Industriellenvereinigung und Arbeiterkammer üben heftige Kritik an zusätzlichen Kosten
für Haushalte und Industrie - Erhöhung der Ökostromzuschläge über gesetzliche Deckelung
von den Ländern zu finanzieren
Wien (PdI) - Ohne Einbindung der Sozialpartner haben sich Bund und Länder vergangene Woche auf
die Schließung der Finanzierungslücke 2004 von 36,4 Millionen Euro und eine Erhöhung der Zuschläge
ab 1.4.2004 für Ökostromanlagen in Österreich geeinigt. "Dadurch wird nur kurzfristig die Finanzierung
der bereits 2004 realisierten Projekte gewährleistet, jedoch nichts zur Eindämmung der Kostenentwicklung
beigetragen. Stattdessen werden weiterhin durch die Landesregierungen mit hoher Dynamik neue Anlagen genehmigt,
die das Finanzierungsloch ab 2005 immer größer werden lassen", kritisiert die Projektverantwortliche
der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christina Fürnkranz, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der
Arbeiterkammer.
Der im derzeitigen Ökostromgesetz festgeschriebene Kostendeckel reicht bei weitem nicht aus, um alle genehmigten
Anlagen finanzieren zu können. Spätestens Ende des Jahres 2004 wird der derzeit im Gesetz festgeschriebenen
Kostendeckel zur Förderung von Ökostromanlagen (110 Mio € p.a.) durchbrochen. Ohne sofortige Maßnahmen
ist bis 2007 mit nahezu einer Verdopplung der aufzubringenden Fördermittel zu rechnen (über 200 Mio Euro).
IV- Bereichsleiter Public Affairs, Mag. Peter Koren: "Dies auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern
sowie Unternehmen, ohne mit den Sozialpartnern Einvernehmen hergestellt zu haben. Dies wäre umso leichter
möglich, als sich alle zur Förderung von erneuerbarer Energie in Österreich bekennen."
Das Ziel, 4% der elektrischen Energie aus Ökostromanlagen bis 2008 zu gewinnen, wird schon mit den bereits
genehmigten Anlagen erreicht. Eine erste Hochrechnung für die in der Pipeline befindlichen Projekte, (bis
Ende 2004 genehmigt bzw. bis Mitte 2006 in Betrieb) ergibt, dass alleine mit den in Planung befindlichen Projekten
bereits 2007 über 5 % Ökostromanteil erreicht werden.
Jetzt müssen durch die Politik Sofortmaßnahmen gesetzt werden, da eine Gesetzesnovelle frühestens
für Projekte die ab 2005 genehmigt werden wirken kann und diese Belastungen nicht den Zielsetzungen des Gesetzes
entsprechen, die eine stufenweise 4% - Zielerreichung bis 2008 vorsehen, sondern weit darüber hinaus gehen.
IV: Kosten durch Erhöhung der Ökostromzuschläge über gesetzlichen Deckel sind von Ländern
zu tragen
Aus Sicht der Industrie ist daher eine Erhöhung der Ökozuschläge nur dann zulässig,
wenn es gleichzeitig zu einer finanziellen Beteiligung der Länder kommt, um diese den Stromkunden nicht länger
zumutbare Belastung einzudämmen. Eine andere Variante für die Länder ist, im Interesse der Rechtssicherheit
von weiteren Genehmigungen von Ökostromanlagen abzusehen, solange die längerfristige Finanzierung nicht
geklärt ist.
"Wenn die Politik jetzt nicht umgehend die Notbremse zieht, werden die Kosten für die Stromkunden weiter
ausufern. Die Politik muss Verantwortung für diese Entwicklung übernehmen und die Kosten, die das im
Gesetz gedeckelte Ausmaß von 110 Mio. Euro übersteigen, aus dem öffentlichen Budget bzw. aus den
zweckgebundenen Ländertöpfen im Ökostromgesetz zahlen.", betont Peter Koren.
"Den Bundesländern und dem Bund müssen bewusst sein, dass durch die jetzt beabsichtigte Erhöhung
der Ökostromzuschläge das Finanzierungsloch langfristig alleine nicht eingedämmt werden kann, wenn
nicht gleichzeitig die Einspeistarife nach unten gehen und ein sofortiger Genehmigungsstopp erfolgt. Spätestens
Anfang des nächsten Jahres hat ansonsten die Politik das Problem in noch größerem Ausmaß
wieder auf dem Tisch", so IV-Generalsekretär Dkfm. Lorenz Fritz abschließend. |