Flussbauliches Gesamtprojekt für die Donau östlich von Wien  

erstellt am
09. 03. 04

Wien (nvm) - Der vom Verkehrsministerium eingesetzte interdisziplinäre Leitungsausschuss für die Vorbereitung eines Umweltverträglichkeitsverfahrens für das Flussbauliche Vorhaben östlich von Wien ist zu seiner vorläufig letzten inhaltlichen Diskussion zusammengetroffen. Elf Referenzvarianten, die verschiedene Fahrwasserparameter für die Schifffahrt sowie unterschiedliche Maßnahmen zur Sohlstabilisierung gegen die Eintiefung der Donau beinhalten, wurden untersucht. Die wichtigsten Planungsgrundsätze für eine Einreichvariante sind nun definiert. Dabei wurden sieben der insgesamt acht Planungsgrundsätze einstimmig verabschiedet. Die Eintiefung der Donausohle soll mit der Methode der Granulometrischen Sohlverbesserung gestoppt werden: Der für diesen Zweck "ideale" Schotterstein ist zwischen vier und sieben cm dick. In diesem Sinne soll ein Austausch erfolgen. Einig war man sich auch darüber, dass die Gestaltungsmaßnahmen nicht gegen das Eigenleben des Stroms erfolgen sollen, sondern sich dessen Eigendynamik so weit wie möglich anzupassen haben. Beim Entwurf der Maßnahmen sollen ökologische Experten von Anfang an eingebunden sein.

Auf bis zur Hälfte der Uferstrecken ist die derzeit bestehende harte Uferverbauung zu entfernen, um dadurch die Durchflutung der Au zu verbessern. Außerdem soll eine streckenweise Uferabsenkung die ausgetrockneten Donauarme wieder mit Wasser versorgen. Fahrwasserabmessungen sind noch abzustimmen Die Experten haben sich in ihrer Beurteilung der Fahrwasserparameter für die sogenannten "Seichtstellen" (das betrifft 15 Prozent der Gesamtstrecke von 43 km) weitgehend angenähert, konnten sich allerdings noch nicht auf einen gemeinsamen Wert einigen. Während die Fachgruppe Ökologie eine Variante mit 27 dm Fahrwassertiefe auf 120 m Breite als akzeptabel beurteilt, hält die Fachgruppe Schifffahrt eine Fahrwassertiefe von 29 dm für erforderlich, hat jedoch als Ausgleich dafür einer Verringerung der Fahrwasserbreite auf 90 m zugestimmt.

Eine garantierte Mindestfahrwassertiefe in den Furten ist aber unverzichtbar, zumal das Vorhaben als TEN-Infrastrukturprojekt finanziert werden soll. Dies bedeutet eine Kofinanzierung durch die EU von bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten. Voraussetzung ist jedoch eine wesentliche Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen. Anhand dieser gestern festgelegten Planungsgrundlagen wird nach einzuholender Zustimmung des Verkehrsministers ein Projektantrag ausgearbeitet, der in weiterer Folge beim Land Niederösterreich eingereicht werden soll, damit dort die Umwelverträglichkeitsprüfung erfolgt. Bis zur Entscheidung des Ministers soll es noch weitere Gespräche zwischen Schifffahrt und Ökologie geben.
     
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