen und härtere Strafen.

Konkret fordert die AK:

  • Mindestschriftgrößen für Etiketten: Häufig ist die Schriftgröße der Etiketten nur ein Millimeter oder sogar winziger. Das ist zu klein, daher müssen Mindestschriftgrößen festgelegt werden, um die Lesbarkeit am Etikett zu garantieren. Dabei ist auch auf den Kontrast von Schrift- und Etikettfarbe zu achten. Unverbindliche Empfehlungen zur Schriftgröße, wie derzeit in einem Erlass des Gesundheitsministeriums festgelegt, sind unzureichend.
  • Mehr Kontrollen und strengere Strafen: Die Lebensmittelkennzeichnung muss eingehalten werden. Verstärkte Schwerpunktkontrollen im Auftrag des Gesundheitsministeriums sind nötig, bei Nichteinhaltung muss es endlich wirksame Verwaltungsstrafen geben. Die durchschnittlichen Verwaltungsstrafen liegen derzeit nach wie vor nur bei rund 70 Euro je angezeigten Fall.
  • Konsumentenfreundliche Etiketten: Das Etikett soll konsumentenfreundlich auf der Vorderseite des Produkts angebracht werden.

Die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung sieht zwar vor, dass Lebensmittel deutlich sichtbar und gut lesbar gekennzeichnet sein müssen. Aber das ist nicht immer der Fall, wie ein AK-Test bereits im Vorjahr zeigte: Fast jedes zehnte Produkt war schleißig gekennzeichnet, zB fehlende Mengenangaben der wertbestimmenden Bestandteile, falsche Schachbezeichnung, fehlendes Haltbarkeitsdatum. Für Konsumenten besonders unbefriedigend: Bei rund zwei Drittel der untersuchten Produkte war das Etikett unübersichtlich gestaltet und unzureichend lesbar, wie zB häufig bei Zuckerwaren, alkoholfreien Erfrischungsgetränken oder Feinkost-Aufstrichen. AK-Nachkontrollen bei den am unleserlichsten etikettierten Produkten zeigen jetzt: Die Kennzeichnung hat sich nicht verbessert, obwohl die AK die beanstandeten Produkte bereits im Vorjahr beim Marktamt angezeigt hat. Die Anzeigen haben jedoch mangels konkreter Vorgaben für die Schriftgröße bislang offensichtlich zu keinen oder zu nicht effizienten Strafen geführt.

Verpackte Waren müssen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: Sachbezeichnung, Name und Anschrift der Firma (Erzeuger, Verpacker oder Verkäufer), Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Angabe der Zutaten, Mengenmäßige Angabe wertbestimmender Bestandteile, Lagertemperaturen und -bedingungen (wenn sie wesentlich sind); Sichtfeldregelung: Sachbezeichnung, Füllmenge, Haltbarkeit und Alkoholgehalt müssen im gleichen Sichtfeld angebracht sein. Für die Haltbarkeitsangabe genügt der Hinweis, an welcher Stelle des Etiketts die Angabe zu finden ist.

     
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