Kostenaufteilung: 60 % Bund, 40 % Länder
Wien (PK) - Der Innenausschuss genehmigte am Donnerstag (18. 03.) eine Vereinbarung
nach Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden
Grundversorgung für hilf- und schutzbedürftige Fremde. Für den Vertrag und einen Vier-Parteien-Ausschussantrag,
der auf entsprechende Anpassungen des Bundesbetreuungsgesetzes an die Vereinbarung abzielt, stimmten alle Fraktionen,
wenngleich seitens der Opposition Kritik an der Asylpolitik des Innenministers laut wurde.
Der Vertrag sieht die Schaffung eines Grundversorgungsmodells für Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene
und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Ausländer vor, wobei die Aufteilung
der Kostentragung nach einem Kostenschlüssel 60 zu 40 für Bund und Länder festgelegt wird. Die Vereinbarung
enthält keinen Rechtsanspruch auf Versorgung.
Die Sprecher der Regierungsparteien begrüßten die Vereinbarung mit Nachdruck. Die Abgeordneten Günter
Kößl und Matthias Ellmauer (beide V) sahen darin einen Quantensprung und Meilenstein in der Asylpolitik,
der eine vernünftige Grundversorgung sicherstellt und Rechtssicherheit für die Betroffenen schafft.
Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) äußerte sich ebenfalls positiv und interpretierte die Hilfestellung
als erste Notversorgung, nicht aber als ständige Versorgung. Wichtig war für die FP-Sprecherin ebenso
wie für den Abgeordneten Walter Murauer (V), dass die Gemeinden und die Bürgermeister in die Frage der
Bereitstellung von Quartieren einbezogen werden. Murauer meinte dazu, als Kommunalpolitiker seien ihm die Probleme
und die Ängste der Bevölkerung bekannt. Er bedauerte, dass nicht alle Asylwerber tatsächlich Asylgründe
vorweisen können.
Abgeordneter Walter Posch (S) unterstützte die Vereinbarung als positiven Schritt, kritisierte aber, dass
es keinen Rechtsanspruch auf Bundesbetreuung gibt.
Eine faire und solidarische Aufteilung der Quote auf alle Bundesländer forderte Abgeordneter Otto Pendl (S).
Es gehe nicht an, dass Niederösterreich im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Quote übererfüllt,
sagte er.
Begrüßenswert war die Vereinbarung auch für Abgeordnete Terezija Stoisits (G), die allerdings die
ausbezahlten Mittel und Tagessätze als nicht ausreichend bemängelte und ebenfalls für einen Rechtsanspruch
eintrat. Stoisits warf überdies der Regierung vor, gegen Asylwerber Stimmung zu machen und damit zu einer
Änderung der Einstellung der Bevölkerung in der Ausländerfrage beizutragen.
Abgeordneter Eduard Mainoni (F) wies diese Kritik scharf zurück und bezeichnete die Äußerungen
von Stoisits als "wirr". Qualität und Anzahl der Asylwerber hätten dazu geführt, dass
sich die Einstellung der Bevölkerung geändert hat, betonte er. Er, Mainoni, habe Verständnis für
die Ängste der Bevölkerung, man könne hier nicht einfach "die heile Welt herbeireden",
meinte er in Anspielung an Stoisits.
Innenminister Ernst Strasser stellte fest, nach zehnjähriger Diskussion werde diese Materie nun zu einer guten
Lösung gebracht. Er erinnerte daran, dass die Regierung die Zahl der Betreuungsplätze verfünffacht
habe und trat in der Quartierfrage für eine Einbeziehung der Gemeinden ein. Gegen den Willen der Gemeinden
dürfe es nicht zu "Zwangsansiedelung" von Asylwerbern kommen, stand für ihn fest. Zur Kritik
am fehlenden Rechtsanspruch bemerkte Strasser, der Vertrag sei zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen
worden und könne von seinem rechtlichen Charakter her keinen Rechtsanspruch für Dritte auslösen. |