Jugendrelevante Gesetze auf Spielkarten  

erstellt am
25. 03. 04

Rechte und Pflichten spielerisch erfahren
Eisenstadt (blms) - Jugendschutzlandesrätin Verena Dunst, Soziallandesrat Dr. Peter Rezar und Kinder- und Jugendanwalt Mag. Christian Reumann präsentierten am Mittwoch (24. 03.) im Eisenstädter Landhaus das Projekt Jugendrelevante Gesetze auf Spielkarten. Das Projekt ist eine gemeinsame Aktion der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der Suchtkoordination, des Sozial- sowie des Jugendschutzreferates des Landes Burgenland.

Die Spielkarten sollen als Informationsträger dienen, mit deren Hilfe Kinder und Jugendliche auf spielerische Art über das burgenländische Jugendschutzgesetz aufgeklärt werden sollen. „Wir haben lange überlegt, wie man am besten an Jugendliche herankommt. Es ist wesentlich, dass Jugendliche sich mit Gesetzen, die sie betreffen auseinandersetzen und vor allem genauestens informiert sind. Ich denke, das ist uns mit den Schnapskarten, die von dem jungen Künstler Robert Lagler entworfen wurden, sehr gut gelungen“, sagte Landesrätin Dunst.

Robert Lagler ist 17 Jahre alt und besucht derzeit die Keramikfachschule in Stoob. Bereits im Jahre 2002 gewann Lagler einen von Landesrat Peter Rezar initiierten Schulwettbewerb zum Thema „Vorbildfunktion“, wo er die damalige Jury mit seiner äußerst qualitätvollen Zeichnung beeindruckte. „Ich freue mich, dass wir Robert Lagler gewinnen konnten und halte den Zugang zu den Gesetzen über die Spielkarten für einen sehr interessanten Ansatz und wir dürfen gespannt sein, wie die Jugendlichen die Information in der originellen Form aufnehmen werden“, so Landesrat Rezar.

Die Spielkarten werden in der achten Schulstufe verteilt. Die wichtigsten Eckpunkte des novellierten Jugendschutzgesetzes sind die Harmonisierung des Jugendschutzes mit Wien und Niederösterreich, die gesetzliche Verankerung einer Informationspflicht und der Grundsatz „Gespräch statt Strafe“. Die Ausgehzeiten wurden für 14 bis 16-Jährige ausgeweitet (von 24 Uhr auf 1 Uhr) und für ab 16-Jährige nicht mehr beschränkt.
     
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