Hauptverband nimmt Stellung zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
Wien (sva) - Mit einer klaren Botschaft wendet sich der Sprecher der Geschäftsführung im
Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Dr. Josef Kandlhofer, an die Versicherten und Beitragszahler anlässlich
des am Samstag (13. 03.) verkündeten Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes
zur Reform des Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger: "Auch wenn dieses Erkenntnis für
heftige politische Diskussionen sorgt und noch sorgen wird, sind die Leistungen der gesamten sozialen Krankenversicherung
und damit das hervorragende Gesundheitssystem in Österreich gesichert." Das heutige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes,
durch welches das 2002 eingeführte Ausgleichsmodell in wesentlichen Punkten aufgehoben wurde, ist, so Kandlhofer,
zu respektieren: "Das Erkenntnis betrifft den internen Finanzausgleich der Krankenversicherungen, nicht aber
die Leistungen und Beiträge der Versicherten".
Kandlhofer: "Wir werden so rasch als möglich mit der Politik und den betroffenen Krankenversicherungen
Gespräche aufnehmen, um in Zukunft eine verfassungskonforme Regelung zu finden". Für die Versicherten
aber ist gewährleistet, so Kandlhofer, dass sie weiterhin Anspruch auf die hervorragenden Leistungen der sozialen
Krankenversicherung haben.
Im Rahmen der im Sommer beschlossenen 60. ASVG-Novelle wurde der Ausgleichsmechanismus der Krankenversicherungsträger
damals neu geordnet. Einerseits erhielten die Krankenversicherungsträger finanzielle Mittel, um ihre strukturellen
Nachteile (mehr Pensionisten, geringere Beitragseinnahmen etc.) auszugleichen, andererseits wurden weitere Zuschüsse
nur dann - entsprechend dem neu geschaffenen finanziellen Anreizsystem - gewährt, wenn die Krankenversicherungen
die vereinbarten Ziele einer effizienten und effektiven Verwaltung erreichen. |