Bischof Schwarz betont christlich-ethische Verantwortung kirchlicher Krankenhäuser  

erstellt am
11. 03. 04

Klagenfurt (pgk/mak) - Als „Kostbarkeit“ hat Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz die kirchlichen Krankenhäuser Kärntens bezeichnet. „In diesen Häusern wird ein Mehrwert an Zuwendung, gläubiger Pflege und Herzlichkeit erwartet und auch geleistet“, sagte Bischof Schwarz am Dienstag (09. 03.) bei der Eröffnung und Segnung der Palliativstation im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in St. Veit/Glan. Dem sehr hohen Anspruch der Pflege würden sich alle Krankenhäuser stellen. In kirchlichen Krankenhäusern sollten, so der Kärntner Bischof, Menschen überdies in der medizinischen Betreuung und persönlichen Zuwendung auch etwas von der Liebenswürdigkeit Gottes erfahren. In Krankhäusern hätten Ärzte und Pflegepersonal bei der Behandlung von Kranken immer wieder Entscheidungen mit oft weitreichenden Konsequenzen zu treffen. Gerade an den Extrempunkten „Krankheit und Tod“ würde es sich entscheiden, „ob ein Krankenhaus der Menschenwürde dient und Entscheidungen auf der Basis einer christlich-ethischen Verantwortung trifft“. Das wichtigste sei im Letzten nicht nur die rein körperliche Gesundheit, „sondern dass Menschen in ihrem Leben eine innere Orientierung und eine persönliche Antwort auf die Frage nach dem Tod finden“, so Bischof Schwarz.

Gerade die Antwort auf die Frage „Was ist nach dem Tod?“ brauche verschiedene Ausdrucksweisen und Formen und könne sich in einem kirchlichen Krankenhaus durch persönliche Zuwendung, ein aufrichtendes Wort und auch durch das Berühren und Halten von Kranken zeigen. In kirchlichen Krankenhäusern brauche es für diesen christlichen Dienst an den Patientinnen und Patienten Frauen und Männer, „die sich immer wieder am Evangelium orientieren und so eine innere Grundausrichtung finden, die der Frage nach dem Tod nicht ausweicht und die Antworten gibt, die anderen zum Leben verhilft“. Die Umsetzung dieses Anliegens im konkreten Alltag sei für kirchliche Spitäler unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Druckes und der politischen Rahmenbedingungen eine große Herausforderung.

Der Grazer Theologe und Philosoph Mag. Christian Lagger, Mitglied der Ethikkommission der Barmherzigen Brüder „Johannes von Gott“ im Pflegezentrum in Kainbach bei Graz, bezeichnete in seinem Festvortrag die Eröffnung der Palliativstation angesichts der in manchen EU-Gremien gestarteten Euthanasiedebatte als „wichtige Zeichensetzung und ein notwendiges christliches Farbebekennen“. Menschenwürde stehe nicht primär in philosophischen Diskursen zur Verhandlung, sondern werde in einem Ordensspital konkret in menschlicher Begegnung und im zwischenmenschlichen Miteinanderumgehen. „Im Kontext einer Gesellschaft, die sich heute vielleicht zu einseitig an dem Paradigmen der Leistungsfähigkeit, des Erfolgs und der Vitalität orientiert, wird der Wert der Menschenwürde dort klar, wo Zerbrechlichkeit und Bedrohtheit des menschlichen Daseins besonders markant deutlich werden, nämlich im Krankenhaus“, so Lagger.

Ziel des ärztlichen und pflegerischen Handelns müsste es sein, möglichst weitestgehend dem Kranken in seiner Individualität und besonderen Situation gerecht zu werden. Johannes von Gott habe, so Lagger, vor 450 Jahren mit seinem Leben und Wirken im Umgang mit notleidenden Menschen Maßstäbe der Humanität gesetzt, „die auch heute nichts von ihrer Bedeutung und Relevanz verloren haben und die zu beachten heute mehr den je geboten ist“. Die Krankenhäuser und anderen Institutionen der „Barmherzigen Brüder“ würden sich an diesen Vorgaben orientieren und so „das Feuer der Nächstenliebe dieses Heiligen“ weitertragen. Ordensspitäler seien keine Monopolisten ethisch anspruchsvoller Betreuung notleidender Menschen, „aber sie sind wohl so etwas wie Garantiebetriebe gelebter Humanität versehen, mit dem Gütesiegel christlicher Prinzipien“. Deshalb müsse die Finanzierung der Ordenspitäler gesichert sein, damit auch in Zukunft Menschen Spitäler mit einem christlichen Ethos aufsuchen können. „Von der Sicherung dieser Wahlmöglichkeit darf die öffentliche Hand nicht entpflichtet werden“, so Lagger.
     
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