Neue Richtlinien für Tiroler Landesarchiv   

erstellt am
10. 03. 04

Herabsetzung der generellen Schutzfrist auf 30 Jahre beschlossen
Innsbruck (lk) - Die Tiroler Landesregierung hat neue Richtlinien für die Benützung des Tiroler Landesarchivs beschlossen und erhofft sich damit eine Erleichterung für die zeitgeschichtliche Forschung in Tirol. Der neue Beschluss senkt die generelle Schutzfrist von Schrift-, Bild oder Tongut von derzeit 50 Jahre auf die international übliche Frist von 30 Jahre. Davon nicht betroffen sind weiterhin Fristen von Archivalien von natürlichen und juristischen Personen, die von diesen anders festgelegt wurden oder für die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen andere Schutzfristen gelten.

Das bedeutet, dass in der Regel alle Archivalien bis einschließlich 1973 ab jetzt frei zugänglich sind. „Dieser Schritt stellt eine wesentliche Innovation für die zeitgeschichtliche Forschung in Tirol dar", freut sich Landesarchivdirektor Prof. Dr. Richard Schober über die Vorteile der neu beschlossenen Richtlinie. „In begründeten Fällen sind unter gewissen Voraussetzungen weiterhin Ausnahmen von der generellen 30-jährigen Schutzfrist möglich. Diese werden insbesondere ausgewiesene Wissenschaftlern, aber auch Verfassern von Hochschulschriften sowie Personen zur Wahrung von berechtigten Interessen gewährt", erklärt Landesarchivdirektor Schober die Vorgehensweise bei Ausnahmefällen. Hier muss ein Antrag direkt beim Landesarchivdirektor gestellt werden. Allgemein verbindlich bleiben die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, des Personenstandsgesetzes und anderer einschlägiger Gesetze.
     
zurück