Notenwechsel: Neuerungen bei Umrechnung der Bewertung von akademischen Titeln  

erstellt am
24. 03. 04

Bozen (lpa) - Akademiker, die ihren Studientitel an einer Universität in Österreich erworben haben und an einem öffentlichen Wettbewerb teilnehmen wollen, müssen bei dieser einen Antrag für die Bestätigung über die Gesamtnote für ihr Studium stellen. Darauf weist Landeshauptmann Luis Durnwalder in einem Rundschreiben hin. Diese Gesamtnote wird dann in Italien in die entsprechende Punktezahl umgerechnet, welche wiederum künftig die Grundlage bei Personaleinstellungen von Akademikern bildet.

Die Neuregelung ist auch im neuen Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung der Studientitel zwischen Italien und Österreich enthalten, der mit 1. April 2003 in Kraft getreten ist und im Gesetzesanzeiger der Republik Italien vom 15. Oktober 2003 veröffentlicht wurde. Betroffen sind von dieser Neuregelung in erster Linie Akademiker, die an einem öffentlichen Wettbewerb nach Titeln teilnehmen wollen. Diese müssen sich demnach von jener Universität, an der sie ihren Titel erworben haben, eine Bestätigung über die Gesamtnote für ihr Studium ausstellen lassen.

Ziel dieser neuen Regelung war es, eine gerechte Lösung für die Umrechnung der Bewertung von akademischen Graden, die in Österreich erworben worden sind, zu erreichen. Die Grundlage für diese Gesamtnote bilden nämlich alle in den Diplomprüfungszeugnissen angeführten Prüfungsfächer sowie die Note der Diplomarbeit. Für die Umrechnung der österreichischen Benotung werden also nicht mehr nur die Diplomzeugnisse der ersten Studienrichtung, sondern die Prüfungsfächer beider Studienrichtungen sowie die Benotung der Diplomarbeit herangezogen. Die italienische Universität, welche die Anerkennung des Studientitels vornimmt, rechnet diese Gesamtnote anhand einer vorgegebenen Tabelle dann in eine entsprechende Punktezahl um. Diese Punktezahl ist dann bei etwaigen Wettbewerben vorzulegen. "Die Neuregelung gilt für alle Akademiker, es spielt also keine Rolle, wann der Studientitel erworben wurde", heißt es im Rundschreiben des Landeshauptmanns. Weitere Informationen und Auskünfte können im Deutschen Landesschulamt unter der Rufnummer 0471 416716 oder der E-Mail-Adresse mirjam.insam@provinz.bz.it eingeholt werden.

"Da die meisten italienischen Universitäten aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage sind, im Nachhinein die Umrechnung von bereits anerkannten Studientiteln vorzunehmen, haben wir uns im Schulbereich auf eine Sonderregelung geeinigt", erklärt Schulamtsleiter Peter Höllrigl in einem eigenen Rundschreiben: Falls der Studientitel bereits anerkannt wurde, muss die Bestätigung über die Gesamtnote im Falle eines ordentlichen Wettbewerbs beim Schulamt, für die Eintragung in die Schulranglisten bei der entsprechenden Schule eingereicht werden. Die definitive Umrechnung der Gesamtnote in die entsprechende Punktezahl nehmen das Landesschulamt oder die Schule vor. Falls die Anerkennung noch nicht erfolgt ist, nimmt die italienische Universität, die die Anerkennung durchführt, die Umrechnung vor. Das Anerkennungsdekret der italienischen Universität sowie die Umrechnung der Gesamtnote müssen dann dem Landesschulamt bzw. der Schule vorgelegt werden.

Wer sich für das kommende Schuljahr in die Schulranglisten eintragen lassen will, sollte sich innerhalb April 2004 bei der österreichischen Universität die Bestätigung über die Gesamtnote besorgen und diese in den entsprechenden Schulen vorlegen. Die Teilnehmer am bevorstehenden Wettbewerb zur Besetzung von Lehrstühlen an den Mittel- und Oberschulen und zum Erwerb der Lehrbefähigung haben etwas länger Zeit: Der genaue Termin muss noch vom Schulamtsleiter festgelegt werden, wird aber voraussichtlich erst im Frühjahr 2005 fällig sein.
     
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