SVA: Leistungen der Krankenversicherungen von VfGH-Urteil nicht betroffen  

erstellt am
16. 03. 04

Hauptverband nimmt Stellung zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
Wien (sva) - Mit einer klaren Botschaft wendet sich der Sprecher der Geschäftsführung im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Dr. Josef Kandlhofer, an die Versicherten und Beitragszahler anlässlich des am Samstag (13. 03.) verkündeten Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zur Reform des Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger: "Auch wenn dieses Erkenntnis für heftige politische Diskussionen sorgt und noch sorgen wird, sind die Leistungen der gesamten sozialen Krankenversicherung und damit das hervorragende Gesundheitssystem in Österreich gesichert." Das heutige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, durch welches das 2002 eingeführte Ausgleichsmodell in wesentlichen Punkten aufgehoben wurde, ist, so Kandlhofer, zu respektieren: "Das Erkenntnis betrifft den internen Finanzausgleich der Krankenversicherungen, nicht aber die Leistungen und Beiträge der Versicherten".

Kandlhofer: "Wir werden so rasch als möglich mit der Politik und den betroffenen Krankenversicherungen Gespräche aufnehmen, um in Zukunft eine verfassungskonforme Regelung zu finden". Für die Versicherten aber ist gewährleistet, so Kandlhofer, dass sie weiterhin Anspruch auf die hervorragenden Leistungen der sozialen Krankenversicherung haben.

Im Rahmen der im Sommer beschlossenen 60. ASVG-Novelle wurde der Ausgleichsmechanismus der Krankenversicherungsträger damals neu geordnet. Einerseits erhielten die Krankenversicherungsträger finanzielle Mittel, um ihre strukturellen Nachteile (mehr Pensionisten, geringere Beitragseinnahmen etc.) auszugleichen, andererseits wurden weitere Zuschüsse nur dann - entsprechend dem neu geschaffenen finanziellen Anreizsystem - gewährt, wenn die Krankenversicherungen die vereinbarten Ziele einer effizienten und effektiven Verwaltung erreichen.
     
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