Wien (nvm) - Der vom Verkehrsministerium eingesetzte interdisziplinäre Leitungsausschuss für die
Vorbereitung eines Umweltverträglichkeitsverfahrens für das Flussbauliche Vorhaben östlich von Wien
ist zu seiner vorläufig letzten inhaltlichen Diskussion zusammengetroffen. Elf Referenzvarianten, die verschiedene
Fahrwasserparameter für die Schifffahrt sowie unterschiedliche Maßnahmen zur Sohlstabilisierung gegen
die Eintiefung der Donau beinhalten, wurden untersucht. Die wichtigsten Planungsgrundsätze für eine Einreichvariante
sind nun definiert. Dabei wurden sieben der insgesamt acht Planungsgrundsätze einstimmig verabschiedet. Die
Eintiefung der Donausohle soll mit der Methode der Granulometrischen Sohlverbesserung gestoppt werden: Der für
diesen Zweck "ideale" Schotterstein ist zwischen vier und sieben cm dick. In diesem Sinne soll ein Austausch
erfolgen. Einig war man sich auch darüber, dass die Gestaltungsmaßnahmen nicht gegen das Eigenleben
des Stroms erfolgen sollen, sondern sich dessen Eigendynamik so weit wie möglich anzupassen haben. Beim Entwurf
der Maßnahmen sollen ökologische Experten von Anfang an eingebunden sein.
Auf bis zur Hälfte der Uferstrecken ist die derzeit bestehende harte Uferverbauung zu entfernen, um dadurch
die Durchflutung der Au zu verbessern. Außerdem soll eine streckenweise Uferabsenkung die ausgetrockneten
Donauarme wieder mit Wasser versorgen. Fahrwasserabmessungen sind noch abzustimmen Die Experten haben sich in ihrer
Beurteilung der Fahrwasserparameter für die sogenannten "Seichtstellen" (das betrifft 15 Prozent
der Gesamtstrecke von 43 km) weitgehend angenähert, konnten sich allerdings noch nicht auf einen gemeinsamen
Wert einigen. Während die Fachgruppe Ökologie eine Variante mit 27 dm Fahrwassertiefe auf 120 m Breite
als akzeptabel beurteilt, hält die Fachgruppe Schifffahrt eine Fahrwassertiefe von 29 dm für erforderlich,
hat jedoch als Ausgleich dafür einer Verringerung der Fahrwasserbreite auf 90 m zugestimmt.
Eine garantierte Mindestfahrwassertiefe in den Furten ist aber unverzichtbar, zumal das Vorhaben als TEN-Infrastrukturprojekt
finanziert werden soll. Dies bedeutet eine Kofinanzierung durch die EU von bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten.
Voraussetzung ist jedoch eine wesentliche Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen. Anhand dieser gestern festgelegten
Planungsgrundlagen wird nach einzuholender Zustimmung des Verkehrsministers ein Projektantrag ausgearbeitet, der
in weiterer Folge beim Land Niederösterreich eingereicht werden soll, damit dort die Umwelverträglichkeitsprüfung
erfolgt. Bis zur Entscheidung des Ministers soll es noch weitere Gespräche zwischen Schifffahrt und Ökologie
geben. |