Strasser: Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern zu Ende
Wien (pk) - Unter einem wurden verhandelt: die Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG und die
Änderung des Bundesbetreuungsgesetzes.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kündigte die Ablehnung der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern
betreffend die Grundversorgung von Flüchtlingen an und äußerte sich über einen in Aussicht
gestellten umfangreichen Abänderungsantrag zum Bundesbetreuungsgesetz empört. Zwischen den Ausschussberatungen
und der Plenardebatte Änderungen in einem solchen Ausmaß durchzuführen, sei kein seriöser
Parlamentarismus, meinte sie. Inhaltlich bemängelte Stoisits insbesondere, dass der Rechtsanspruch von Flüchtlingen
auf eine Mindestgrundversorgung nur unzureichend geregelt sei und dass es trotz einiger positiver Bestimmungen
wesentliche Lücken im Gesetz gebe.
Dass die Grünen im Innenausschuss für die Grundversorgungsvereinbarung gestimmt haben, begründete
Stoisits mit der grundsätzlichen Notwendigkeit einer Regelung, sie wies aber darauf hin, dass sich die Grünen
bereits im Ausschuss nicht mit Kritik zurückgehalten hätten. So ist für sie der Inhalt der 15a-Vereinbarung
zum Teil lebensfremd und geht an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei. Mittellose Fremde müssten etwa
mit 2,62 € pro Tag das Auslangen finden, kritisierte die Abgeordnete.
Abgeordneter KÖSSL (V) brachte den von Stoisits angeschnittenen Abänderungsantrag zum Bundesbetreuungsgesetz
ein und erläuterte, es gehe darum, das Gesetz an die Grundversorgungsvereinbarung zwischen dem Bund und den
Ländern anzupassen und gleichzeitig eine EU-Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme
von Asylwerbern umzusetzen. Unter anderem werden künftig manche Bestimmungen über den Ausschluss aus
der Bundesbetreuung entfallen.
Im Gegensatz zu Stoisits hält Kößl die Grundversorgungsvereinbarung für einen "Quantensprung"
in der Asylpolitik. Er erwartet sich davon eine Verbesserung der Situation der Flüchtlinge. Die Grundversorgung
sei gewährleistet, unterstrich Kößl, bei den von Stoisits genannten 2,7 € pro Tag handle es sich
um das Taschengeld. Klar festgelegt in der Vereinbarung sei auch die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern
bei der Flüchtlingsbetreuung.
Auch Abgeordneter Mag. POSCH (S) zeigte sich über die Grundversorgungsvereinbarung erfreut und sprach von
einem positiven Schritt der Republik. Durch die Vereinbarung sei künftig die Grundversorgung von Flüchtlingen
gewährleistet, gleichzeitig würden mit der Änderung des Bundesbetreuungsgesetzes wesentliche Vorgaben
einer entsprechenden EU-Richtlinie erfüllt. Posch zufolge gibt es in Hinkunft einen Rechtsanspruch für
Asylwerber, "schikanöse Bestimmungen" hinsichtlich des Hinausfalls aus der Bundesbetreuung würden
entfallen.
Kein Verständnis hat Posch, wie er sagte, für die inhaltliche Kritik der Grünen am Gesetz, er räumte
aber ein, dass sie das Procedere zu Recht bemängelten.
Abgeordneter Mag. MAINONI (F) brachte eingangs seiner Rede der, wie er meinte, "demokratischen Entscheidung"
der Kärntner SPÖ Respekt entgegen und konstatierte, damit werde dem Wählerwillen in Kärnten
Rechnung getragen. Umgekehrt anerkenne die FPÖ den Erfolg der SPÖ in Salzburg, unterstrich er.
Die Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wertete Mainoni als wichtigen Beitrag für
eine seriöse Fremdenpolitik, künftig gebe es für die Betroffenen Rechtssicherheit. Der erste Schritt
in Richtung seriöser Fremdenpolitik ist seiner Ansicht nach bereits zuvor durch die Verkürzung von Asylverfahren
gesetzt worden. Die in Aussicht genommene Erstentscheidung innerhalb von 72 Stunden werde, so Mainoni, dazu führen,
dass "Scheinasylanten" wesentlich früher erkannt würden, zudem erwartet er sich einen merklichen
Rückgang gewisser Kriminalitätsdelikte.
Innenminister Dr. STRASSER machte darauf aufmerksam, dass im März 2000 2.300 Asylwerber in Bundesbetreuung
gewesen seien, nunmehr seien es 10.300. Durch die Grundversorgungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern
ist ihm zufolge künftig gewährleistet, dass alle Asylwerber während des Asylverfahrens vollständig
betreut werden. Auch habe mit der Vereinbarung, so Strasser, ein jahrzehntelanger Kompetenzstreit zwischen Bund
und Ländern beendet werden können.
Mit der Grundversorgungsvereinbarung wird es nach Darstellung des Ministers bundesweit eine einheitliche Grundversorgung
geben, bestehende Lücken würden geschlossen. Genau geregelt sei auch die Aufgabenverteilung zwischen
Bund und Ländern, ebenso gebe es einen detaillierten Leistungskatalog. Die Kostentragung zwischen Bund und
Ländern erfolge im Verhältnis 60 zu 40. Laut Strasser rechnet man mit jährlichen Kosten für
die Flüchtlingsbetreuung in der Höhe von 125 Mill. €, 75 Mill. € davon werden auf den Bund entfallen.
Abgeordneter ELLMAUER (V) meinte, Innenminister Strasser habe mit der Grundversorgungsvereinbarung etwas geschafft,
was seinen Vorgängern von der SPÖ nicht gelungen sei, nämlich Rechtssicherheit für Asylwerber
und deren Grundversorgung zu erreichen. Allgemein gab er zu bedenken, dass die Aufnahme von Flüchtlingen in
Gemeinden ein Problem sei, das bei richtiger Handhabung aber gelöst werden könne. Die ÖVP steht
für Ellmauer für eine Asylpolitik, bei der jenen, die Schutz benötigen, geholfen, gleichzeitig aber
Missbrauch zurückgedrängt wird.
Abgeordneter PARNIGONI (S) äußerte sich darüber erfreut, dass hinsichtlich des Bundesbetreuungsgesetzes
eine Einigung erzielt werden konnte. Durch die Anpassung des Gesetzes an die Grundversorgungsvereinbarung werde
für Rechtssicherheit der Betroffenen gesorgt, betonte er, gleichzeitig entfielen "schikanöse Bestimmungen"
über den Hinausfall aus der Bundesbetreuung. In Richtung der Grünen hielt er fest, er würde sich
freuen, wenn diese ihre Haltung nochmals überdenken würden.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) warf Abgeordneter Stoisits vor, völlig außer Acht zu lassen, dass ein
Großteil der Flüchtlinge keine Asylwerber im Sinne der Genfer Konvention seien, sondern Menschen, die
nach Österreich kämen, weil sie sich hier ein besseres Leben als in ihrer Heimat erwarteten. Österreich
könne aber nicht das Armutsproblem der gesamten Welt lösen, bekräftigte sie. Partik-Pable ist überzeugt,
dass die Österreicher bereit sind, etwas für wirklich Verfolgte zu leisten, nicht aber für Menschen,
die überhaupt keine Asylgründe hätten.
Abgeordneter FREUND (V) sprach von einem großen Wurf der Bundesregierung bei der Grundversorgung für
Asylwerber und dankte dem Innenminister für die erfolgreiche Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern.
Aufgabe des Bundes sei die Erstaufnahme der Flüchtlinge, die Länder übernehmen die Versorgung der
zugewiesenen Flüchtlinge. Um der mancherorts zu beobachtenden Ablehnung von Asylwerbern durch die Asylwerber
entgegenzuwirken, begrüßt der Redner die Beschränkung der Zahl der Asylwerber auf 10 % der Bevölkerung.
Das Verfahren soll in der Regel nur mehr vier Monate betragen und die Unterscheidung zwischen Bundes- und Landesbetreuung
fallen, führte Freund aus.
Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) hielt 2,63 € für die Verpflegung eines Minderjährigen pro Tag für
zu wenig und kritisierte, dass ein Gesetz per Abänderungsantrag, ohne Begutachtung, ohne Einbeziehung der
Betroffen und der NGOs wesentlich verändert werde. Die Rednerin sprach sich für einen klaren Rechtsanspruch
auf Bundesbetreuung aus und erinnerte daran, dass die vorliegende Vereinbarung einen solchen Rechtsanspruch nicht
vorsehe. Jemand, der bei der Caritas oder anderswo aufgenommen wurde, gelte weiterhin als nicht unterstützungswürdig.
So werde eine Verpflichtung des Staates auf karitative Organisationen abgewälzt. Schließlich forderte
die Rednerin dazu auf, sich der Verantwortung der Politik für das gesellschaftliche Klima bewusst zu sein
und auf Ansagen wie "die Qualität der Asylbewerber habe abgenommen" zu verzichten.
Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) schloss sich dieser Forderung an und wandte sich gegen Bürgermeister,
die öffentlich Stimmung gegen Asylwerber machen. Die Abgeordnete wünschte sich eine positivere Diskussion
über Asylwerber, in der das Schicksal dieser Menschen und nicht deren Kriminalisierung im Mittelpunkt steht.
Abgeordneter Ing. KAPELLER (V) betonte, mit der Grundversorgungsvereinbarung sei es endlich möglich, den Flüchtlingen
eine Grundversorgung zu garantieren. Künftig werde die Verantwortung nicht mehr zwischen Bund und Ländern
hin- und hergeschoben. Die Grundversorgung sei umfassend, unterstrich Kapeller, sie umfasse Unterbringung, Verpflegung
und Gesundheitsversorgung, aber auch Bekleidung, Schulbesuch und Taschengeld.
Abgeordnete SCHARER (S) erklärte, sie finde es gut, dass künftig die Länder für die Betreuung
von Asylwerbern zuständig seien. Neben einer Grundversorgung der Betroffenen mahnte sie aber auch Verständnis
und Toleranz für fremde Kulturen ein. Menschliche Aspekte müssten in den Vordergrund rücken. Ein
von Scharer eingebrachter Entschließungsantrag zielt u.a. darauf ab, den Wissens- und Ausbildungsstand von
AsylwerberInnen zu erfassen und ihnen am Arbeitsmarkt Vorzug vor neuen Saisonniers zu geben.
Abgeordneter GAAL (S) skizzierte, es sei deshalb nicht schon früher zu einer Vereinbarung zwischen dem Bund
und den Ländern über die Betreuung von Flüchtlingen gekommen, weil sich ÖVP-Landeshauptleute
immer wieder gegen eine solche Vereinbarung ausgesprochen hätten. Wien hat ihm zufolge hingegen die Unterbringungsquote
derzeit zu mehr als 10 % übererfüllt.
Abgeordnete PFEFFER (S) führte aus, die Debatte über die Flüchtlingsbetreuung mache einem bewusst,
dass "die Herbergssuche des 21. Jahrhunderts" schwierig sei. Unter anderem verwies sie auf das Problem,
gegen den Willen der Bevölkerung Asylwerber in Gemeinden anzusiedeln. Vehement wandte sich Pfeffer gegen Hetzkampagnen
gegen Asylwerber.
Abgeordneter KRAINER (S) gab zu bedenken, dass ein Großteil des im vergangenen Oktober beschlossenen Pakets
von Asylgesetzen noch nicht einmal in Kraft sei, dennoch werde ein Teil des Gesetzespakets schon wieder geändert.
Die vorliegende Novelle zum Bundesbetreuungsgesetz sei zwar nicht optimal, erklärte er, die SPÖ stimme
dieser aber trotzdem zu, da sie wesentliche Verbesserungen gegenüber der bestehenden Rechtslage bringe.
Innenminister Dr. STRASSER machte seinen Vorredner darauf aufmerksam, dass es erst im Dezember des Vorjahres zu
einer Einigung mit den Bundesländern über die Grundversorgungsvereinbarung gekommen sei. Es sei notwendig,
das Bundesbetreuungsgesetz an diese Vereinbarung anzupassen.
Abgeordneter PENDL (S) forderte eine gerechte Aufteilung der Flüchtlinge auf alle Bundesländer und Gemeinden
ein und appellierte an die Abgeordneten, sich in ihren Regionen dafür stark zu machen und darauf zu achten,
dass die Quoten eingehalten werden. In diesem Zusammenhang brachte er auch einen Entschließungsantrag ein,
in dem Innenminister Strasser aufgefordert wird, österreichweit entsprechende Kapazitäten zu schaffen,
um die dramatische Situation im Flüchtlingslager Traiskirchen zu entschärfen. Generell äußerte
Pendl die Hoffnung, dass die Gemeinden künftig nicht eigene Mittel für die Flüchtlingsbetreuung
aufwenden müssten.
Die Grundversorgungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern wurde von den Abgeordneten mehrheitlich
genehmigt. Ebenfalls mit Stimmenmehrheit, und zwar mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit, beschloss der
Nationalrat die Novellierung des Bundesbetreuungsgesetzes unter Berücksichtigung des V-S-F-Abänderungsantrages.
Ein Antrag der Grünen, dieses Gesetz an den Innenausschuss rückzuverweisen, war zuvor in der Minderheit
geblieben.
Vom Nationalrat mehrheitlich abgelehnt wurden die Entschließungsanträge der SPÖ betreffend Integration
der Asylwerber am Arbeitsmarkt und Bevorzugung von Asylwerbern gegenüber Saisonniers sowie betreffend sofortige
Entlastung des Flüchtlingslagers Traiskirchen.
In der Debatte über das Übereinkommen über die Beteiligung Tschechiens, Estlands, Zyperns, Lettlands,
Litauens, Ungarns, Malta, Polen, Slowenien und Slowakei am Europäischen Wirtschaftsraum erinnerte V-Abgeordneter
DI REGLER daran, dass der Europäische Wirtschaftsraum EWR nicht zuletzt deshalb geschaffen wurde, um jenen
EFTA-Ländern, die sich der EU annähern, ihr aber nicht beitreten wollten, eine Plattform zu bieten. Im
Grunde sei der EWR aber ein "Schuhlöffel" geworden, um in die EU hineinzukommen, skizzierte er.
Norwegen, Island und Liechtenstein seien derzeit die einzigen Länder, die zwar dem EWR, aber nicht der EU
angehörten. Nunmehr sei, so Regler, vorgesehen, dass die zehn neuen EU-Staaten auch Mitglied des EWR werden.
Österreich müsse dies ratifizieren.
Abgeordneter Mag. MOSER (S) legte ein klares Bekenntnis zum Zusammenwachsen Europas ab. Die SPÖ glaube, dass
ein großes Friedensprojekt im Entstehen sei, erklärte er, zudem würden die politische Stabilität
steigen und wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den einzelnen europäischen Ländern abgebaut.
Moser bezweifelt allerdings, dass Österreich ausreichend auf die EU-Erweiterung vorbereitet ist.
Abgeordneter DI HOFMANN (F) wies darauf hin, dass die zehn neuen EU-Mitglieder mit 1. Mai 2004 nicht nur der EU,
sondern auch dem EWR beitreten werden. Basis dafür sei der EU-Beitrittsvertrag, in dem die Verpflichtung der
betroffenen Länder zum EWR-Beitritt verankert sei. Den Löwenanteil der daraus entstehenden Zusatzkosten
trägt Hofmann zufolge Norwegen.
Abgeordnete SBURNY (G) hielt fest, die Grünen begrüßten, dass die neuen EU-Mitglieder mit 1. Mai
2004 nicht nur der EU, sondern auch dem EWR beitreten werden. Auch die spezielle Unterstützung dieser Staaten
durch den Aufteilungsschlüssel der Finanzierungsbeiträge erachtet sie als positiv. Ablehnend äußerte
sich Sburny hingegen zu einem Antrag der burgenländischen ÖVP, der auf einen EU-Erweiterungsstopp in
den nächsten zehn Jahre abzielt. Sie halte das für äußerst problematisch, sagte sie.
Abgeordneter GLASER (V) betonte, er bekenne sich zu einem gemeinsamen Europa, wie auch die gesamte ÖVP. Die
burgenländische ÖVP glaube aber, dass es "absolut notwendig" sei, in nächster Zeit die
Beziehungen innerhalb der EU zu vertiefen. Erfreut äußerte sich Glaser über die Bereitschaft der
EWR-Länder Norwegen, Island und Liechtenstein, einen höheren Finanzierungsbeitrag zum EWR zu leisten.
Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) vertrat die Auffassung, dass der Finanzmittelbedarf für den EU-Erweiterungsprozess
"sträflich unterschätzt" wird. Der Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten
werde mehr als vermutet kosten, glaubt er. Der höhere Finanzierungsbeitrag Norwegens zum EWR sei zwar löblich,
erklärte Hoscher, werde aber wohl nicht ausreichen.
Abgeordnete ROSSMANN (F) stimmte ihrem Vorredner zu, gab aber zu bedenken, dass in der Bevölkerung wenig Akzeptanz
für höhere Beitragszahlungen der EU-Nettozahler bestehe. Ausdrücklich begrüßt wurden
von ihr die Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für
Bürger der neuen EU-Länder.
Abgeordnete MIKESCH (V) konstatierte, für Österreich möge die Ratifizierung des vorliegenden Staatsvertrages
lediglich ein Formalakt sein, für die neuen EU-Länder bedeute dieser aber einen Zugang zu einem riesigen
Binnenmarkt. Sie wies in diesem Zusammenhang auch auf die wirtschaftlichen Chancen der EU-Erweiterung für
Österreich hin. Mikesch hofft insbesondere auch auf zusätzliche Arbeitsplätze in ländlichen
Regionen.
Abgeordnete SCHARER (S) war der Meinung, dass die Bundesregierung die EU-Erweiterung nicht gut vorbereitet hat.
Als Beispiele nannte sie die hohe Arbeitslosigkeit und die völlig unzulänglichen Verkehrskonzepte. Außerdem
müsse den Österreichern die Angst vor der Überflutung des Arbeitsmarktes zu nehmen. Die neuen Mitgliedsstaaten
müssen dahin gehend unterstützt werden, dass sie in kürzester Zeit dieselbe Lebensqualität
wie bei uns erreichen können.
Abgeordneter SCHWEISGUT (V) widersprach der Abgeordneten Sburny, wonach die EU-Erweiterung als Bedrohung gesehen
wird. Durch die Osterweiterung bieten sich viele neue Chancen und der Wirtschaftsraum Europa werde international
gesehen noch mehr an Bedeutung gewinnen. Schon in den letzten Jahren konnte man beispielsweise im Tourismus eine
sehr positive Entwicklung feststellen. Bei den Nächtigungszahlen gab es bei den Gästen aus Osteuropa
jährlich Steigerungsraten von bis zu 15 %, informierte Schweisgut.
Er stehe der Erweiterung natürlich sehr positiv gegenüber, meinte Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S), allerdings
vermisse er die nationalen Adaptierungsmaßnahmen. So werde etwa die Gruppenbesteuerung zu einem großen
Arbeitsplatzexport aus Österreich führen, befürchtete er. Kritisch stand er auch der Steueramnestie
gegenüber, weil sich daraus eine Dauereinrichtung ergeben könnte. Mangelnde Umsetzungsschritte ortete
er auch in den Bereichen Infrastruktur und Transitpolitik. |