Verkehrsausschuß verabschiedet Privatbahngesetz  

erstellt am
15. 03. 04

Leistungen des Bundes an die Privatbahnen nun unbefristet
Wien (pk) - Einstimmigkeit herrschte am Freitag (12. 03.) im Verkehrsausschuss über ein Privatbahngesetz, durch das die Leistungen des Bundes an die Privatbahnen nun unbefristet festgesetzt werden. Das bisherige Privatbahngesetz war wie seine Vorgängerregelungen befristet und trat mit Ende 2003 außer Kraft. Das heute von allen vier Fraktionen gemeinsam beschlossene Gesetz setzt das bestehende System der Privatbahnfinanzierung fort und strebt dabei in Anlehnung an die Struktur der ÖBB mehrjährige Instrumente für die Leistungen des Bundes an die Privatbahnen an.

Geregelt werden im einzelnen die Abgeltungen für vom Bund bestellte gemeinwirtschaftliche Leistungen durch Einräumung besonderer Tarife, die im Sinne der verkehrspolitischen öffentlichen Interessen ein begünstigtes und gleichförmiges Tarifniveau sowohl auf Privatbahnen als auch bei den ÖBB sicherstellen. Für diese Bestellungen sieht das Gesetz einen mehrjährigen Rahmen vor, der bisher für fünf Jahre erstellt wurde. Überdies berücksichtigt das Gesetz auch die Finanzierungsbeiträge für die Schieneninfrastruktur der Privatbahnen auf Basis von mittelfristigen Investitions- und Erhaltungsprogrammen.

Zustimmend äußerten sich in der Debatte auch die Sprecher der Oppositionsparteien. Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) vermisste zwar eine offensivere Haltung zur Forcierung der Privatbahnen und zeigte sich irritiert über zahlreiche Kann-Bestimmungen des Gesetzes, hielt die Regelung aber für sinnvoll und notwendig.

Von einer richtigen Regelung sprach Abgeordneter Peter Marizzi (S), wobei er allerdings kritisch anmerkte, das Gesetz komme zu spät.

Sowohl Abgeordneter Roderich Regler (V) als auch Abgeordneter Anton Wattaul (F) begrüßten die nunmehr unbefristete Geltung des Gesetzes. Wattaul bemerkte anerkennend, jetzt hätten die Privatbahnen Rechts- und Planungssicherheit für ihre Investitionen.

Verkehrsminister Hubert Gorbach versicherte, an eine Kürzung der Mittel sei nicht gedacht, die Zukunft der Privatbahnen werde in keine Weise in Frage gestellt. Die Bundesregierung bekenne sich nicht nur zum Schienenverkehr der ÖBB, sondern auch zu den Privatbahnen, deren Bedeutung unbestritten sei, betonte der Minister.

Staatssekretär Helmut Kukacka stellte klar, dass den Privatbahnen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach denselben Kriterien abgegolten werden wie den ÖBB. Durch die Kann-Bestimmungen solle unterstrichen werden, dass auch die Länder eine Förderungsverpflichtung trifft, meinte er. Kukacka erinnerte dabei daran, dass je 50 % der Neuinvestitionen vom Bund und von den Ländern finanziert werden müssen.

VP-FP-Mehrheit für umfassende Eisenbahngesetz-Novelle
Mit den Stimmen der Regierungsparteien wiederum wurde vom Ausschuss eine Novelle des Eisenbahngesetzes beschlossen, die insbesondere die Regulierung des Schienenverkehrsmarktes im Auge hat. Zu diesem Zweck werden vier EU-Richtlinien eingefügt und darüber hinaus die vorhandenen Regelungen für die Interoperabilität des Höchstgeschwindigkeitsverkehrs um gleichartige Bestimmungen für den konventionellen Verkehr ergänzt. Kernaspekte der Novellierung sind u.a. eine striktere Trennung zwischen Infrastruktur und Verkehr durch Vorlage getrennter Gewinn- und Verlustrechnungen sowie getrennter Bilanzen, die Erstellung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen und die Festlegung von Benutzungsentgeltmodalitäten, aber auch erweiterte, auf Gegenseitigkeit basierende Zugangsrechte im Güterverkehr.

Abgeordneter Roderich Regler (V) hob vor allem die Bedeutung der Interoperabilität hervor und gab zu bedenken, nur wenn es gelinge, überall einen grenzüberschreitenden und durchlässigen Verkehr zu gestalten, werde die Eisenbahn Zukunft haben. Ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag der Koalitionsparteien sah unter anderem den Wegfall des Versteigerungsverfahrens sowie die Festsetzung des Kalenderjahres als Abrechnungsjahr vor.

Abgeordneter Kurt Eder (S) bemängelte, das Gesetz trage in erster Linie dem wirtschaftlichen Aspekt Rechnung, soziale und beschäftigungsrelevante Belange würden dabei aber zu wenig Beachtung finden.

Verständnis für diesen Einwand zeigte Abgeordneter Anton Wattaul (F), der allerdings meinte, die sozialen Belange müssten auf europäischer Ebene harmonisiert werden.

Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) kritisierte die Prioritätenregelung bei der Trassenvergabe, durch die ihrer Meinung nach ein Vorrang des Güterverkehrs zulasten des Personenverkehrs festgeschrieben werde. Dies komme einer Übererfüllung der EU-Richtlinie gleich, sagte sie.

Erleichterungen bei Wunschkennzeichen einstimmig angenommen
Einstimmig verabschiedet wurde weiters eine von den Koalitionsfraktionen beantrage Novellierung des Kraftfahrgesetzes, deren Ziel die leichtere administrative Abwicklung der Verlängerung der Wunschkennzeichen ist. Demnach soll auch der vorzeitige Verzicht auf ein Wunschkennzeichen (ohne Abmeldung des Fahrzeugs) möglich sein. Die Verlängerung soll den Versicherern übertragen werden. Schließlich soll die Einziehung von erloschenen Wunschkennzeichen durch die Behörde ermöglicht werden.

Ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien sieht dazu eine Legisvakanz bis 1. Juli 2004 vor, um, wie Abgeordneter Werner Miedl (V) erläuterte, den Versicherungen die für die Vorbereitungen notwendige Zeit zu geben.

Anträge von SPÖ und Grünen jeweils mit VP-FP-Mehrheit vertagt
Vertagt wurden zunächst drei Anträge der SPÖ, in denen Abgeordneter Anton Heinzl eine Modernisierung des Bahnhofs St. Pölten, die Verbesserung des Lärmschutzes an der A1 im Bereich St. Pölten sowie die sofortige Realisierung der Güterzugumfahrung St. Pölten verlangte.

Staatssekretär Helmut Kukacka teilte dazu mit, sowohl dem Umbau des Bahnhofs St. Pölten als auch der Güterzugumfahrung komme Priorität zu. Zunächst gehe es aber darum, das Bahnhofsprojekt in Angriff zu nehmen. Für den Umbau des Bahnhofs stehen 13 Mill. € zur Verfügung. Als Baubeginn nannte Kukacka den März 2005, die Fertigstellung ist für 2007 geplant.

Erst danach soll nach den Worten Kukackas mit der Güterzugumfahrung begonnen werden. Der Staatssekretär verwies in diesem Zusammenhang auf ein entsprechendes Gutachten und rechnet damit, dass die Realisierung der Umfahrung erst in 10 bis 15 Jahren erforderlich werde.

Ebenfalls vertagt wurden zwei Initiativen der Abgeordneten Evelin Lichtenberger (G), in denen sie für eine Evaluierung und Novellierung des ÖBNRV-Gese tzes, insbesondere hinsichtlich der darin vorgesehenen Verkehrsanschlussabgabe beziehungsweise für eine Abwendung der ab 2005 vorgesehenen Kürzung der Nahverkehrsförderung des Bundes eintrat.

Desgleichen vertagt wurden zwei weitere Anträge der Abgeordneten Evelin Lichtenberger betreffend Besteuerung von Kerosin sowie eine Kyoto-Offensive im Verkehrsbereich.

Schließlich vertagte der Ausschuss auch einen Antrag des Abgeordneten Kurt Eder (S) betreffend zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen Alkohol am Steuer.
     
zurück