Mit einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz soll es hinkünftig
möglich sein Schutzzonen einzurichten, etwa vor Schulen.
Wien (bmi) - "Mit dem Betretungsverbot in den Schutzzonen soll die Exekutive künftig ein
weiteres Werkzeug erhalten, um Schüler vor dem Kontakt mit Drogen und vor potenziellen Drogendealern zu schützen,
noch bevor etwas passiert ist," sagte Innenminister Dr. Ernst Strasser bei einer Pressekonferenz mit Bildungsministerin
Elisabeth Gehrer am Donnerstag (25. 03.) in einer berufsbildenden Schule am Reumannplatz
in Wien. Eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) soll dies ermöglichen.
Bildungsministerin Gehrer will Schulleiter, Lehrer und Schulwarte im Kampf gegen den Drogenmissbrauch sensibilisieren:
"Alle müssen mithelfen und die Augen offen halten. Wir werden auch die Zusammenarbeit mit der Polizei
weiter verstärken. So können wir gemeinsam verhindern, dass sich verdächtige Personen im Bereich
von Schulen aufhalten und diese Bereiche sicherer machen."
Durch die SPG-Novelle soll der Drogenhandel vor Schulen in Zukunft verhindert werden. Schutzzonen können auch
vor Kindergärten oder anderen Gebäuden eingerichtet werde, um etwa Sexual- oder Eigentumsdelikte zur
verhindern. Auf diese Weise kann auch der illegale Straßenstrich und die damit verbundene Belästigung
der Anrainer eingedämmt werden.
Die Schutzzonen werden im Umkreis von 150 Meter um das jeweilige Gebäuden geschaffen. Als Dauer des Betretungsverbotes
sieht das Gesetzesvorhaben 30 Tage vor. Danach kann das Verbot neuerlich ausgesprochen werden. Diese Befristung
sei deshalb nötig, weil bei der Beschränkung von Persönlichkeitsrechten mit Vorsicht vorgegangen
werden müsse, erläuterte der Innenminister. Beantragt kann eine Schutzzone bei den Sicherheitsbehörden,
das sind die Bezirkshauptmannschaften am Land und die Bundespolizeidirektionen in den Städten, werden.
Mit dem neuen Gesetz kann das erste Mal von Polizei oder Gendarmerie durchgesetzt werden, dass ein Verdächtiger
einen Platz, der zur Schutzzone erklärt worden ist, nicht mehr betreten darf. Bisher war es der Exekutive
ohne konkreten Tatbestand auch bei verdächtigen Personen nicht möglich, diese weg zu weisen.
Strasser verglich das neue Gesetz mit dem bisher schon erfolgreich angewendeten Gewaltschutzgesetz, dass seit 1997
der Exekutive erlaubt, gefährdete Personen vor häuslichen Gewalttätern durch ein Wegweiserecht zu
schützen.
Die Novelle geht nächste Woche in Begutachtung. |