Leistungen des Bundes an die Privatbahnen nun unbefristet
Wien (pk) - Einstimmigkeit herrschte am Freitag (12. 03.) im Verkehrsausschuss
über ein Privatbahngesetz, durch das die Leistungen des Bundes an die Privatbahnen nun unbefristet festgesetzt
werden. Das bisherige Privatbahngesetz war wie seine Vorgängerregelungen befristet und trat mit Ende 2003
außer Kraft. Das heute von allen vier Fraktionen gemeinsam beschlossene Gesetz setzt das bestehende System
der Privatbahnfinanzierung fort und strebt dabei in Anlehnung an die Struktur der ÖBB mehrjährige Instrumente
für die Leistungen des Bundes an die Privatbahnen an.
Geregelt werden im einzelnen die Abgeltungen für vom Bund bestellte gemeinwirtschaftliche Leistungen durch
Einräumung besonderer Tarife, die im Sinne der verkehrspolitischen öffentlichen Interessen ein begünstigtes
und gleichförmiges Tarifniveau sowohl auf Privatbahnen als auch bei den ÖBB sicherstellen. Für diese
Bestellungen sieht das Gesetz einen mehrjährigen Rahmen vor, der bisher für fünf Jahre erstellt
wurde. Überdies berücksichtigt das Gesetz auch die Finanzierungsbeiträge für die Schieneninfrastruktur
der Privatbahnen auf Basis von mittelfristigen Investitions- und Erhaltungsprogrammen.
Zustimmend äußerten sich in der Debatte auch die Sprecher der Oppositionsparteien. Abgeordnete Evelin
Lichtenberger (G) vermisste zwar eine offensivere Haltung zur Forcierung der Privatbahnen und zeigte sich irritiert
über zahlreiche Kann-Bestimmungen des Gesetzes, hielt die Regelung aber für sinnvoll und notwendig.
Von einer richtigen Regelung sprach Abgeordneter Peter Marizzi (S), wobei er allerdings kritisch anmerkte, das
Gesetz komme zu spät.
Sowohl Abgeordneter Roderich Regler (V) als auch Abgeordneter Anton Wattaul (F) begrüßten die nunmehr
unbefristete Geltung des Gesetzes. Wattaul bemerkte anerkennend, jetzt hätten die Privatbahnen Rechts- und
Planungssicherheit für ihre Investitionen.
Verkehrsminister Hubert Gorbach versicherte, an eine Kürzung der Mittel sei nicht gedacht, die Zukunft der
Privatbahnen werde in keine Weise in Frage gestellt. Die Bundesregierung bekenne sich nicht nur zum Schienenverkehr
der ÖBB, sondern auch zu den Privatbahnen, deren Bedeutung unbestritten sei, betonte der Minister.
Staatssekretär Helmut Kukacka stellte klar, dass den Privatbahnen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach
denselben Kriterien abgegolten werden wie den ÖBB. Durch die Kann-Bestimmungen solle unterstrichen werden,
dass auch die Länder eine Förderungsverpflichtung trifft, meinte er. Kukacka erinnerte dabei daran, dass
je 50 % der Neuinvestitionen vom Bund und von den Ländern finanziert werden müssen.
VP-FP-Mehrheit für umfassende Eisenbahngesetz-Novelle
Mit den Stimmen der Regierungsparteien wiederum wurde vom Ausschuss eine Novelle des Eisenbahngesetzes
beschlossen, die insbesondere die Regulierung des Schienenverkehrsmarktes im Auge hat. Zu diesem Zweck werden vier
EU-Richtlinien eingefügt und darüber hinaus die vorhandenen Regelungen für die Interoperabilität
des Höchstgeschwindigkeitsverkehrs um gleichartige Bestimmungen für den konventionellen Verkehr ergänzt.
Kernaspekte der Novellierung sind u.a. eine striktere Trennung zwischen Infrastruktur und Verkehr durch Vorlage
getrennter Gewinn- und Verlustrechnungen sowie getrennter Bilanzen, die Erstellung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen
und die Festlegung von Benutzungsentgeltmodalitäten, aber auch erweiterte, auf Gegenseitigkeit basierende
Zugangsrechte im Güterverkehr.
Abgeordneter Roderich Regler (V) hob vor allem die Bedeutung der Interoperabilität hervor und gab zu bedenken,
nur wenn es gelinge, überall einen grenzüberschreitenden und durchlässigen Verkehr zu gestalten,
werde die Eisenbahn Zukunft haben. Ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag der Koalitionsparteien sah
unter anderem den Wegfall des Versteigerungsverfahrens sowie die Festsetzung des Kalenderjahres als Abrechnungsjahr
vor.
Abgeordneter Kurt Eder (S) bemängelte, das Gesetz trage in erster Linie dem wirtschaftlichen Aspekt Rechnung,
soziale und beschäftigungsrelevante Belange würden dabei aber zu wenig Beachtung finden.
Verständnis für diesen Einwand zeigte Abgeordneter Anton Wattaul (F), der allerdings meinte, die sozialen
Belange müssten auf europäischer Ebene harmonisiert werden.
Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) kritisierte die Prioritätenregelung bei der Trassenvergabe, durch die
ihrer Meinung nach ein Vorrang des Güterverkehrs zulasten des Personenverkehrs festgeschrieben werde. Dies
komme einer Übererfüllung der EU-Richtlinie gleich, sagte sie.
Erleichterungen bei Wunschkennzeichen einstimmig angenommen
Einstimmig verabschiedet wurde weiters eine von den Koalitionsfraktionen beantrage Novellierung des Kraftfahrgesetzes,
deren Ziel die leichtere administrative Abwicklung der Verlängerung der Wunschkennzeichen ist. Demnach soll
auch der vorzeitige Verzicht auf ein Wunschkennzeichen (ohne Abmeldung des Fahrzeugs) möglich sein. Die Verlängerung
soll den Versicherern übertragen werden. Schließlich soll die Einziehung von erloschenen Wunschkennzeichen
durch die Behörde ermöglicht werden.
Ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien sieht dazu eine Legisvakanz bis 1. Juli 2004 vor, um, wie Abgeordneter
Werner Miedl (V) erläuterte, den Versicherungen die für die Vorbereitungen notwendige Zeit zu geben.
Anträge von SPÖ und Grünen jeweils mit VP-FP-Mehrheit vertagt
Vertagt wurden zunächst drei Anträge der SPÖ, in denen Abgeordneter Anton Heinzl eine Modernisierung
des Bahnhofs St. Pölten, die Verbesserung des Lärmschutzes an der A1 im Bereich St. Pölten sowie
die sofortige Realisierung der Güterzugumfahrung St. Pölten verlangte.
Staatssekretär Helmut Kukacka teilte dazu mit, sowohl dem Umbau des Bahnhofs St. Pölten als auch der
Güterzugumfahrung komme Priorität zu. Zunächst gehe es aber darum, das Bahnhofsprojekt in Angriff
zu nehmen. Für den Umbau des Bahnhofs stehen 13 Mill. € zur Verfügung. Als Baubeginn nannte Kukacka den
März 2005, die Fertigstellung ist für 2007 geplant.
Erst danach soll nach den Worten Kukackas mit der Güterzugumfahrung begonnen werden. Der Staatssekretär
verwies in diesem Zusammenhang auf ein entsprechendes Gutachten und rechnet damit, dass die Realisierung der Umfahrung
erst in 10 bis 15 Jahren erforderlich werde.
Ebenfalls vertagt wurden zwei Initiativen der Abgeordneten Evelin Lichtenberger (G), in denen sie für eine
Evaluierung und Novellierung des ÖBNRV-Gese tzes, insbesondere hinsichtlich der darin vorgesehenen Verkehrsanschlussabgabe
beziehungsweise für eine Abwendung der ab 2005 vorgesehenen Kürzung der Nahverkehrsförderung des
Bundes eintrat.
Desgleichen vertagt wurden zwei weitere Anträge der Abgeordneten Evelin Lichtenberger betreffend Besteuerung
von Kerosin sowie eine Kyoto-Offensive im Verkehrsbereich.
Schließlich vertagte der Ausschuss auch einen Antrag des Abgeordneten Kurt Eder (S) betreffend zusätzliche
Maßnahmen im Kampf gegen Alkohol am Steuer. |