Industrie: Politik muss bei Ökostromkosten die Notbremse ziehen!  

erstellt am
24. 03. 04

Industriellenvereinigung und Arbeiterkammer üben heftige Kritik an zusätzlichen Kosten für Haushalte und Industrie - Erhöhung der Ökostromzuschläge über gesetzliche Deckelung von den Ländern zu finanzieren
Wien (PdI) - Ohne Einbindung der Sozialpartner haben sich Bund und Länder vergangene Woche auf die Schließung der Finanzierungslücke 2004 von 36,4 Millionen Euro und eine Erhöhung der Zuschläge ab 1.4.2004 für Ökostromanlagen in Österreich geeinigt. "Dadurch wird nur kurzfristig die Finanzierung der bereits 2004 realisierten Projekte gewährleistet, jedoch nichts zur Eindämmung der Kostenentwicklung beigetragen. Stattdessen werden weiterhin durch die Landesregierungen mit hoher Dynamik neue Anlagen genehmigt, die das Finanzierungsloch ab 2005 immer größer werden lassen", kritisiert die Projektverantwortliche der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christina Fürnkranz, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Arbeiterkammer.

Der im derzeitigen Ökostromgesetz festgeschriebene Kostendeckel reicht bei weitem nicht aus, um alle genehmigten Anlagen finanzieren zu können. Spätestens Ende des Jahres 2004 wird der derzeit im Gesetz festgeschriebenen Kostendeckel zur Förderung von Ökostromanlagen (110 Mio € p.a.) durchbrochen. Ohne sofortige Maßnahmen ist bis 2007 mit nahezu einer Verdopplung der aufzubringenden Fördermittel zu rechnen (über 200 Mio Euro). IV- Bereichsleiter Public Affairs, Mag. Peter Koren: "Dies auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, ohne mit den Sozialpartnern Einvernehmen hergestellt zu haben. Dies wäre umso leichter möglich, als sich alle zur Förderung von erneuerbarer Energie in Österreich bekennen."

Das Ziel, 4% der elektrischen Energie aus Ökostromanlagen bis 2008 zu gewinnen, wird schon mit den bereits genehmigten Anlagen erreicht. Eine erste Hochrechnung für die in der Pipeline befindlichen Projekte, (bis Ende 2004 genehmigt bzw. bis Mitte 2006 in Betrieb) ergibt, dass alleine mit den in Planung befindlichen Projekten bereits 2007 über 5 % Ökostromanteil erreicht werden.

Jetzt müssen durch die Politik Sofortmaßnahmen gesetzt werden, da eine Gesetzesnovelle frühestens für Projekte die ab 2005 genehmigt werden wirken kann und diese Belastungen nicht den Zielsetzungen des Gesetzes entsprechen, die eine stufenweise 4% - Zielerreichung bis 2008 vorsehen, sondern weit darüber hinaus gehen.

IV: Kosten durch Erhöhung der Ökostromzuschläge über gesetzlichen Deckel sind von Ländern zu tragen
Aus Sicht der Industrie ist daher eine Erhöhung der Ökozuschläge nur dann zulässig, wenn es gleichzeitig zu einer finanziellen Beteiligung der Länder kommt, um diese den Stromkunden nicht länger zumutbare Belastung einzudämmen. Eine andere Variante für die Länder ist, im Interesse der Rechtssicherheit von weiteren Genehmigungen von Ökostromanlagen abzusehen, solange die längerfristige Finanzierung nicht geklärt ist.

"Wenn die Politik jetzt nicht umgehend die Notbremse zieht, werden die Kosten für die Stromkunden weiter ausufern. Die Politik muss Verantwortung für diese Entwicklung übernehmen und die Kosten, die das im Gesetz gedeckelte Ausmaß von 110 Mio. Euro übersteigen, aus dem öffentlichen Budget bzw. aus den zweckgebundenen Ländertöpfen im Ökostromgesetz zahlen.", betont Peter Koren.

"Den Bundesländern und dem Bund müssen bewusst sein, dass durch die jetzt beabsichtigte Erhöhung der Ökostromzuschläge das Finanzierungsloch langfristig alleine nicht eingedämmt werden kann, wenn nicht gleichzeitig die Einspeistarife nach unten gehen und ein sofortiger Genehmigungsstopp erfolgt. Spätestens Anfang des nächsten Jahres hat ansonsten die Politik das Problem in noch größerem Ausmaß wieder auf dem Tisch", so IV-Generalsekretär Dkfm. Lorenz Fritz abschließend.
     
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