EU muss sich entscheiden: Freier Wettbewerb oder Naturschutz  

erstellt am
25. 03. 04

Landesrat Eisl: Gentechnik-Vorsorgegesetz soll noch vor Sommer vom Landtag beschlossen werden / Zustimmung in Koexistenzfrage
Salzburg (lk) - „Die EU-Kommission stimmt unserem Gentechnik-Vorsorgegesetz und damit dem Prinzip der Bewilligungspflicht bei der Ausbringung von GVOs grundsätzlich zu. Klare Übereinstimmung besteht im Prinzip bei der Klärung der Koexistenzfrage durch ein Bewilligungsverfahren. In Detailfragen der Schutzgebietsbestimmungen, der Nachweispflicht und der Haftung bestehen Auffassungsunterschiede zwischen der Kommission und dem Land Salzburg beziehungsweise Widersprüche der Kommission, die wir nun in einem nächsten Schritt zu prüfen und zu klären haben. Unsere Experten haben von mir den Auftrag bekommen, die Stellungnahme der EU-Kommission im erforderlichen Ausmaß zu berücksichtigen“, erklärte Landwirtschafts- und Naturschutzreferent Landesrat Sepp Eisl am Mittwoch (24. 03.).

Tenor der Kommissions-Stellungnahme: All jene Parameter, die bereits im Zulassungsverfahren der EU von GVOs geprüft werden, dürfen in einem Bewilligungsverfahren des Bundeslandes nicht neuerlich in Frage gestellt beziehungsweise geprüft werden. Im Interesse einer breiten und guten Entscheidung über die weiteren Schritte wird Eisl in den kommenden Wochen Vertreter aller Landtagsfraktionen, von NGOs und der zuständigen Abteilungen des Landes zu einem Arbeitsgespräch einladen.

Widersprüche bei Schutzgebiets-Auslegung
„Die EU-Kommission widerspricht sich selber in ihrer Auslegung, was den Bereich der Schutzgebiete betrifft. Zum einen merkt sie an, dass bei Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebieten keine gesonderte Prüfung hinsichtlich der Ausbringung von GVOs erforderlich ist, zum anderen hat jedes Land die Verpflichtung, mögliche Auswirkungen von Maßnahmen inner- oder außerhalb des Schutzgebietes zu prüfen“, betonte der Landesrat. Dieser Widerspruch müsse beseitigt werden, darüber hinaus müsse sich die EU-Kommission klar werden, wo ihre Priorität in Schutzgebieten liege, im freien Wettbewerb oder im Naturschutz.

In der Frage der Nachweispflicht vertritt die Kommission die Auffassung, dass diese nicht alleine beim Einreicher liegen kann. Sepp Eisl: „Konkret schlägt die Kommission vor, dass einige der relevanten Informationen für ein Bewilligungsverfahren durch die zuständige Behörde zu erbringen sind, weil diese die Kompetenz des Einzelnen übersteigen würden. Weiters sollen Leitlinien die Abwicklung des Verfahrens für den Betroffenen erleichtern. Dieser Aufforderung der Kommission wird bereits entsprochen: Eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft arbeitet derzeit mit den Ländern an einem Katalog, der alle relevanten Informationen der einzelnen Pflanzenarten enthalten wird.“

Bedenken gegenüber Haftpflichtversicherung werden nicht geteilt
„Die Bedenken der Kommission gegenüber einer abzuschließenden Haftpflichtversicherung können wir nicht teilen. Hier wird es unsere Aufgabe sein, der Kommission durch konkrete Versicherungsmodelle die Machbarkeit zu bestätigen“, sagte Landesrat Eisl. Unabhängig der Modifizierung unseres Gentechnik-Vorsorgegesetzes bleibe das Verursacherprinzip aufrecht: „Derjenige, der GVOs anbauen will, muss die Verantwortung dafür übernehmen.“

Ziel der Gentechnikfreiheit weiterhin verfolgen
Landesrat Eisl hält weiterhin an seiner Forderung fest, dass die EU-Kommission Koexistenz und Haftung im Hinblick auf die Ausbringung von GVOs regeln und gentechnikfreie Zonen in Europa ermöglichen muss. Ende April findet in diesem Zusammenhang in Linz eine weitere „Gentechnik-Konferenz“ jener europäischen Regionen statt, die eine entsprechende Deklara-tion Anfang November 2003 in Brüssel unterzeichnet haben.
     
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