Sicherheitspolizeigesetz: Schutzzonen vor Schulen  

erstellt am
26. 03. 04

Mit einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz soll es hinkünftig möglich sein Schutzzonen einzurichten, etwa vor Schulen.
Wien (bmi) - "Mit dem Betretungsverbot in den Schutzzonen soll die Exekutive künftig ein weiteres Werkzeug erhalten, um Schüler vor dem Kontakt mit Drogen und vor potenziellen Drogendealern zu schützen, noch bevor etwas passiert ist," sagte Innenminister Dr. Ernst Strasser bei einer Pressekonferenz mit Bildungsministerin Elisabeth Gehrer am Donnerstag (25. 03.) in einer berufsbildenden Schule am Reumannplatz in Wien. Eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) soll dies ermöglichen.

Bildungsministerin Gehrer will Schulleiter, Lehrer und Schulwarte im Kampf gegen den Drogenmissbrauch sensibilisieren: "Alle müssen mithelfen und die Augen offen halten. Wir werden auch die Zusammenarbeit mit der Polizei weiter verstärken. So können wir gemeinsam verhindern, dass sich verdächtige Personen im Bereich von Schulen aufhalten und diese Bereiche sicherer machen."

Durch die SPG-Novelle soll der Drogenhandel vor Schulen in Zukunft verhindert werden. Schutzzonen können auch vor Kindergärten oder anderen Gebäuden eingerichtet werde, um etwa Sexual- oder Eigentumsdelikte zur verhindern. Auf diese Weise kann auch der illegale Straßenstrich und die damit verbundene Belästigung der Anrainer eingedämmt werden.

Die Schutzzonen werden im Umkreis von 150 Meter um das jeweilige Gebäuden geschaffen. Als Dauer des Betretungsverbotes sieht das Gesetzesvorhaben 30 Tage vor. Danach kann das Verbot neuerlich ausgesprochen werden. Diese Befristung sei deshalb nötig, weil bei der Beschränkung von Persönlichkeitsrechten mit Vorsicht vorgegangen werden müsse, erläuterte der Innenminister. Beantragt kann eine Schutzzone bei den Sicherheitsbehörden, das sind die Bezirkshauptmannschaften am Land und die Bundespolizeidirektionen in den Städten, werden.

Mit dem neuen Gesetz kann das erste Mal von Polizei oder Gendarmerie durchgesetzt werden, dass ein Verdächtiger einen Platz, der zur Schutzzone erklärt worden ist, nicht mehr betreten darf. Bisher war es der Exekutive ohne konkreten Tatbestand auch bei verdächtigen Personen nicht möglich, diese weg zu weisen.

Strasser verglich das neue Gesetz mit dem bisher schon erfolgreich angewendeten Gewaltschutzgesetz, dass seit 1997 der Exekutive erlaubt, gefährdete Personen vor häuslichen Gewalttätern durch ein Wegweiserecht zu schützen.

Die Novelle geht nächste Woche in Begutachtung.
     
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