49 Euro für ein angeblich bestelltes Internetabo - Geschädigte können sich an
deutschen Regulator wenden
Wien (ak) - Die AK warnt vor Rechnungen der deutschen Firma Tele Hansa: 49 Euro sollen heimische
Internetuser für ein angeblich bestelltes Internetabo zahlen. In die Fallen tappen dürften die arglosen
Konsumenten durch Anklicken eines Werbefensters (Pop-Up), hinter dem Internet-Einwähldienste (Dialer) lauern.
Dabei baut sich eine kurze Verbindung zu einer Auslandsrufnummer auf und registriert die eigene Nummer, die bei
Modemverbindungen mitgesendet wird. Fürs Aufspü-ren der Adresse reicht Tele Hansa meist das Telefonbuch.
Manche KonsumentInnen rief Tele Hansa auch an und fragte nach, ob zur Abrechnung ihres kostenpflichtigen Abos die
bei ihnen gespeicherte Adresse noch aktuell sei, weiß AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Die überrumpelten
KonsumentInnen hörten von den angeblich genutzten kostenpflichtigen Webseiten zum ersten Mal, denn Kosten
oder Nutzungsbedingungen sind beim Surfen nie aufgeschienen.
Der ebenfalls deutschen Hanseatischen Abrechnungsfirma, die sich eines ähnlichen Tricks wie Tele Hansa bediente,
wurde erst kürzlich das Handwerk gelegt. Dabei wurden bis zur Untersagung rund 100.000 Rechnungen versendet.
Trickreich ist bei Tele Hansa, dass die Rechnung auf korrekte Internetangebote verweist und nachzuweisen ist, dass
dem Konsumenten auf ganz anderen Seiten Fallen gelegt wurden.
Geschädigte können sich mit Beweisen, wie zB Screenshots der besuchten Seiten, an die deutsche Regulierungsbehörde
für Telekom und Post wenden, die bereits gegen die Abrechnungsfirma Tele Hansa ermittelt: Postfach 1151, D-59851
Meschede; Tel. +49 291 9955-0; E-Mail: dialer.postfach@regtp.de.
Leider gibt es keinen zuverlässigen Schutz vor dem Ausspionieren der Rufnummer. Es kann zwar eine dauerhafte
Rufnummerunterdrückung beim Telekomanbieter beantragt werden, bedauert Zimmer. Nur: Unseriöse Anbieter
sind auch technisch fähig, die unter-drückte Nummer aufzuheben.
Tipps der AK-Konsumentenschützer:
- Nutzen Sie vor Dialer-Fallen zB eine Dialerschutz-Software oder eine Hardware, wie Dialerblocker, die Verbindungen
nur zu vordefinierten Nummern herstellen.
- Sie können die Zahlung von Rechnungen per Post für Internetdienste verweigern, wenn diese vom betroffenen
Anschluss aus nicht genutzt wurden oder die Internetseiten keine Angaben über die Dialernutzung und die verrechneten
Kosten enthalten oder gut ver-steckt sind. Oder eventuell auch, wenn der Anschlussinhaber die Dienste nicht selbst
benutzt und andere (zB Kinder) nicht berechtigt hat. Dazu gibt es ein Urteil eines Be-zirksgerichts, wonach der
Anbieter beweisen muss, wer sein Vertragspartner ist. Identifi-ziert er den Nutzer nicht eindeutig, so kann er
im Zweifelsfall die Forderung nicht einfach an den Anschlussinhaber richten, der auch den Benutzer nicht bekannt
geben muss.
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