Einigung zwischen Wirtschaftsminister Bartenstein und den Bundesländern
auf neue Verordnung über Preiszuschläge für Ökostrom
Wien (bmwa) - Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein und die Vertreter der Bundesländer
haben sich auf eine neue Verordnung über die Preiszuschläge für Ökostrom geeinigt. Damit ist
die Finanzierung der heuer neu in Betrieb gehenden Ökostromanlagen gesichert und die seit Jahresbeginn andauernde
Blockade bei der Förderung neuer Ökostromanlagen beendet. Die Kilowattstunde Strom wird durch die neue
Verordnung um rund 0,1 Cent teurer. Dieser verpflichtende Zuschlag auf den Strompreis ist nötig, um Ökostrom
trotz der deutlich höheren Produktionskosten auf dem freien Strommarkt einspeisen zu können.
Bartenstein: "Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von jährlich 3.000 Kilowattstunden bedeutet
diese Verordnung für den Strombezieher eine Erhöhung der Stromkosten um drei Euro pro Jahr. Im Hinblick
auf die Bedeutung von Ökostrom Österreich ist diese Erhöhung gerade noch angemessen."
Durch die nun erfolgte Einigung wird die Finanzierungslücke von rund 37 Millionen Euro geschlossen, so dass
in Ostösterreich die Verbund-Tochter Austrian Power Grid (APG - sie ist als Regelzonenführer Ost für
die Kontrahierung zuständig) Verträge mit den Betreibern neuer Ökostrom-Anlagen abschließen
kann (in Vorarlberg und Tirol war das immer möglich).
Reform des Ökostromgesetzes geplant
Mit einer in den nächsten Monaten geplanten Reform des Ökostromgesetzes will Bartenstein die
im derzeitigen Gesetz vor allem im Bereich der Windenergie bestehende Überförderung abschaffen. Es geht
ihm darum "mehr als bisher in Zukunft auf Energieeffizienz zu setzen, das heißt, nur die besten der
Ökostromanlagen zu fördern und zusätzlich dann auch noch eine Begrenzung einzuführen. Das gab
es bisher in Teilbereichen, aber beispielsweise nicht im Bereich der Windenergie: Dort sind uns mit zur Zeit rund
80 Millionen Euro im Jahr die Kosten geradezu explodiert.“
Nach den Bestimmungen des Ökostromgesetzes besteht für jeden Anlagenbetreiber einer anerkannten Ökostromanlage
ein Rechtsanspruch auf Abnahme von elektrischer Energie zu den durch die Ökostromverordnung bestimmten Preisen,
die erheblich über den Markpreisen für Energie liegen. Der Rechtsanspruch besteht für eine Dauer
von 13 Jahren, gerechnet ab Inbetriebnahme der Anlage.
Durch die nunmehr erfolgte Erhöhung des Förderbeitrages für das Restjahr 2004 um durchschnittlich
0,093 Cent/kWh auf durchschnittlich 0,218 Cent/kWh werden nur die im Jahr 2004 prognostizierten zusätzlichen
Mehraufwendungen abgedeckt, die durch die in diesem Jahr neu in Betrieb genommenen Ökostromanlagen entstehen.
Mehraufwendungen für Ökostromanlagen, die erst nach 2004 in Betrieb genommen werden, werden durch diese
Erhöhung nicht abgedeckt. |